
Patrick Frei, ein 57-jähriger Schweizer aus dem aargauischen Untersiggenthal, steht im Zentrum eines der schwerwiegendsten Sexualstrafverfahren, die das Land in jüngerer Zeit erlebt hat. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau wirft dem ehemaligen Grossrat vor, über längere Zeit mehrere Personen, darunter eine damals 14- bis 15-jährige Jugendliche, mit Betäubungsmitteln widerstandsunfähig gemacht, sexuell missbraucht und die Taten systematisch gefilmt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Frei bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe und befindet sich seit September 2023 in Untersuchungshaft.
Frei arbeitete als Wirtschaftsinformatiker, unter anderem bei der Swisscom. 2021 rückte er in den Grossen Rat, das Parlament des Kantons Aargau, nach und saß dort unter anderem in der Justizkommission. Er unterhielt sehr gute Beziehungen zu den lokalen Behörden. Nach seiner Verhaftung trat er aus dem Parlament zurück. Der Grosse Rat entspricht in seiner Funktion ungefähr einem Landesparlament in Deutschland. Nun wird auch geprüft, warum der Fall nicht früher erkannt wurde.
Nach den Ermittlungen soll Frei seine Opfer heimlich mit sogenannten K.o.-Substanzen betäubt und in diesem Zustand sexuell missbraucht haben. Zu den Betroffenen zählen laut Anklage seine damalige Lebenspartnerin, eine Frau polnischer Herkunft, deren minderjährige Tochter sowie mindestens eine weitere erwachsene Person. Nach späteren Berichten soll auch seine frühere Ehefrau über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt betroffen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von Dutzenden Übergriffen und von Hunderten Videoaufnahmen, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden. Weil die verwendeten Substanzen bereits bei geringfügiger Überdosierung zu lebensgefährlichen Atemstillständen führen können, lautet einer der zentralen Anklagepunkte versuchter Mord.
Der Fall kam im September 2023 ans Licht, als die Mutter der Jugendlichen eine versteckte Kamera im Zimmer ihrer Tochter entdeckte und die Polizei rief. Frei wurde festgenommen. Die Ermittlungen zogen sich über beinahe drei Jahre hin, weil umfangreiches Bild- und Datenmaterial ausgewertet und forensische Gutachten eingeholt werden mussten. Die Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert. Anfang der Woche erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage und beantragte neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch eine vollzugsbegleitende Therapie. Der Verteidiger sieht Fehler in der rechtlichen Würdigung der Vorwürfe und bestreitet insbesondere, dass Frei die Opfer bewusst sediert habe.
Die betroffenen Frauen und die Jugendliche gerieten nach der Verhaftung zusätzlich in Schwierigkeiten. Die Gemeinde gewährte ihnen statt regulärer Sozialhilfe nur Nothilfe, und es wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf ein Scheinarbeitsverhältnis eingeleitet, das zur Ausschaffung führen könnte. Opferanwältinnen und linke Politiker kritisieren den Umgang der Behörden scharf. Die Behörden betonen ihrerseits, den Fall bereits länger beobachtet zu haben.
Politisch wird der Widerspruch zwischen öffentlichem Auftreten und den erhobenen Vorwürfen besonders sichtbar. Als Parlamentarier setzte sich Frei für strengere Strafen gegen Sexualstraftäter ein.
Der Fall wirft zudem drängende politische Fragen auf: Was wusste die Aargauer Kantonsregierung, und warum versuchen Behörden, die ehemalige Partnerin und das mutmaßliche Opfer aus der Schweiz auszuschaffen? Der Prozess steht noch aus und wird vor dem Bezirksgericht Baden geführt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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