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EU-Sanktionen – Rechtlosigkeit als Test zur Einführung des Kriegsrechts

rtnews by rtnews
21/04/2026
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Hannes Hofbauer stellte sein neues Buch vor: “Aller Rechte beraubt – Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat”. Worum geht es bei den Sanktionen? Was bedeuten sie für die bürgerlichen Rechte und das gesellschaftliche Klima? Felicitas Rabe fasst die Buchvorstellung zusammen.

Von Felicitas Rabe

Am Samstag stellte der österreichische Verleger und Historiker Dr. Hannes Hofbauer sein neues Buch “Aller Rechte beraubt – Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat” im Philosophischen Salon in Köln vor.

Im Einführungstext des Buches beschreibt Hofbauer die im Jahr 2014 eingeführten EU-Sanktionen wie folgt:

“Seit einigen Jahren greift die Europäische Union zu einem Instrument, das die Fundamente des Rechtsstaats aushebelt.”

Die neuen EU-Sanktionen werden ohne Gerichtsverfahren, ohne Anklage oder Verteidigung gegen Personen und Organisationen verhängt. So landeten tausende Menschen auf schwarzen Listen. Ihre Vermögen werden einkassiert, ihre Konten eingefroren und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die Maßnahmen richteten sich gegen alle, “die dem herrschenden Narrativ erfolgreich widersprechen und / oder russische Interessen – vermeintlich oder tatsächlich vertreten.”

Mehrmals im Jahr veranstaltet der Philosophische Salon in Köln Veranstaltungen mit Referenten, die dem herrschenden Meinungsnarrativ widersprechen, oder zu wenig beleuchtete politische Entwicklungen interpretieren. Die Aufrechterhaltung der Meinungsfreiheit sei dabei eines ihrer Hauptmotive, erklärt die Veranstalterin des Salons, Sabine Marx. Der Historiker und Verleger Dr. Hannes Hofbauer war extra aus Wien ausgereist, um in Köln sein neues Buch vorzustellen. Gleich zu Beginn seines Vortrags erklärt er, die Europäische Union habe die Sanktionen als “ein Tool im Kampf gegen Russland” eingeführt. Das sei unter anderem Sinn und Zweck der EU-Maßnahmen.

Eine kurze Geschichte des Entzugs von Bürgerrechten

Die neue Sanktionspolitik der EU erinnere an vormoderne Strafregime. Im Buch stelle er daher zunächst die Geschichte der Repressionsmaßnahmen gegen Bürger von der Antike bis heute dar. So sei der ehemalige römische Konsul Marcus Tullius Cicero bereits im Jahr 43 vor unserer Zeitrechnung vom römischen Kaiser Augustus auf die Sanktionsliste gesetzt worden. Ihm seien seinerzeit allerdings nicht nur die bürgerlichen Rechte und alles Vermögen entzogen worden. Damals habe auch dazu gehört, dass man die derart Sanktionierten straffrei ermorden durfte. Der Verfechter der Republik Cicero sei  auf seiner Flucht nach Nordafrika ums Leben gebracht worden.

Im Mittelalter habe man in unseren Breitengraden die Praxis der Vogelfrei-Erklärung gekannt. Ein “Vogelfreier” sei für immer aus der Gesellschaft ausgeschlossen, sein Vermögen konfisziert und seine Frau zur Witwe erklärt worden. Zur Zeit der Reformation habe es die so genannte “Reichsacht” gegeben. Davon betroffen gewesen sei beispielsweise auch der Reformator Martin Luther. Zur Verhängung der Reichsacht gehörte ebenfalls Vermögensentzug sowie ein Bewegungsverbot. Luther sei es dennoch gelungen zu fliehen.

Im 19. und 20. Jahrhundert habe die Obrigkeit das Instrument der Ausbürgerung eingeführt. Dabei seien Betroffenen ihre Staatsbürgerschaften entzogen worden und sie mussten das Land verlassen. In der Nazizeit habe man auf diese Weise das “Who is Who der deutschen Schriftsteller” aus Deutschland verbannt.

Die neuen Sanktionen gegen EU-Bürger

Bei jeder neuen Sanktion müssten alle Außenminister der EU-Länder zustimmen. Bisher gelte, dass die Sanktionen nur bei einem einstimmigen Beschluss in Kraft träten. Insgesamt seien bereits 270 Organisationen und Personen davon betroffen. Seit Mai 2025 habe die EU  anlässlich des 19. EU-Sanktionspaket damit begonnen, auch Bürger der EU-Mitgliedsländer und der Schweiz auf die Sanktionsliste zu setzen.

Während die bis dato mehrheitlich in Russland sanktionierten Bürger nicht mehr in die EU einreisen dürften und ihre EU-Konten eingefroren würden, seien diese innerhalb Russlands ansonsten nicht weiter davon betroffen. Das sehe bei EU-Bürgern anders aus. Sie dürften innerhalb der EU nicht mehr reisen – seien also festgesetzt – und aufgrund der Kontosperrungen seien sie existentiell bedroht.

Zwei der neuerdings betroffenen EU-Bürger, Alina Lipp und Thomas Röper, lebten in Russland. Ihnen sei die Einreise in die EU – also in ihr Heimatland – de facto untersagt, und ihre hiesigen Konten gesperrt. Der ehemalige Schweizer Militäranalyst und Sanktionsbetroffene Jacques Baud lebe in Brüssel und habe zunächst auch weder Lebensmittel kaufen noch Miete zahlen können. Inzwischen hätten Schweizer Behörden gegen seine Repressionen bei der EU protestiert.

Am härtesten habe es bisher den in Deutschland lebenden Journalisten Hüseyin Doğru getroffen. Für innerhalb der EU lebende EU-Bürger bedeuteten die Sanktionen den “gesellschaftlichen Tod”, so Hofbauer. Doğru wohne mit seiner Frau und drei kleinen Kindern in Berlin. Sein Bankkonto sei gesperrt, er dürfe nicht mehr arbeiten, und keiner dürfe ihm helfen. Nachdem ihm zunächst gar kein Geld mehr zur Verfügung gestanden habe, sei ihm schließlich eine Kontoabhebung von 560 Euro pro Monat gestattet worden. Zur perfiden Unmenschlichkeit der Sanktionen gehöre auch, dass Bürger sich strafbar machten, die die Betroffenen unterstützen wollten. 

So sei es zum Beispiel dem Westend Verlag zwar weiterhin gestattet, die Bücher von dem sanktionierten in St. Petersburg lebenden Journalisten Thomas Röper zu verkaufen, aber die Tantiemen an Röper weiterleiten dürfe der Verlag nicht. Im Fall von Jacques Baud dürften Postunternehmen keine Lebensmittelpakete an den Schweizer ausliefern, weil sie sich damit strafbar machten. Aus eben den Gründen würden Kreditkarten gesperrt. 

Jenseits von Recht und Gerichtsbarkeit

Da es sich bei den Sanktionen um politische Maßnahmen handele und nicht um richterliche Beschlüsse, seien Gerichte zunächst überhaupt nicht involviert. In Fällen, wo Sanktionierte vor dem europäischen Gerichtshof dagegen geklagt hätten, hätten sie Recht bekommen. Das habe ihnen aber nichts genützt. Sie seien auf den Sanktionslisten der EU verblieben, oder direkt auf eine neue Liste gesetzt worden.

Während in Schweizer Medien eine öffentliche Diskussion über die Unrechtmäßigkeit der Sanktionen geführt werde, werde das Thema von den Mainstream-Medien in der EU vernachlässigt. Insofern komme es in der Zivilgesellschaft auch kaum zu entsprechender Empörung oder Widerstand.

Bislang könne man den politischen Sanktionen nur auf politischem Wege beikommen. Im Jahr 2023 habe sich der slowakische Premierminister Robert Fico auf politischem Weg für den sanktionierten Chef der europäischen Sektion des Motorradclubs “Nachtwölfe”, Jozef Hambálek eingesetzt. Dieser sei daraufhin nach sechs Monaten von der Sanktionsliste gestrichen worden.   

Die einzelnen EU-Mitgliedsländer seien beauftragt, die von der Europäischen Union auferlegten Sanktionen gegen ihre Bürger durchzusetzen. Als entsprechende Rechtsgrundlage habe Deutschland zur Überwachung und Einhaltung der Finanzsanktionen das Sanktionsdurchsetzungsgesetz und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) geschaffen.

Widerstandsinitiativen

Insgesamt handele es sich bei den EU-Sanktionen um Merkmale eines Unrechtregimes. Es zeichne sich zudem durch eine Aufhebung der Gewaltenteilung aus. Der EU-Abgeordnete Michael von der Schulenburg habe dazu bei den Rechtswissenschaftlern Prof. Dr. Ninon Colneric und Prof. Dr. Alina Miron ein Rechtsgutachten anfertigen lasse. Dieser Studie zufolge gebe es in der Europäischen Union keine rechtlichen Grundlagen für die EU-Sanktionen. Die Juristenzunft hülle sich ingesamt zu sehr in Schweigen. Sie müsste das Thema der fehlenden Rechtsgrundlagen offensiver kritisieren. 

Auch der einzelne Bürger könne etwas tun, in dem er sich mit Nachfragen und Protestnoten an seinen jeweils zuständigen Abgeordneten wende. Die Bürger sollten das Thema mit Nachdruck in die öffentliche Debatte bringen. Während nämlich in anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Türkei, die Zeitungen voll davon wären, bliebe es hierzulande unter dem Radar.

Vorstufe und Test zur Einführung des Kriegsrechts

Auffällig sei, dass man die EU-Sanktionen aktuell eher auf weniger bekannte Personen anwende. Es erwecke den Eindruck, als wollten die Herrschenden zunächst erst einmal austesten, wie weit sie gehen können und wie die Bevölkerung reagiere. Gleichzeitig könne man damit auch diejenigen kritischen Bürger in Angst versetzen, die sich zum Beispiel gegen einen Krieg mit Russland engagierten oder unliebsame Meinungen äußerten.

Nach seiner Einschätzung teste man außerdem, wie die Bevölkerung auf die Einführung des Kriegsrechts reagieren würde. Bei den EU-Sanktionen handele es sich um ein selektives Kriegsrecht. Im Kriegsrecht seien derartige Maßnahmen schließlich möglich, auch die Enteignung von Autos oder Wohnhäusern.

Es gebe aber trotz allem auch eine gute Botschaft, erklärte Hannes Hofbauer. Wenn die Herrschenden mit solch einer Willkür um sich schlügen, sei dies auch ein Zeichen, dass sie sich ihrer Macht nicht mehr sicher seien. Denn würden sie sich sicher fühlen, würden sie strittiges Unrecht von normalen Gerichten klären lassen.

Im Rahmen dieses Berichts kann nur ein kleiner Einblick in die auch für juristische Laien gut verständliche Analyse der EU-Sanktionen von Hannes Hofbauer wiedergegeben werden. Mit seinem Buch möchte er dazu beitragen “das schon fast zur Routine gewordene System außergerichtlicher Zwangsmaßnahmen gegen politische Gegner […] als demokratiepolitisch höchst gefährlich ins Bewusstsein zu rücken.”

Der österreichische Verleger und Autor Dr. Hannes Hofbauer studierte Wirtschafts- und Sozialgeschichte in Wien. Sein neues Buch “Aller Rechte beraubt – Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat” erschien im Frühjahr 2026 im Promedia Verlag.

Mehr zum Thema – Von Guillou bis Baud – Wie die EU ihre eigenen Werte sanktioniert 



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