
Deutschlands Nachrichtendienste sollen künftig über ihre bisherige Rolle als Informationsbeschaffer hinaus operative Befugnisse erhalten. Dazu gehört etwa die Möglichkeit, bei laufenden Cyberangriffen IT-Systeme gezielt außer Betrieb zu setzen. In Spannungs- oder Verteidigungsfällen sowie bei besonderen Gefährdungslagen soll der BND zudem Sabotageoperationen im Ausland durchführen dürfen.
Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig selbst Hackerangriffe durchführen dürfen, um Daten gezielt zu manipulieren oder zu löschen. Damit könnten etwa Anleitungen zum Waffenbau verändert oder Zahlungen an kurzfristig angeworbene Agenten für Sabotageaktionen verhindert werden.
Anders als ursprünglich vorgesehen wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun aber nicht verpflichtet, ihm bekannt gewordene Schwachstellen in IT-Systemen an den Auslandsdienst zu melden, damit dieser sie für eigene Hackerangriffe verwenden kann.
Das mehr als 700 Seiten umfassende Gesetzespaket stößt teilweise auf deutliche Kritik. Grüne und Linke bemängeln, dass die Pläne gegen das Trennungsgebot von geheimdienstlichen und polizeilichen Befugnissen verstoßen. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, sprach im von Aktionismus und Reformen, “die vor allem im Grunde eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweiten – bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle.”
Menschenrechtler befürchten eine Massenüberwachung. Dobrindt und die für die Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) wollen die Reform um 12 Uhr im Kanzleramt vor der Presse erläutern.
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