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NRW plant Verbot von Handel mit NS-Opfer-Relikten

rtnews by rtnews
03/05/2026
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Das Land Nordrhein-Westfalen will dem Handel mit Hinterlassenschaften von Opfern des Nationalsozialismus einen Riegel vorschieben. Anlass war das Vorhaben eines Neusser Auktionshauses, KZ-Devotionalien zu versteigern.

Zum 8. Mai 2026, dem Tag der Niederringung des Nationalsozialismus, soll der Bundesrat gegen das Geschäft mit Gegenständen vorgehen, die aus den nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagern stammen oder den Opfern der NS-Verbrechen gehörten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf will das Land Nordrhein-Westfalen am kommenden Freitag bei der nächsten Bundesratssitzung einbringen.

Dies gab die nordrhein-westfälische Landesregierung vergangenen Donnerstag auf ihrer Homepage bekannt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage mit dem Titel “Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus” liegt auf der Seite des Bundesrates bereits vor.

Die Länderkammer, bestehend aus 69 von den 16 deutschen Landesregierungen entsandten Mitgliedern, kann das Gesetz freilich nicht selbst beschließen. Dem Bundesrat steht lediglich das Recht zu, vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zuzustimmen oder sie abzulehnen, beziehungsweise Einspruch dagegen zu erheben.

Allerdings verfügt der Bundesrat über ein sogenanntes Initiativrecht bei der Gesetzgebung. Sollte also am Freitag der NRW-Gesetzentwurf den Bundesrat passieren, muss sich die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen damit befassen und den Entwurf dann an den Bundestag weiterleiten.

Anlass für die Initiative der schwarz-grünen NRW-Landesregierung war das Vorhaben eines Neusser Auktionshauses im Herbst vergangenen Jahres, Hinterlassenschaften von NS-Opfern zu versteigern. Es handelte sich damals um über 600 Gegenstände, die zu Geld gemacht werden sollten: von privaten Briefen aus Auschwitz über einen Judenstern “mit Gebrauchsspuren” bis zu Arbeitsausweisen aus dem Getto. Manche Relikte priesen die Veranstalter mit einer wenig sensiblen Wortwahl an: Sie seien rar, “weil 1943 nur noch wenige Juden am Leben waren”.

Unter der Auktionsware fanden sich auch Dokumente, die noch heute den persönlichen Bereich von Nachkommen oder Verwandten der Opfer erheblich tangieren: etwa die Todesmitteilung einer im Rahmen des Euthanasie-Programms ermordeten Frau oder das amtsärztliche Gutachten über einen fünffachen Vater, den die NS-Behörden wegen angeblichen “Schwachsinns” zwangssterilisieren ließen. Auf öffentlichen und auch internationalen Druck hin sagte das Auktionshaus die Versteigerung schließlich ab.

So weit möchte man es in Zukunft gar nicht mehr kommen lassen. Künftig soll “der Handel mit Gegenständen, die einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben”, eingeschränkt werden. Damit wird der kommerzielle Handel mit solchen Opfer-Relikten eine Straftat.

Ausgenommen vom Verbot: “Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archive, die sich für die Erhaltung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen.” Und auch andere Beteiligte sollen weiter mit diesen Gegenständen Handel betreiben dürfen, “wenn er berechtigten Interessen wie beispielsweise der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus dient.”

NRW-Justizminister Benjamin Limbach von Bündnis 90/Die Grünen erklärte zur Motivation der Gesetzesinitiative: “Es ist ein juristisch unhaltbarer Zustand: Wer NS-Propaganda verkauft, wird bestraft, wer aber aus persönlichen Gegenständen der Opfer Profit schlägt, bleibt bisher unbehelligt. Diese Lücke müssen wir jetzt schließen. Bisher können unsere Behörden bei der Vermarktung von NS-Opfergegenständen nur zuschauen.”

Allerdings gelangen durch solche umstrittenen Versteigerungen manche NS-Verbrechen erst wieder ins Bewusstsein der Allgemeinheit. So kamen im Februar 2026 durch das Angebot eines belgischen Militaria-Sammlers auf eBay bisher unbekannte Fotos des Massakers von Kaisariani zum Vorschein. Sie zeigen die letzten Momente griechischer Kommunisten vor ihrer Ermordung durch die Wehrmacht. Sollte in Deutschland der Handel mit Gegenständen mit NS-Opfer-Bezug verboten werden, könnten Erben derartiger Fotos versucht sein, solche oder ähnliche Dokumente der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Mehr zum Thema – Erschießungen von Kaisariani: Fotos zeigen die letzten Augenblicke der Opfer



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Tags: HandelmitNRWNSOpferReliktenplantVerbotvon
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