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Burkini-Verbot: Salzburger Hotel muss Strafe zahlen

rtnews by rtnews
22/07/2026
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Wegen Diskriminierung aufgrund der Religion bestätigte das Salzburger Landesverwaltungsgericht eine 120-Euro-Strafe gegen die Betreiber eines Hotels im Pongau.

Das Burkini-Verbot in einem Hotel im Pongau war diskriminierend. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Behörde bestätigt und die Hotelbetreiberin zu einer Geldstrafe sowie zusätzlichen Verfahrenskosten verurteilt.

Auslöser war der Aufenthalt zweier muslimischer Frauen aus Oberösterreich im vergangenen Herbst. Die beiden Gäste wollten den Hotelpool in Burkinis nutzen. Die Hotelbetreiberin untersagte ihnen dies mit dem Hinweis auf hygienische Gründe und darauf, dass andere Gäste sich unwohl fühlen könnten.

“Vielleicht in Saudi-Arabien …”

Laut Gerichtsakten erklärte sie den Frauen außerdem, man müsse sich “an österreichische Gepflogenheiten” halten. Mit einem Burkini könne man “vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen”, nicht aber in Österreich.

Die Frauen zeigten den Vorfall bei der Bezirkshauptmannschaft Pongau an. Im Februar 2026 verhängte die Behörde eine Geldstrafe von 100 Euro gegen die Geschäftsführerin. Diese legte Berufung ein. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg bestätigte nun die Strafe und erlegte dem Hotel weitere 20 Euro Verfahrenskosten auf – insgesamt rund 120 Euro.

Das Gericht stellte klar, die beiden Frauen seien aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses benachteiligt und von der Nutzung einer allgemein zugänglichen Einrichtung ausgeschlossen worden. Das Hygiene-Argument überzeugte die Richter nicht.

Burkinis bestünden aus denselben Materialien wie herkömmliche Badekleidung, und regelmäßige Wasserkontrollen hätten keine Auffälligkeiten ergeben. Auch subjektives Unbehagen anderer Badegäste rechtfertige keine Ungleichbehandlung. Schriftliche, einheitliche Poolregeln, die ein solches Verbot gestützt hätten, habe es nicht gegeben.

Die Hotelbetreiberin hatte die Frauen nach dem Vorfall in eine andere Unterkunft umquartiert und die Kosten dafür übernommen. Eine der betroffenen Frauen, selbst Juristin, sieht sich durch das Urteil bestätigt. Eine Benachteiligung sei nur dann keine Diskriminierung, wenn sie sachlich gerechtfertigt sei – etwa, um einen Schaden zu verhindern. Das zuständige Ministerium habe in einer parlamentarischen Anfrage bereits festgestellt, dass ein Burkini weder dem Wasser schadet noch unhygienisch sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Der Österreichische Hoteliervereinigung bewertete den Fall als Einzelfallentscheidung, die aber Klarheit schaffe. Burkinis hätten in österreichischen Hotels bisher kaum Probleme verursacht.

Das Gericht hat damit eine eindeutige Linie gezogen: Religiös begründete Badekleidung darf in privaten Hotelpools nicht pauschal untersagt werden, solange keine objektiven, sachlichen Gründe vorliegen.

Mehr zum Thema – Drohen Österreich im Herbst Neuwahlen? SPÖ-Funktionär schlägt Alarm



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Tags: BurkiniVerbotHotelmussSalzburgerStrafezahlen
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