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Ab 1. Oktober: Bundestag beschließt neue Corona-Regeln

rtnews by rtnews
08/09/2022
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Die Ampel-Koalition hat im Bundestag eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab dem 1. Oktober beschlossen. Demnach können die Bundesländer bei steigenden Inzidenzen neue Corona-Maßnahmen verordnen. Zuvor wurde aus der Union Kritik am Gesetzespaket laut.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen haben ein Gesetzespaket beschlossen, das vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April gelten soll und weitreichende Vorgaben zu Masken und Tests vorsieht. Die Länder sollen die Vorschriften verhängen und je nach Lage auch ausweiten können.

Lockdowns sowie Schulschließungen sollen jedoch nicht zu den Maßnahmen gehören, die die Länder ergreifen können. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kommt es zu einer Abschaffung der Maskenpflicht auf Flügen, im öffentlichen Nahverkehr soll die FFP2-Pflicht jedoch bleiben. In Fernzügen gilt die FFP-2-Maskenpflicht ab 14 Jahren, für Kinder zwischen 6 und dreizehn Jahren soll eine OP-Maske reichen. Im Gesundheitswesen wird sie auf Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen ausgeweitet. Der Bundesrat muss der Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch zustimmen. Dies soll voraussichtlich am 16. September geschehen.

Ab dem 1. Oktober sollen die Bundesländer Maßnahmen verhängen können, darunter eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Masken sollen aber auch in öffentlichen Innenräumen sowie in Geschäften und Restaurants Pflicht werden können. In Bereichen wie beispielsweise der Gastronomie oder bei Kulturveranstaltungen kann diese jedoch bei einem negativen Test entfallen. Auch an Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können, ab der fünften Klasse ist auch eine Maskenpflicht möglich – allerdings nur, sofern dies “zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist”.

Bei einer “kritischeren” Lage können die Länder noch weitere Maßnahmen verhängen wie Maskenpflichten bei Außenveranstaltungen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch Hygienekonzepte und Besucherobergrenzen sollen wieder möglich sein. Grundlage für das Ergreifen von Maßnahmen soll eine konkrete Gefährdung des Gesundheitswesens oder andere Versorgungsbereiche der Region sein. Diese soll anhand der Inzidenzen und anderer Parameter festgestellt werden.

Ohne die Gesetzesänderung wären sämtliche Maßnahmen am 23. September ausgelaufen. Lauterbach erklärte, dass man “besser in den Herbst hineingehen werde als im letzten” und verwies dabei auf die “angepassten” Impfstoffe für neue Varianten und die Möglichkeit, bei entsprechender Corona-Lage wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen und in Außenbereichen zu verordnen.

Die Union forderte im Vorfeld der Abstimmung eine Kurskorrektur. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, sagte der dpa:

“Mit diesem Gesetz hat die Ampel eine Chance verpasst, Deutschland zurück auf einen Pfad der Normalität und Eigenverantwortung zu führen.”

Das Gesetz sei voller Unklarheiten für die Länder. In einem Antrag forderte die Union zudem ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeheimen und sprach sich zudem für ein Ende der FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln aus.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, dass man mit einer Verschärfung der Infektionslage im Winter rechne. Daher müsse der Staat handlungsfähig gemacht werden. Der Entwurf sei dennoch verhältnismäßig, da dieser keine Lockdowns oder Schulschließungen beinhalte. Buschmann hielt dennoch fest:

“Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen.”

Mehr zum Thema – Maskenpflicht nach Lust und Laune – Zumindest für die Mächtigen im Land



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Tags: beschließtBundestagCoronaRegelnNEUEOktober
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