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"Spiegel-Faschistin" – Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Brandner auf

rtnews by rtnews
11/10/2024
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Die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen sowie Linke und BSW haben die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Dieser hatte eine Spiegel-Journalistin auf X als “Faschistin” und “Oberfaschistin” tituliert, die ihn daraufhin anzeigte. Brandner besteht auf seinem “Recht auf Meinungsfreiheit”.

Die Spiegel-Hauptstadtredakteurin Ann-Katrin Müller erkannte im Vorjahr in der AfD-Politik und bei den Mitgliedern der Partei “faschistische Züge”, worauf wiederum der AfD-Politiker Stephan Brandner seitens X-Mitteilungen die Journalistin in Variationen selbst als “Faschistin” bezeichnete. Der Deutsche Bundestag hat nun am Donnerstagabend die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aufgehoben, um damit “die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten” zu ermöglichen.

Dem für seine direkte und unmissverständliche Sprache bekannten Bundestagsabgeordneten und AfD-Politiker Stephan Brandner wurde im Januar 2024 vom Landgericht Berlin untersagt, die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller weiterhin schriftlich oder verbal als Faschistin zu bezeichnen. Dazu heißt es auf der juristischen Nachrichtenplattform Legal Tribune Online (LTO) zu den Gründen der Klage gegen die “Schmähkritik” des AfD-Politikers:

“Stephan Brander, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, nannte sie auf X zunächst eine ‘Faschistin’, später auch ‘Oberfaschistin’ und ‘Spiegel-Faschistin’, jeweils in Reaktion auf Tweets (X-Postings) von Müller mit AfD-Bezug.” 

Zu dem nun erfolgten Verlust der politischen Immunität erklärte Brandner gegenüber T-Online, dass die Klägerin für ihn eine “verbohrte und AfD-fixierte Journalistin” sowie “eine linke Aktivistin” sei und sich das jüngste Ereignis “mitten im Meinungskampf” abspiele. Brandner, selbst Jurist und stellvertretender Sprecher des AfD-Bundesvorstands, konstatiert daher:

“Ich habe nichts anderes getan, als von meinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen.”

Gegenüber T-Online führte der Politiker weiter aus, dass ihm “die Phantasie fehlt”, in dem von ihm “verwendeten Begriff auch nur ansatzweise Rechtswidriges hereininterpretieren zu wollen”. Er habe lediglich einen Begriff verwendet, “der im allgemeinen Sprachgebrauch und auch in Parlamentsdebatten ‘inflationär in Dutzenden Varianten’ verwendet werde”. Im Zuge eines im Januar mit Urteil abgeschlossenen Gerichtsverfahrens hieß es hingegen:

“Mit ‘Faschist’ werde der Vorwurf antidemokratischer, totalitärer, übersteigert nationalistischer und/oder militaristischer Neigungen und Verhaltensformen erhoben. Selbst wenn man eine – stets unzulässige – Schmähkritik verneinte, würde jedenfalls das Persönlichkeitsrecht von Müller gegenüber der Meinungsfreiheit von Brandner überwiegen. Die Bezeichnungen seien beleidigend und herabsetzend und stellten einen schweren Angriff auf die Ehre und den Ruf von Müller insbesondere auch als Journalistin dar.” 

Ein LTO-Artikel aus dem Jahr 2017 informierte zu einem ähnlich gelagerten Fall von Beleidigung über die Urteilsbegründung des Gerichts:

“Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat vor Gericht einen Sieg gegen die AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel errungen. Deren Bezeichnung als “Nazi-Schlampe” sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Landgericht (LG) Hamburg in einem nun veröffentlichten Beschluss.”

Laut dem T-Online Artikel wurde Brandner mittlerweile dreimal “durch das Landgericht Berlin II zur Zahlung von Ordnungsgeld verpflichtet”. Die Strafen belaufen sich auf eine Gesamtsumme von 50.000 Euro.

Zu dem nun erfolgten Bundestagsbeschluss heißt es auf der Regierungswebseite:

“Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der Unionsfraktion, der Gruppen Die Linke und BSW bei Enthaltung der AfD-Fraktion und gegen die Stimme eines fraktionslosen Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/13290) zugestimmt.”

Brandner erklärte gegenüber T-Online am Donnerstagabend, dass er seine persönliche Sicht auf “den genauen Grund” für die erfolgte Aufhebung seiner Immunität nicht nennen könne, da ihm andernfalls “gegebenenfalls ein weiteres Ordnungsgeld drohe”.

Ein Abgeordneter darf nur mit Zustimmung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Die Abgeordneten müssen somit vor jedem Strafverfahren die Aufhebung der Immunität beschließen.

Mehr zum Thema – “Trusted Flagger” – Bundesregierung stellt “vertrauenswürdigen Hinweisgeber” zur Medienzensur vor”



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Tags: AfDPolitikerAUFBrandnerBundestaghebtImmunitätquotSpiegelFaschistinquotvon
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