
Beat Jans (SP, links) präsentiert eine Verschärfung des Schutzstatus S. Doch wer genauer hinschaut, findet vor allem eine andere Botschaft. Der Sonderstatus für Ukrainer bleibt bestehen, und zwar bis mindestens März 2028.
Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2028 aufzuheben. Auch die Unterstützungsmaßnahmen für Ukrainer werden bis zu diesem Zeitpunkt weitergeführt. Der Bund bezeichnet den Status S selbst als derzeit “beste Lösung”, um Ukrainer weiterhin zu schützen und gleichzeitig das Asylsystem zu entlasten.
Das passt nur bedingt zum Eindruck einer großen Verschärfung. Vielmehr wird der bestehende Schutz für Zehntausende Ukrainer verlängert, während die neuen Einschränkungen vor allem künftige Gesuche betreffen.
Tatsächlich gibt es eine neue Einschränkung: Ab Donnerstag, 20. August, erhalten bestimmte ukrainische Wehrpflichtige bei einem neuen Gesuch den Schutzstatus S nur noch, wenn sie ihre militärischen Pflichten in der Ukraine erfüllt haben.
Betroffen sind insbesondere Personen im wehrdienstpflichtigen Alter, Reservisten sowie Ukrainer, die sich freiwillig den Streitkräften angeschlossen haben. Die Regel gilt allerdings ausschließlich für neue Anträge. Wer den Status S bereits besitzt, ist nicht betroffen.
Das ist eine Verschärfung, aber eine mit klar begrenzter Reichweite.
Für die bereits hier lebenden Ukrainer ändert sich nichts. Und auch beim grundsätzlichen Kurs des Bundesrats gibt es keinen Kurswechsel. Der Schutz bleibt bestehen, die Integrationsprogramme laufen weiter.
Jans folgt der EU
Als Begründung verweist Bern auf die Europäische Union. Auch die EU hat den vorübergehenden Schutz für Ukrainer bis März 2028 verlängert und den Zugang für bestimmte wehrpflichtige Ukrainer eingeschränkt.
Rechtlich ist die Schweiz an diesen EU-Entscheid nicht gebunden. Der Bundesrat entscheidet sich dennoch bewusst dafür, den Schweizer Kurs eng an Brüssel anzulehnen. Das passt zur ausgeprägt europafreundlichen Haltung der SP, der Partei von Beat Jans. Der SP-Bundesrat folgt damit einer Linie, die innerhalb seiner Partei seit Jahren für eine möglichst enge Annäherung an die EU steht.
Die neue Regelung wirkt deshalb weniger wie ein eigenständiger Schweizer Kurs als wie die konsequente Übernahme europäischer Vorgaben.
Jans kann damit auf eine neue Hürde für wehrpflichtige Ukrainer verweisen. Beim grundsätzlichen Schutz für Ukrainer bleibt er jedoch klar auf der europäischen Linie und verlängert den Status S bis 2028.
Rund 73.600 Menschen stehen derzeit unter dem Schutzstatus S. Für diese große Gruppe bleibt die Perspektive unverändert.
Das sogenannte Programm S wird ebenfalls verlängert. Der Bund beteiligt sich weiterhin mit 3.000 Franken pro Person und Jahr an Integrationsmassnahmen der Kantone, unter anderem für Sprachförderung sowie den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt.
Von einem grundsätzlichen Rückzug des Staates aus der Unterstützung kann deshalb keine Rede sein.
Die politische Botschaft ist vielmehr zweigeteilt: Für bestimmte neue Gesuche gelten etwas strengere Regeln, während das bestehende Schutzsystem langfristig abgesichert wird.
Ab März 2027 kommt eine weitere wichtige Änderung. Dann leben die ersten Ukrainer seit fünf Jahren in der Schweiz. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie eine an den Status S gekoppelte Aufenthaltsbewilligung B, wie sie beispielsweise auch EU-Bürger nach einem Umzug in die Schweiz erhalten, etwa Franzosen oder Deutsche.
Aus dem ursprünglich vorübergehenden Schutz entsteht damit für einen Teil der Ukrainer zunehmend eine längerfristige Aufenthaltsperspektive.
Verschärfung oder politische Kosmetik?
Die neue Regelung für Wehrpflichtige sollte nicht überbewertet werden. Sie schafft für bestimmte neu einreisende Ukrainer zwar eine zusätzliche Hürde, verändert aber weder den Status der bereits aufgenommenen Personen noch den grundsätzlichen Kurs der Schweiz.
Der Bundesrat verlängert den Schutzstatus bis 2028 und führt auch die Integrationshilfe weiter. Wer daraus einen großen Kurswechsel oder einen besonders harten Kurs von Beat Jans ableitet, richtet den Blick vor allem auf die neue Regel für Wehrpflichtige und weniger auf die weitreichendere Verlängerung des Schutzes.
Die Verschärfung ist damit real, ihre Wirkung bleibt jedoch begrenzt. Die große politische Botschaft lautet weiterhin, dass der Schutzstatus S bestehen bleibt und die großzügige Unterstützung fortgeführt wird. Dazu gehören je nach Kanton unter anderem Unterkunft, Sozialhilfe für den Lebensunterhalt, Krankenversicherung, vergünstigte oder finanzierte Angebote im öffentlichen Verkehr sowie Integrations- und Weiterbildungsangebote.
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