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Russisches Parlament billigt Freiheitsstrafen für Leugnung des Genozids am sowjetischen Volk

rtnews by rtnews
24/03/2026
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Die Leugnung des Völkermordes am sowjetischen Volk im Zweiten Weltkrieg wird mit Freiheitsentzug bestraft. Das entsprechende Gesetz hat heute die russische Staatsduma verabschiedet. Auch für die Entweihung von Gräbern und Denkmälern sind Freiheitsstrafen vorgesehen.

Die Abgeordneten der russischen Staatsduma haben den Gesetzentwurf zur Frage des Genozids am sowjetischen Volk während des Großen Vaterländischen Krieges genehmigt. Das Dokument wurde auf einer Sitzung am Dienstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Demnach droht für die Leugnung oder Billigung des Völkermordes oder Beleidigung des Andenkens an dessen Opfer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Werden Grabstätten sowjetischer Opfer oder Denkmäler, Stelen, Obelisken und andere Gedenkstätten sowohl in Russland als auch im Ausland zerstört, beschädigt oder geschändet, drohen einem Straftäter bis zu fünf Jahre im Gefängnis.

Der Duma-Vorsitzende Wjatscheslaw Wolodin hatte bereits zuvor erklärt, dass das Gesetz zum rechtlichen Schutz des Andenkens und zum Kampf gegen Verharmlosung von Nationalsozialismus beitragen kann. Wolodin erinnerte an mehr als 13 Millionen Opfer durch die deutsche Besatzung in den Kriegsjahren. Unter den lebendig begrabenen, in Konzentrationslagern und infolge medizinischer Experimente zum Tode gequälten Menschen waren Frauen, Ältere und Kinder.

Aktuell wird im russischen Strafgesetzbuch die Leugnung der Entscheidungen vom Nürnberger Prozess erwähnt, in seinem Urteil ist aber der Begriff Völkermord nicht enthalten. Laut russischen Abgeordneten wird dadurch die Strafverfolgung von Personen erschwert, die den Genozid am sowjetischen Volk leugnen.

Mehr zum Thema – Zum 85. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion: Versöhnungsfahrt nach Weißrussland geplant



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Tags: billigtdesFreiheitsstrafenfürGenozidsLeugnungParlamentRussischessowjetischenvolk
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