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RT-Urteil: Europa verabschiedet sich von der Meinungsfreiheit

rtnews by rtnews
08/07/2026
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Der Europäische Gerichtshof hat ein Machtwort gesprochen: Wer Inhalte von RT DE teilt, macht sich grundsätzlich auch als Privatperson strafbar – der geteilte Inhalt ist dabei unerheblich. Juristen in der EU selbst sehen darin knallharte Pressezensur.

Von Igor Malzew

Die Menschheit hat jahrhundertelang auf etwas hingearbeitet, das man Demokratie nennen könnte – nur um jetzt mitansehen zu müssen, wie die tapferen und angeblich so effektiv regierenden politischen Strippenzieher Europas sie innerhalb weniger Jahre in Stücke reißen. Diese Herrschaften haben längst “verstanden”: So etwas wie “Demokratie” gibt es nicht. Doch daran, diesen Mythos abzubauen, arbeiteten sie lange im Stillen. Irgendwann während der COVID-Pandemie gelang ihnen schließlich der Durchbruch, und sie verloren allmählich ihre Scham: Sie lösten Demonstrationen auf, entzogen Ärzten, die sich gegen Impfungen aussprachen, die Approbation und blockierten soziale Medien.

Nun haben sie ihre Masken endgültig abgelegt. Die Unterdrückung abweichender Meinungen und der Informationsfreiheit (erinnern wir uns daran, wie ihre geistigen Väter gegen die “Zensur in der UdSSR” wetterten) ist nicht einfach nur ein weiteres Detail – sie bedeutet die Zerstörung all dessen, was in der Nachkriegszeit als grundlegende Menschenrechte, als Fundament einer demokratischen Gesellschaft und dergleichen mehr gepredigt wurde.

Die Europäische Kommission hat also alle Masken fallen gelassen und einen Informationskrieg begonnen, indem sie Zensur in einem beispiellosen Ausmaß legalisiert: Das Teilen von Inhalten von RT Deutsch ist nach EU-Rechtsvorschriften sogar in einem privaten Internetblog strafbar.

Das Erstaunlichste daran ist, dass man sich nicht einmal die Zeit genommen hat, die bisherigen Rechtsnormen, die Demokratie und ihre Funktionsweise beschreiben, formell aufzuheben, bevor man begann, auf den Ruinen des gesamten Systems herumzutanzen.

Das hat selbst Juristen in der EU in einen Schockzustand versetzt.

Und nun analysiert Martin Schwab, Professor an der Universität Bielefeld (nicht zu verwechseln mit dem selbsternannten “Globalisten” Klaus Martin Schwab), das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2026 im RT-Fall mit wissenschaftlicher Präzision. Seine Erkenntnisse wurden vom österreichischen Online-Nachrichtenportal Report24 unter der Überschrift “Informationskrieg: Europäischer Gerichtshof legitimiert einseitige Pressezensur” veröffentlicht. Im Einleitungswort zum Kommentar wird der Sachverhalt in aller Kürze dargelegt – gefolgt von einer Frage, die sich daraus logisch ergibt:

“In der Causa ging es um das Teilen von Inhalten des Senders RT Deutsch auf einem privaten Blog. Dies sei laut EuGH auch auf privaten Websites verboten, immerhin gehe es beim Verbot darum, ‘die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit der Union’ zu schützen. Doch was ist nach dieser Logik mit Pro-NATO- und Pro-Ukraine-Medien? Ist Propaganda von der anderen Seite keine Gefahr?”

Ohne speziell auf diese – auch für sich genommen überaus interessanten – Fragen einzugehen, gibt Rechtsprofessor Schwab sein eindeutiges Grundsatzurteil zu diesem Präzedenzfall ab:

“Der EuGH legitimiert mit seinem Urteil vom 2.7.2026 – C-67/25 knallharte Pressezensur. In einer liberalen Demokratie ist dies nicht hinnehmbar – und zwar völlig unabhängig davon, wie man den Sender RT Deutsch inhaltlich bewertet. Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Grundrechte-Charta (EuGRCh), wo es schlicht heißt

‘Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet’,

wird im hier besprochenen Urteil noch nicht einmal zitiert. Dabei ist die EuGRCh auch für die EU-Rechtsetzungsorgane bindend. Der EuGH hätte daher die Zensur-Verordnungen der EU an Art. 11 Abs. 2 EuGRCh messen müssen – und hat eben dies leider versäumt.“

Der Europäische Gerichtshof akzeptiert unkritisch das Dogma, dass die Berichterstattung von RT DE manipulativ wirke, Fakten verzerre und Propaganda sei. Die EU stellt nicht infrage, ob ähnliche Vorwürfe auch gegen Medien erhoben werden könnten, die die NATO und die Ukraine unterstützen. Offenbar gibt es für die EU “gute” und “schlechte” Medien. Mit anderen Worten macht der Professor deutlich: Es geht hier nicht um die Bekämpfung von “Propaganda”, sondern um einseitige Zensur, während ukrainische und antirussische Propaganda freie Hand hat. Schwab mahnt ein unparteiisches Vorgehen in solchen Fragen an:

“Warum fällt es ausgebildeten Richtern so schwer, sich der Vorstellung zu öffnen,
– dass im Krieg die Wahrheit immer das erste Opfer ist,
– dass auch die NATO- und Ukraine-freundlichen Medien eine politische Agenda verfolgen könnten,
– dass es vielleicht die Medien auf beiden Seiten mit der Wahrheit nicht so genau nehmen
– und dass es daher Aufgabe des kritischen Medienpublikums ist, alle Seiten anzuhören und sich mit der gebotenen Vorsicht ein eigenes Bild zu machen?
“

Ach nein, lieber Professor Schwab. Europa darf keine “andere Seite” hören. Andernfalls wird es schwierig sein, Milliardenausgaben für die Militarisierung der Gesellschaft zu rechtfertigen – und den Unmut der Steuerzahler zu unterdrücken, deren Sozialprogramme gekürzt werden. So etwas kennen wir bereits von einem prominenten deutschen Propagandisten der 1930er-Jahre:

“Wir können auf Butter verzichten, aber nicht auf Waffen.”

Und wir wissen auch, wie das ausgegangen ist.

Übersetzt aus dem Russischen. Verfasst exklusiv für RT.

Igor Malzew ist ein russischer Journalist und Schriftsteller, Kolumnist, politischer Kommentator und Beobachter für zahlreiche russische Zeitungen, stellvertretender Chefredakteur der Iswestija, erster Chefredakteur der Medwed, Chefredakteur und Gründer des Automobilressorts bei Kommersant. Er ist zudem regelmäßiger Kolumnist der russischen Ausgabe von RT.

Mehr zum Thema – Die gefährliche Logik der “NATO 3.0”



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Tags: derEuropaMeinungsfreiheitRTUrteilsichverabschiedetvon
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