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Kuba-Blockade: Auswärtiges Amt belehrt trotz Unkenntnis

rtnews by rtnews
08/07/2026
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Außenminister Wadephul bestreitet die Existenz einer US-Blockade gegen Kuba. Auf der Bundespressekonferenz belehrt sein Sprecher die anwesenden Journalisten über den Unterschied zwischen Sanktionen und einer Blockade. Dass die UN-Generalversammlung regelmäßig explizit über die “Blockade” abstimmt, ist ihm nach eigener Aussage nicht bekannt.

Die USA blockieren Kuba seit Jahrzehnten. Einmal im Jahr stimmt die UN-Generalversammlung über eine Resolution ab, in der die Aufhebung der Blockade gefordert wird. Am Dienstag fand eine Debatte darüber statt, ob die Resolution erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Dies fand breite Unterstützung. Lediglich die USA, Argentinien, Costa Rica, Tschechien, Israel, Marokko, Nordmazedonien, Paraguay und die Ukraine stimmten dagegen.

Pikant ist, dass man im deutschen Außenministerium nicht nur keine Kenntnis von der bevorstehenden Abstimmung hatte, sondern auch die Existenz einer Blockade Kubas leugnet. Der kubanische Außenminister kritisierte Außenminister Johann Wadephul in diesem Zusammenhang und forderte ihn auf, sich sowohl über die Position der EU als auch über die Sanktionen gegen deutsche Unternehmen zu informieren, die im Zusammenhang mit der von Washington verhängten Blockade erlassen wurden.

Florian Warweg von der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung wollte auf der Bundespressekonferenz vom Sprecher des Auswärtigen Amtes, Josef Hinterseher, wissen, ob Wadephul dieser Aufforderung nachkommen werde. Daraufhin belehrte Hinterseher Warweg, es handele sich nicht um eine Blockade, sondern um Sanktionen.

Nun stand am Dienstag in New York ein Antrag zur Kuba-Resolution zur Abstimmung, der bereits im Titel explizit den Begriff “Blockade” verwendet und auch im weiteren Resolutionstext von einer Blockade spricht. Hinterseher räumte ein, von diesem Vorgang keine Kenntnis zu haben. Auf die Nachfrage Warwegs, ob Deutschland nun plane, auch die UN-Generalversammlung zu belehren, antwortete der Sprecher des Auswärtigen Amtes nicht.

Der Resolutionstext argumentiert, dass die einseitigen US-Sanktionen gegen die Grundsätze der UN-Charta und des Völkerrechts verstießen und erhebliche wirtschaftliche sowie humanitäre Folgen für die kubanische Bevölkerung hätten. Die Resolution ist zwar völkerrechtlich nicht bindend, gilt jedoch als wichtiges politisches Signal der internationalen Staatengemeinschaft. Dieses Signal wird seit 1992 jährlich an die USA gesendet, ohne dass Washington seine Politik gegenüber Kuba im Grundsatz geändert hätte.

Die diesjährige Debatte findet vor dem Hintergrund einer schweren Energie- und Versorgungskrise auf Kuba statt. Die kubanische Regierung macht verschärfte US-Maßnahmen, darunter Beschränkungen bei Treibstofflieferungen, für Stromausfälle und Versorgungsengpässe mitverantwortlich. Washington weist dies zurück und macht vor allem das sozialistische Wirtschaftssystem, Misswirtschaft sowie angebliche politische Repressionen der Regierung in Havanna für die Krise verantwortlich.

Die Europäische Union bekräftigte während der Debatte ihre seit Jahren unveränderte Haltung. Sie erkennt nach eigenen Angaben die negativen humanitären Auswirkungen des Embargos auf die kubanische Bevölkerung an und fordert, dass humanitäre Hilfe sowie der Zugang zu lebenswichtigen Gütern jederzeit gewährleistet bleiben. Zugleich verweist sie auf die Grundsätze der UN-Charta und lehnt die extraterritoriale Anwendung amerikanischer Sanktionen ab, die auch europäische Unternehmen betreffen können. Die EU weicht damit von der Haltung des deutschen Außenministers ab. Bei der Abstimmung enthielt sich Deutschland.

Im deutschen Außenministerium zeigte man sich insgesamt schlecht informiert, trat gegenüber den anwesenden Journalisten aber dennoch belehrend auf.

Mehr zum Thema – Trump sieht Fortschritte im Verhältnis zwischen USA und Kuba: “Havanna nähert sich unserem Orbit”



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Tags: AmtAuswärtigesbelehrtKubaBlockadeTrotzUnkenntnis
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