
Im ersten Quartal 2026 nahm die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland nicht zu, sondern ab. Auch wenn die Zahl der neu gestellten Asylanträge zurückging, sank die Zahl der insgesamt immer noch 232.067 Ausreisepflichtigen in den ersten drei Monaten dieses Jahres nur um 4.807 Personen, im Vergleich zu 6.151 im Vorjahr.
Abgefragt hatte das eine Abgeordnete der Linken, die erwartungsgemäß dann ihre Freude über den Rückgang bekundete, aber hinzufügte, die Zahl sei immer noch viel zu hoch. Versprochen hatten die Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt eine verstärkte Abschiebung.
Von diesen Abschiebungen gingen 601 in die Türkei, 266 nach Georgien, 230 nach Nordmazedonien, 192 nach Spanien und je 178 nach Marokko und Algerien. Nach Afghanistan erfolgten 27 Abschiebungen und je drei nach Syrien und Iran. Dabei lag der Schwerpunkt bei verurteilten Straftätern. Dennoch fanden sich darunter 547 Kinder und 146 Jugendliche.
“Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit der Rückführung von Personen liegt in der Zuständigkeit der Länder”, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Daher könne das Ministerium auch keine Gründe für diesen Rückgang liefern.
Klar ist: Abschiebungen in die Türkei, nach Georgien und nach Nordmazedonien, die drei größten Brocken, sind keine Abschiebungen nach dem Dublin-Verfahren, weil beides keine EU-Länder sind. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus der Türkei ist übrigens relativ hoch, sie liegt bei 18 Prozent; bei Georgien liegt sie bei 0,7 Prozent, und bei Nordmazedonien wird, wie bei allen Ländern des Westbalkans, in der Regel abgelehnt. Gleichzeitig sind das alles Länder, die mindestens an guten Beziehungen, wenn nicht gar an einem Beitritt zur EU interessiert sind, und daher willig sind, ihre Staatsbürger auch zurückzunehmen.
Spanien taucht als einziges EU-Land in der Liste der häufigsten Abschiebungsziele auf. Das mag daran liegen, dass mittlerweile die meisten Einreisen nach Deutschland aktuell aus Frankreich erfolgen, also nicht mehr auf der “traditionellen” Ostroute über den Balkan.
Die Zahl der neu gestellten Asylanträge liegt trotz eines Rückgangs um etwa ein Drittel mit 6.144 für das erste Quartal immer noch über den Abschiebungen. Und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die ursprünglich angekündigte “Rückführungsoffensive”, die schon an den bürokratischen Abläufen zu scheitern droht, weiter erschwert – im September vergangenen Jahres erging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem für das Eindringen der Polizei in einen Raum in einer Gemeinschaftsunterkunft zum Zweck der Abschiebung ein richterlicher Durchsuchungsbefehl erforderlich ist.
Die Gesetzesänderung vom Dezember 2025, dass bei einer Verbringung in Abschiebehaft nicht mehr automatisch ein Pflichtverteidiger gestellt wird, hat sich nicht in einer Erhöhung der Abschiebezahlen bemerkbar gemacht. Eine weitere geplante gesetzliche Änderung, die eine längere Inhaftierung vor einer Abschiebung ermöglichen sollte, hat bisher noch nicht stattgefunden.
Innenminister Dobrindt möchte außerhalb der EU sogenannte Return Hubs für abgelehnte Asylbewerber einrichten; allerdings hat sich in dieser Frage seit Oktober 2025 nichts mehr bewegt, sodass nicht einmal die Länder bekannt sind, die dafür im Gespräch sind. Die Erwartungen, die um den Regierungswechsel geweckt wurden, wurden jedenfalls bisher nicht erfüllt.
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