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Gutachten zu AfD-Verbot: "Nachweislich verfassungsfeindlich"

rtnews by rtnews
25/06/2026
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Ein neues Gutachten über die Verfassungstreue der AfD befeuert die Diskussion über ein Verbot. Das Gutachten belegt auf 1500 Seiten den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei. Auftraggeberin der Studie ist die GFF. Die NGO ist allerdings nicht ganz so unabhängig, wie sie sich gibt.

Die Diskussion über ein Verbotsverfahren gegen die AfD erhält neue Nahrung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, GFF, stellte am Donnerstag in Berlin auf der Bundespressekonferenz das von ihr beauftragte Gutachten zu einem Verbotsverfahren der AfD vor. Die von der GFF beauftragte Untersuchung umfasst nach Angaben der Organisation rund 1.500 Seiten. Sie sei die bislang umfangreichste wissenschaftliche Analyse der AfD im Hinblick auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren. Grundlage waren unter anderem Millionen ausgewerteter Social-Media-Beiträge, Reden, Anträge, Parteiprogramme und sonstige Veröffentlichungen der Partei.

Die acht Autorinnen und Autoren des Gutachtens kommen zu dem Schluss, dass die AfD “nachweislich verfassungswidrig” sei und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich wäre. Nach ihrer Einschätzung verstoße die Partei gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip. Das Gutachten sieht die AfD von einem rassistischen Weltbild geprägt und wirft ihr vor, auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinzuarbeiten. Zudem fehle innerhalb der Partei inzwischen eine erkennbare Strömung, die sich dauerhaft von radikalen Kräften abgrenze.

Unmittelbar nach der Vorstellung des Gutachtens forderten vor allem Vertreter der Grünen die Einleitung eines Verbotsverfahrens. In einem Schreiben an die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Linken wiederholten die Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, ihre Forderung nach einem AfD-Verbotsantrag.

Es bedürfe keiner weiteren Warnungen mehr und die Verteidigung der Demokratie dürfe nicht länger aufgeschoben werden. Sie werben für Gespräche über einen gemeinsamen Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht. Auch Ricarda Lang und die ehemalige Bundestagspräsidentin Katrin Göring-Eckardt forderten auf X unmittelbar nach der Vorstellung des Gutachtens die Einleitung eines Verbotsverfahrens. 

Die GFF beschreibt sich selbst als unabhängig. Allerdings geht aus ihrer Liste der institutionellen Zuwendungen hervor, dass es mit dieser Unabhängigkeit nicht weit her ist. Zu den Zuwendern zählen neben Stiftungen der deutschen Oligarchie wie der Bertelsmann-Stiftung und der Alfred Landecker Foundation der deutschen Oligarchen-Familie Reimann natürlich auch die omnipräsente Open-Society-Foundations des Soros-Clans. Allein schon aus dieser Auflistung geht hervor, dass an der Selbstbeschreibung der GFF als unabhängig Zweifel angebracht sind. Die Liste der Zuwender deutet auf eine ideologische Einbettung. 

Generell ist anzumerken: Ein Verbotsverfahren gegen die größte Oppositionspartei in Deutschland wird im Ausland den Eindruck verstärken, dass Deutschland erneut in Richtung Faschismus und Totalitarismus driftet. Während in Deutschland die Selbstwahrnehmung vorherrscht, man kämpfe gegen rechts, für Freiheit und Demokratie, kommt der Blick von außen zu ganz anderen Einschätzungen.

Deutschland steht wieder für Militarisierung und Unterstützung von Genozid und Krieg. Die Bundesregierung lehnt Diplomatie zur Beilegung des Ukraine-Kriegs ab. Ihr Ziel ist ein Sieg über Russland. Zensur, ein System der Repression und die Etablierung von Schikanen gegenüber Kritikern runden das negative Bild ab, das Deutschland nach außen wieder abgibt.

Die AfD ist derzeit die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die sich für eine diplomatische Lösung des Ukraine-Konflikts einsetzt und einen pragmatischen Umgang mit Russland fordert. Wird diese Partei verboten, wurde der Faschismus in Deutschland nicht besiegt, sondern vollständig etabliert, wird daher der Vorwurf aus dem Ausland lauten. 

Mehr zum Thema – BGH und Landgericht Hamburg stärken Schutz vor Verleumdung durch “Recherche-Kollektive”



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Tags: AfDVerbotGUTACHTENquotNachweislichverfassungsfeindlichquot
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