
Von Alexandra Nollok
Dass Friedensaktivisten deutsche Waffenlieferungen in Kriegsgebiete ablehnen, liegt in der Natur der Sache. Stets hatte die Bewegung mit staatlichen Repressionen zu kämpfen. Wer heute gegen Rüstungsexporte für die Ukraine ist, gilt als “Putintroll” oder “Desinformationsagent”. Und wer nicht will, dass Israel mit deutschen Waffen Kriegsverbrechen in Dauerschleife begeht, wird als “Israelhasser” oder “Antisemit” gebrandmarkt. Im besonderen Fokus stehen derzeit neben der Palästina-Solidaritätsbewegung die “Schulstreiks gegen Wehrpflicht”. Wer die deutsche Staatsräson infrage stellt, könnte bald ins Gefängnis wandern.
Leugnen, was nicht existiert?
Denn Hessen will die deutsche Staatsräson im deutschen Strafgesetzbuch verankern. Wie angekündigt, brachte die CDU-SPD-Landesregierung ihren Gesetzentwurf am Freitag im Bundesrat ein. Wer “das Existenzrecht Israels leugnet”, soll bis zu fünf Jahre ins Gefängnis wandern oder Geldstrafe zahlen.
Dabei gesteht nicht einmal das Völkerrecht Nationalstaaten ein Existenzrecht zu. Es regelt vielmehr ihre Beziehungen untereinander. Sonst würde es wohl die Sowjetunion, die DDR oder Jugoslawien noch geben. Staaten können sich danach beliebig aufspalten, neu gründen oder auflösen und anderen Staaten anschließen. Hessen will also verbieten, etwas zu leugnen, das gar nicht existiert.
Frei auslegbare Strafjustiz
Noch schwerer wiegt es wohl, dass der Entwurf sehr unkonkret und fast beliebig auslegbar ist. Behörden könnten unter dem Vorwand des Gesetzes zum Beispiel Demonstrationen gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel verbieten – trotz des Völkermordverfahrens des Internationalen Gerichtshofs gegen diesen Staat. Sie könnten ihre Anmelder vor den Kadi zerren, ebenso wie streikende Jugendliche mit Palästinafahnen und jeden Kritiker, der beispielsweise Israel in sozialen Medien einen Genozid vorwirft.
Dürfte sich dann irgendwer noch mit Kufiya auf die Straße trauen? Könnte einer der rund 200.000 in Deutschland lebenden Palästinenser noch öffentlich seine ermordeten Angehörigen betrauern, ohne der “Leugnung” strafbewehrt verdächtig zu werden? Was ist mit Exiliranern, Syrern oder Libanesen, die Angriffe Israels auf ihre Länder verurteilen? Und: Würde das Existenzrecht auch für weitere Eroberungen bis hin zu einem Großisrael zwischen Nil und Euphrat gelten, über Millionen Vertriebene oder Getötete hinweg?
Keiner weiß das so genau, weil der Entwurf konkrete Vergehen gar nicht definiert. “Gerichte müssen das Gesetz erst auslegen”, konstatierte Ende April zum Beispiel der Hessische Rundfunk.
Maulkorb für Kritiker ohne “Brandmauer”
Die Absicht dahinter ist durchsichtig: Das Gesetz soll einschüchtern. Es soll Betroffene des Völkermords und seine Kritiker zum Schweigen bringen. Es soll Proteste gegen dessen deutsche Unterstützung zum Schweigen bringen. Es soll die öffentliche Benennung tausendfach dokumentierter schwerer Kriegsverbrechen Israels eindämmen – und nicht zuletzt die Presse maßregeln.
Und da der ominöse “israelbezogene Antisemitismus” vor allem Linken und Migranten vorgeworfen wird, richtet es sich letztlich vor allem gegen diese Gruppen. Dafür reißt man gern die sogenannte “Brandmauer” gegen die AfD (mal wieder) ein. Denn diese ist da ganz auf Linie und unterstützt das Vorgehen gegen angebliche “Existenzrechtsleugner” sowohl in Hessen als auch im Bundestag. Tatsächlich könnte die AfD letztendlich dafür sorgen, dass der Entwurf, der nicht der erste Versuch dieser Art ist, am Ende durchkommt.
Juristen sehen Angriff auf Grundrechte
Denn sogar in Teilen des liberalen Establishments stößt das Pamphlet auf Kritik. “Wir teilen die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Gewalt, halten aber den Entwurf für unvereinbar mit dem Grundgesetz”, schrieben 30 Juristen in einem offenen Brief, darunter Völker- und Verfassungsrechtler.
So suggeriere der Begriff “Leugnung” eine Parallele zur Holocaustleugnung. Doch während der Holocaust eine Tatsache sei, handele es sich beim “Existenzrecht Israels” um eine bestimmte politische Meinung, die – mit Ausnahme der Verherrlichung, Billigung oder Rechtfertigung der Naziverbrechen – nicht eingeschränkt werden dürfe. Denn die konkreten Konsequenzen, die Deutschland aus seiner Vergangenheit ziehen müsse, unterlägen, so heißt es, der “Meinungskonkurrenz”. Eine politische Absichtsbekundung wie die im Entwurf genannte “Staatsräson” dürfe nicht zum Einschränken von Grundrechten führen, schreiben die Juristen.
Verbotsaufruf gegen Juden und Großisrael-Trophäe
Dass deutsche Politiker gern Israel mit allen Juden gleichsetzen, ist zwar per Definition selbst antisemitisch, aber nichts Neues. Hessens Landesregierung ist bekannt für besonders eifrige Verfolgung von Kritikern von Völkermord und Staatsräson – sogar dann, wenn diese selber jüdisch sind.
So warf deren Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) im Januar dem antizionistischen Verein “Jüdische Stimme” den “Missbrauch des Holocaustgedenkens” vor, weil er gegen israelische Besatzungs- und Apartheid-Politik und nun auch gegen den Völkermord in Gaza protestiert. Kurz darauf verlangte der Politiker sogar, den jüdischen Verein komplett zu verbieten.
Becker fällt schon länger durch extreme Ansichten auf. Im September 2024 posierte er etwa in Frankfurt am Main neben israelischen Soldaten mit einer Großisrael-Trophäe. Jede Demonstration oder Veranstaltung, in der es irgendwie um Palästina geht, torpediert er fortgesetzt mit wilden Antisemitismusvorwürfen und Verbotsforderungen.
Inszenierter “antisemitischer Anschlag”
Ähnlich agiert Beckers Brandenburger Amtskollege Andreas Büttner. Der inszenierte sich im Januar als Opfer eines vermeintlich “antisemitischen Brandanschlags” durch angebliche “Hamas-Unterstützer” ‒ die Leitmedien schlugen moralintriefend zu.
Auch Uwe Becker sprang Büttner damals bei. Auf X schwadronierte er von “hasserfüllten, israelfeindlichen Antisemiten” als angebliche Täter, die “Terror unterstützen” würden und somit “selbst Terroristen” seien. Wen er damit meinte, verdeutlichte er in einem Satz: “Deren Hetze hatte noch nie etwas mit echter Solidarität gegenüber Palästinensern zu tun, sondern einzig mit Hass und Hetze gegenüber jüdischem Leben.” Er beschuldigte also direkt die Palästina-Bewegung.
Nun kam jedoch heraus: Den Anschlag verübten gute Freunde und Geschäftspartner Büttners ‒ dies allem Anschein nach in Absprache. Die Absicht hinter dieser mutmaßlichen “False Flag”-Aktion kann man erahnen: die Palästina-Solidaritätsbewegung zu kriminalisieren.
Gesetz für ungestörte Kriegspropaganda
Darum geht es: Deutsche Konzerne sollen unwidersprochen von Kriegsverbrechen und Völkermord profitieren. Keiner soll noch ohne Angst vor Strafverfolgung dagegen protestieren können. Das Gesetz soll die Friedensbewegung und propalästinensische Proteste zum Schweigen bringen, um den neuen deutschen imperialistischen Kriegskurs nicht zu beeinträchtigen. Es ist ein Gesetzentwurf für ungestörte Kriegspropaganda.
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