
Zum neuen Schuljahr konfrontiert das Brandenburger Bildungsministerium die Alternative für Deutschland (AfD) mit neuen Verordnungen an schulischen Einrichtungen des Bundeslandes. So soll ab sofort mitgeführtes AfD-Werbematerial wie Kugelschreiber, Aufkleber oder Buttons in den Schulräumlichkeiten verboten sein. Mehrere Landtagsabgeordnete der Partei monieren nun bewusste Schikane und “Diskriminierung”. Die Behörde rechtfertigt ihr Vorgehen mit der Einstufung der AfD in Brandenburg als “gesichert rechtsextremistisch” und einem neuen “Extremismus-Paragrafen”.
Ausgehend von entsprechenden Berichten und Meldungen von Schulen aus den brandenburgischen Orten Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald), Jüterbog (Teltow-Fläming), Kloster Lehnin (Potsdam-Mittelmark), Ketzin (Havelland) und Wittenberge (Prignitz) wurde bekannt, dass an den jeweiligen Bildungseinrichtungen der neue verpflichtende “Extremismus-Paragraf” samt entsprechender Information durch das zuständige Bildungsministerium umgesetzt wurde.
Ein Pressesprecher des CDU-geführten Bildungsministeriums erklärte dabei auf Medienanfrage, dass jene Schulleiter, die mit dem neuen Schuljahr das mitführen von Kugelschreibern, Aufklebern, Buttons und T-Shirts mit einem AfD-Logo auf dem Gelände und den Unterrichtsräumen verbieten, “richtig handeln”.
Zur Begründung heißt es, dass das Brandenburgische Schulgesetz laut Paragraf 64a verbietet, “in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen”.
Dieser extra geschaffene Passus existiert erst seit Anfang 2024. Weiter heißt es in dem Paragrafen bezüglich der AfD-Einstufung in Brandenburg als “gesichert rechtsextrem”:
“Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet.”
Darauf könnten sich nun Schulleitungen berufen, sollten sie beabsichtigen, “AfD-Propagandamittel” vom Gelände und in den Räumen zu verbannen. Der bildungspolitische Sprecher der AfD Dennis Hohloch erläuterte nach Bekanntwerden auf einer Pressekonferenz:
“Der § 64a, also der Anti-AfD-Paragraf im Schulgesetz, greift jetzt, und unter einem CDU-Bildungsminister offensichtlich nimmt das volle Fahrt auf. Es kann doch nicht sein, dass auf einmal alles, was mit der AfD in Verbindung gebracht wird, zur Propaganda erklärt wird und an Schulen verboten ist und dazu führt, dass massiver Druck auf die Schüler ausgerichtet wird und dieser Druck vor allem dazu führen soll, dass die Schüler was tun, anders wählen sollen.”
Den Schulen in Brandenburg war pünktlich zum Ende der Sommerferien und vor Beginn des neuen Schuljahres am 18. August der Verfassungsschutzbericht des Landes zusammen mit einem ergänzenden “Hinweis des Ministeriums” zugeleitet worden. Damit können nun AfD-Werbemittel an Schulen nicht mehr nur als politische Symbole oder Parteireklame behandelt werden, “sondern unter eine Kategorie fallen, die eigentlich für verfassungsfeindliche Organisationen geschaffen wurde”.
“Das kommt einem AfD-Verbot gleich”, kommentierte der Landtagsabgeordnete Lars Hünich in einem Facebook-Video, um sympathisierende Eltern aufzufordern: “Ihr müsst für eure Kinder kämpfen, ihr müsst der Schule sagen, dass es so nicht geht.”
Das Bildungsministerium argumentiert demgegenüber, dass nun Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler “dabei begleiten könnten, politische Themen kritisch zu analysieren und sich ihre eigene Meinung zu bilden”, so der Sprecher. Weiter hieß es wörtlich:
“Dabei sollen und werden sie ausdrücklich weiterhin Haltung zeigen gegenüber antidemokratischen, diskriminierenden und verfassungsfeindlichen Einstellungen, Äußerungen und Symbolen.”
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