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Aufenthaltsverbot für deutsche "Klima-Shakira": Österreich zieht Konsequenzen

rtnews by rtnews
08/04/2025
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Die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl erhält ein zweijähriges Aufenthaltsverbot für Österreich. Das BFA sieht eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, besonders kritisiert wird eine Aktion gegen die ÖVP. Windl kündigt Beschwerde an und betont die Notwendigkeit friedlichen Protests.

Die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl darf für zwei Jahre nicht nach Österreich einreisen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) begründete das Aufenthaltsverbot mit einer “erheblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit”.

Grundlage der Entscheidung ist ein 40-seitiger Bescheid, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.

Von der Straße ins Exil: “Klima-Shakira” darf nicht mehr nach Österreich.Printscreen WELT

Windl, die seit 2017 in Klagenfurt lebt, war eine zentrale Figur der inzwischen aufgelösten österreichischen Gruppe der Klimaschutzbewegung “Letzte Generation”. Sie erlangte durch zahlreiche Protestaktionen Bekanntheit, darunter Straßenblockaden und Demonstrationen.

Besonders hervorgehoben wird vom BFA eine Aktion gegen die Parteizentrale der ÖVP, bei der Windl im Januar die Worte “Ihr stinkt nach brauner Scheiße” auf die Fassade schrieb. Die Behörde attestiert ihr eine “massiv querulatorische Neigung”, die über klassischen Klimaaktivismus hinausgehe.

Windl kündigte an, gegen das Aufenthaltsverbot Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. “Ich lasse mich nicht einschüchtern”, erklärte sie und betonte, dass friedlicher Protest angesichts der aktuellen globalen Krisen notwendiger denn je sei. Ihr Anwalt Ralf Niederhammer verwies darauf, dass Windl strafrechtlich nicht verurteilt wurde. Allerdings laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie schwerer Sachbeschädigung.

Das Aufenthaltsverbot erging mehr als zwei Jahre nach Beginn des fremdenrechtlichen Verfahrens gegen Windl. Laut ihrem Anwalt basiert es weniger auf konkreten Gefahren als auf ihrer Rolle in der Öffentlichkeit und ihrer medialen Präsenz.

Die Behörde wirft ihr unter anderem vor, neue Mitglieder für die “Letzte Generation” angeworben und eine führende Rolle in der Öffentlichkeitsarbeit eingenommen zu haben.

Die Entscheidung beinhaltet eine vierwöchige Frist, innerhalb derer Windl Österreich verlassen muss. Ihr Anwalt kündigte an, dass durch die Beschwerde die Frist vorerst ausgesetzt werde.

Windl selbst bezeichnete das Verbot als Versuch, friedlichen Protest zu kriminalisieren. Sie sieht darin einen “beunruhigenden Umgang mit Aktivismus” und betont, dass sie seit sieben Jahren in Österreich lebe und das Land nicht freiwillig verlassen werde.

Das österreichische Innenministerium erklärte, dass Aufenthaltsverbote auf Basis einer umfassenden Einzelfallprüfung erfolgten. Dabei würden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, unabhängig von möglichen strafrechtlichen Verfahren. Die Behörde sieht in der Maßnahme eine notwendige präventive Entscheidung zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Die strafrechtliche Einordnung der Proteste bleibt weiterhin offen. Die Staatsanwaltschaft Wien führt seit November 2023 Ermittlungen gegen Windl und andere Mitglieder der “Letzten Generation”. Dabei geht es um den Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwere Sachbeschädigung.

Mehr zum Thema ‒ “Sie haben die Möglichkeit, Wind zu erzeugen?!” – Babuschka nimmt Klimakleber auseinander



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Tags: AufenthaltsverbotDeutschefürKonsequenzenÖsterreichquotKlimaShakiraquotzieht
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