
Die Schwarz-Rote Landesregierung in Hessen, unter Leitung von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), wird noch diese Woche in Frankfurt einen Gesetzentwurf vorstellen, der demnach vorsieht, Anfang Mai im Bundesrat in Berlin eine Initiative einzubringen, laut der gefordert wird, bundesweit das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die Jüdische Allgemeine (JA) berichtet über Pläne der hessischen Landesregierung zum Thema der landesweit verpflichtenden Staatsräson, unter anvisierter gesetzlich verankerter Strafandrohung bei Leugnung des Existenzrechts Israels. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) wollen demnach am Donnerstag dieser Woche in Frankfurt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen, der dann bereits am 8. Mai im Bundesrat in Berlin eingebracht werden soll.
Ausgangspunkt ist eine Initiative des hessischen Justizministeriums aus dem Jahr 2023. Der amtierende Justizminister Roman Poseck (CDU) wurde in der zurückliegenden Pressemitteilung ankündigend mit den Worten zitiert:
“Es gibt in unserer Gesellschaft und auf unseren Straßen infolge der schrecklichen Terrorangriffe auf Israel Entwicklungen, die unter keinen Umständen hingenommen werden dürfen. Wir stehen fest an der Seite Israels. Auch unser Rechtsstaat muss den Schutz Israels und des jüdischen Lebens mit aller Konsequenz durchsetzen.”
Ausgehend andauernder “massiver Israel-kritischer Kundgebungen” werde nun final die Bundesratsinitiative gestartet. Jüngste Demonstrationen in Deutschland richten sich dabei vordergründig gegen das brutale Vorgehen Israels im Libanon und den provozierten Angriffen auf Iran nach dem 28. Februar dieses Jahres. Weitere Einzelheiten des Entwurfs wurden laut JA-Artikel “zunächst noch nicht bekanntgegeben.”
Nutzer der sozialen Medien wiesen nach Bekanntwerden der Initiative auf einen Gerichtsbeschluss des nordreinwestfälischen Oberverwaltungsgerichts aus dem November des Vorjahres hin. Dort heißt es im Beschluss darlegend:
“Einer für den 22.11.2025 in Düsseldorf mit etwa 50 Teilnehmern geplanten pro-palästinensischen Demonstration darf nicht generell verboten werden, das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise geändert. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hatte dem Veranstalter untersagt, das Existenzrecht des Staates Israel während der Versammlung in jedweder Form zu leugnen.”
Die Information zur hessischen Bundesratsinitiative fällt in den Zeitraum des offiziellen 78. Unabhängigkeitstags Israels, der nach jüdischem Kalender in diesem Jahr auf den 22. April fällt.
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