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Volksempfänger, die nächste: ARD und ZDF als Zwangsbeglückung in sozialen Medien

rtnews by rtnews
28/05/2026
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Die Landesmedienanstalten sind eine Institution, die kaum jemand kennt. Aber jetzt machen sie sich mit Eifer daran, Nutzern von sozialen Medien den Tag zu versauen. Die Sendungen “Tagesschau” und “Heute” sollen da künftig zwangsweise verabreicht werden.

Von Dagmar Henn

Es ist eine traurige Nachricht für alle Fans von Katzenvideos: Der neueste Streich der Landesmedienanstalten sieht vor, dass jedes soziale Medium bald erst einmal jedem die Angebote von ARD und ZDF präsentieren muss, dann die übrigen als “verlässlich” eingestuften Medien, und dann irgendwann vielleicht auch das zu sehen sein soll, was den jeweiligen Nutzer wirklich interessiert.

Nun, die jüngere Generation baut sich dafür dann vermutlich einen Umkehrfilter über einen KI-Bot, der das alles wieder aufhebt. Und ob da nicht die Konzerne, die die sozialen Medien betreiben, ernsthafte Einwände haben, ist auch noch eine Frage – schließlich geht es ihnen darum, die Aufmerksamkeit ihrer Nutzer möglichst lange im Interesse möglicher Werbekunden zu fesseln und möglichst viel Verkaufbares über den Nutzer zu erfahren. Da ist eine Zwangsbespielung mit ZDF und ARD, der sich besagter Nutzer womöglich schnell angeödet wieder entzieht, geradezu Gift für das Geschäftsmodell.

Aber erst einmal zurück zu dem, was da vor sich geht. Die Landesmedienanstalten waren ursprünglich für genau eine Sache zuständig: für die Zuteilung von Rundfunk- und Fernsehfrequenzen für ihr jeweiliges Bundesland. Gleichzeitig sollen sie das Programm überwachen, was Werbebeschränkungen, Jugendschutz et cetera angeht. Es gibt sie erst seit der Zulassung des Privatfunks in den 1980er-Jahren, und sie wurden äquivalent zu den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sender bestückt. Sie durften sich ursprünglich also mit so spannenden Dingen wie “Tutti-Frutti”, der Stripshow des Privatsenders Sat 1, beschäftigen. Dinge, die längst verschwunden sind, seit Pornografie über das Internet gehandelt wird.

Im Jahr 2020 wurden plötzlich die Landesmedienanstalten zuständig für Inhalte im Internet (selbst Blogs), die zu so etwas wie Rundfunk erklärt wurden. So gab es bereits im Jahr 2021 ein Verfahren der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg gegen KenFM (heute apolut), weil diese besonders eifrige Truppe meinte, in Beiträgen zu Corona seien “Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht”. Das Resultat? Das Portal wurde in der Folge nicht länger aus Deutschland, sondern aus einem anderen Land betrieben. Die realen Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, das zeigten die Enthüllungen über den Ablauf der Corona-Krise seither, begingen eher die staatskonformen Medien.

Auch Kritik am Agieren der Medienanstalten selbst wurde durch die Landesmedienanstalten sanktioniert. Das heißt, es kam zu Publikationsverboten und Löschungen im Netz. Das Nachfolgeportal von KenFM, apolut, wurde so gezwungen, zwei Artikel zu löschen. Ein Schritt, der eigentlich nach den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit gar nicht möglich sein dürfte, denn beiden Grundrechten ist das von den Medienanstalten angeführte Kriterium der “journalistischen Sorgfaltspflicht” fremd; nur Verstöße gegen das Strafrecht dürften hier einschränkend wirken. Übrigens ist bei den bisherigen Verfahren Konformität das Kriterium, nicht der so beliebte “Kampf gegen Rechts” – neben KenFM/apolut und dem Multipolar-Magazin waren bisher Nius.de und Alexander-Wallasch.de betroffen, eine Auswahl von geradezu verblüffender Ausgewogenheit.

Während auf der einen Seite direkt Inhalte begrenzt werden, wollen sich die Landesmedienanstalten in einem aktuellen Entwurf durch eine Veränderung des Medienstaatsvertrags neue Rechte sichern. Schon in der alten Version war eine Vorgabe für Suchmaschinen enthalten, Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der “Anbieter, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten” (Paragraf 84 MStV) nach oben zu sortieren. Jetzt soll das auf soziale Medien ausgeweitet werden, über einen Begriff, den die BBC einst erfand, “Public Value”, übersetzt “öffentlicher Nutzen”. Die Landesmedienanstalten verleihen das Etikett “Public Value”, und die Netzwerke sollen verpflichtet werden, jene Beiträge, die dieses Etikett tragen, sichtbarer zu machen. Man geht also beispielsweise auf X und bekommt erst einmal das ganze ARD/ZDF-Angebot gezeigt …

Die Betreiber sollen, so der Entwurf, ein “nachvollziehbares und messbares Konzept vorlegen, wie die leichtere Auffindbarkeit hergestellt wird. Die Einführung einer gesetzlichen Quote zur Ausspielung von Public-Value-Inhalten wäre an dieser Stelle zielführend”.

Nun ist einer der Gründe, warum sich die Mediennutzung ins Netz verlagert hat, und auch zu sozialen Medien, dass die Nutzer eigentlich gerade dem nicht wirklich meinungsvielfältigen Bundesfunk entrinnen wollen. Auch die Entwicklung der Zeitungsumsätze liegt nicht nur am digitalen Medienkonsum, es gibt auch die entgegengesetzte Kausalität – die Nutzung der digitalen Medien steigt, weil die Leitmedien viele Fragen nicht beantworten, ja noch nicht einmal stellen.

Die Zwangsberieselung dürfte, wenn sie umgesetzt wird, bei den Nutzern keine große Freude auslösen. Aber das alleine scheint noch nicht zu genügen. Bereits im vergangenen Jahr gab es einen Vorschlag bei der Rundfunkkommission der Landesmedienanstalten, in dem explizit noch weitere Eingriffe gefordert werden.

Da ist die Rede von einem “Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung”, mitsamt dem Wunsch nach einem Recht der Medienaufsicht, Inhalte zu löschen, die beispielsweise Paragraf 140 StGB oder Paragraf 188 StGB (die berühmte Politikerbeleidigung) betreffen. Auf Gerichtsurteile soll dabei nicht gewartet werden, aber eine Unschuldsvermutung kannten diese Maßnahmen schon bisher nicht. Zuletzt gab es zumindest die ersten Urteile höherer Instanzen, die einige dieser Verfolgungsmaßnahmen wieder einkassierten und darauf aufmerksam machten, dass die Meinungsfreiheit nicht ganz so beliebig zu sehen ist; aber die Landesmedienanstalten sind, wohl auch aufgrund ihrer Zusammensetzung, vermutlich noch länger die Träger des Wunschs nach einer Ausweitung der Meinungskontrolle. Und selbstverständlich wünschen sie sich auch erweiterte Möglichkeiten, um Bußgelder zu verhängen.

Wie auch immer man es dreht und wendet, schon die Erweiterung der Zuständigkeit der Landesmedienanstalten war eine unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit höchst zweifelhafte Sache. Wenn man es auf die technischen Möglichkeiten vor fünfzig Jahren rückübersetzt, ist das so, als könne man jemandem verbieten, Flugblätter zu drucken. Doch bis aus diesen Überlegungen ein verabschiedetes Gesetz wird, wird es noch etwas dauern.

Es ist strukturell nachvollziehbar, dass die Landesmedienanstalten mit der abnehmenden Reichweite der privaten Rundfunk- und Fernsehsender nach einem neuen Betätigungsfeld suchten, um ihren bestehenden Apparat weiter zu erhalten. So verhält sich jede Bürokratie. Auch das Streben nach einer Ausweitung der eigenen Macht gehört zu bürokratischen Apparaten wie Büroklammern und Schreibtische. Unter normalen Umständen gäbe es da einen spürbaren Gegendruck, gerade aus den Medien. Seit das Konstrukt der “Desinformation” erfunden wurde, gegen die man sich überall verteidigen müsse, und sich die gesamte “offizielle” Medienlandschaft zur Regierungstreue verschworen hat, haben derartige Initiativen allerdings freie Bahn; ähnlich wie die wuchernde Rüstungsindustrie stürzen sie sich auf das zerfallende Gemeinwesen wie Aasgeier.

Aber immerhin, es sind wenige Maßnahmen vorstellbar, die selbst bei Fans von Katzenvideos politische Empörung auslösen könnten. Ein Berg ARD und ZDF vor dem Objekt der Begierde, das könnte tatsächlich funktionieren und in Umgebungen Ablehnung erzeugen, mit denen niemand rechnen würde.

Mehr zum Thema – “Potenziell entwicklungsbeeinträchtigend” ‒ Medienaufsicht droht AfD mit Video-Sperrung



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Tags: alsARDdieMediennächstesozialenundVolksempfängerZDFZwangsbeglückung
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