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Urteil in Hamburg: Kündigung wegen Nicht-Genderns aufgehoben

rtnews by rtnews
05/02/2026
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Bei diesem Prozess gab es für ein Arbeitsgerichtsverfahren viel Publikum, der Saal war voll. Besetzt war er vor allem mit Gegnern der Gendersprache, die sich von diesem Verfahren ein Grundsatzurteil erhofften. Das aber blieb aus.

Das Landesarbeitsgericht in Hamburg entschied am Donnerstag wie die erste Instanz – die Kündigung einer 43-jährigen Chemikerin, weil sie eine Strahlenschutzanweisung nicht genderte, ist unwirksam.

Die Frau arbeitet im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und ist dort Strahlenschutzbeauftragte. Sie hatte die Anweisung teils gegendert, teils normal verfasst. Als sie die Anweisung erhielt, alles zu gendern, weigerte sie sich. Daraufhin erhielt sie erst eine Abmahnung, dann die Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht umging in seinem Urteil eine Stellungnahme gegen das Gendern, die von vielen anwesenden Beobachtern erhofft worden war, und griff auf eine rechtliche Frage zurück: Die Strahlenschutzbeauftragten sind eigentlich für praktische Umsetzung zuständig; das Verfassen der Strahlenschutzanweisung wäre die Aufgabe des Strahlenschutzverantwortlichen gewesen, der die rechtliche Verantwortung für diesen Bereich trägt. Der Arbeitgeber dürfe sie grundsätzlich anweisen, zu gendern, aber hier sei der Arbeitsauftrag selbst rechtswidrig gewesen.

Das BSH trug im Verfahren vor, die Klägerin sei schon einmal wegen eines Corona-Tests abgemahnt worden. Das Bundesamt wolle sicherstellen, dass in seinen Dokumenten gegendert werde. Diese Aussage ist vor dem Hintergrund interessant, dass das BSH dem Bundesministerium für Verkehr untersteht, das vom CDU-Politiker Patrick Schnieder geführt wird, dessen Partei einen Zwang zum Gendern eigentlich ablehnt und deren Minister es zum Teil in ihren Ministerien sogar untersagen. Schnieder jedenfalls hat es trotz der Berichterstattung in der Presse offenkundig bisher noch nicht für nötig erachtet, das BSH anderweitig anzuweisen; immerhin war es das BSH, das gegen das ursprüngliche Urteil vor das Landesarbeitsgericht zog.

Dabei müsste die Haltung der Klägerin ihm eigentlich sympathisch sein. Sie lehnt das Gendern nicht grundsätzlich ab, erklärte sie. Aber sie wolle, dass der Text “erstens nicht inhaltlich verfälscht wird und zweitens verständlich bleibt”, so ihre Anwältin. Für alle – “und das sind nicht nur Akademiker”.

Mehr zum Thema – Bundesministerium für Verkehr zwingt zu Gendersprache



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Tags: aufgehobenHamburgKündigungNichtGendernsUrteilwegen
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