
Man kennt es schon aus den Vorjahren: Pünktlich einige Tage vor den Maifeierlichkeiten anlässlich des Sieges der Sowjetunion und ihrer Alliierten über den Hitler-Faschismus erlässt die Stadt Berlin eine Allgemeinverfügung, die sich im Amtsblatt der deutschen Hauptstadt nachlesen lässt. Seit 2023 ist es verboten, an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin sowjetische und russische Symbolik – beispielsweise entsprechende Flaggen oder das Sankt-Georgs-Band – zu zeigen. Dagegen waren 2023 nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ukrainische Flaggen erlaubt. Im Jahr 2022 hatte Berlin noch die Flaggen beider Länder untersagt.
Die im EU-Raum unter Zensur stehende russische Zeitschrift Iswestija wollte es genau wissen und erkundigte sich bei der Berliner Polizei, ob diese Maßnahmen auch für die diesjährigen Gedenktage in Berlin erneuert würden. Dies bejahte die Pressestelle der Berliner Polizei gegenüber Iswestija. Demnach plant Berlin zum 8. und 9. Mai – Letzterer ist für Russland der eigentliche Feiertag, der Tag des Sieges – ein erneutes Verbot. Es wird also an diesen Tagen nicht erlaubt sein, sowjetische oder russische Symbole zu zeigen.
Wo genau dieses Verbot jeglicher russischer oder sowjetischer Symbolik in Berlin gelten wird, steht noch nicht ganz fest. Die Berliner Polizei teilte Iswestija mit, die Planungen für dieses Jahr seien noch nicht vollständig abgeschlossen. Angesichts der aktuellen Lage könne man jedoch davon ausgehen, dass dieselben Regeln wie jedes Jahr gelten. Auch Russlands Botschafter in Berlin, Sergei Netschajew weiß noch von keinem Verbot für dieses Jahr, merkte jedoch gegenüber Iswestija an, dass das noch kommen könnte.
Im Vorjahr betraf die Allgemeinverfügung das Gebiet um die sowjetischen Ehrenmale in Tiergarten, Treptower Park und Schönholzer Heide. Damals war nicht nur das Tragen von Sankt-Georgs-Bändern, russischen sowie sowjetischen Flaggen untersagt. Die Anordnung der Stadt Berlin ging bis ins Detail und verwehrte den Besuchern der Denkmäler auch das Zeigen der V- und Z-Symbole, militärischer Uniformen und Abzeichen sowie der Flaggen Weißrusslands, der Volksrepubliken Lugansk und Donezk und Tschetscheniens. Ebenso unterband die Berliner Polizei das Mitführen von Porträts der Präsidenten Putin und Lukaschenko sowie das Bild von Ramsan Kadyrow, des Präsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien.
Berlin untersagte damals auch das Abspielen und Singen russischer beziehungsweise sowjetischer Marsch- und Militärlieder, darunter das beliebte und auch im Westen bekannte Lied “Katjuscha”. Auch andere Bekundungen, die als Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg hätten gewertet werden können, verbot die Stadt: Etwa die Darstellungen der Krim und des Donbass als russische Gebiete. Verstöße behandelten die Ordnungskräfte als Ordnungswidrigkeiten. Von den Verboten teilweise ausgenommen waren Diplomaten und Weltkriegsveteranen.
Die Berliner Behörden begründeten diese Einschränkungen mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Man wolle Auseinandersetzungen zwischen pro-russischen und pro-ukrainischen Gruppen verhindern. Deshalb das Verbot von Symbolen, die polarisierend wirken könnten. Es gelte, eine Vereinnahmung des Weltkriegsgedenkens für gegenwärtige Konflikte zu verhindern.
Russland dagegen verurteilt regelmäßig das deutsche Vorgehen. Die inkriminierten Symbole seien untrennbar mit dem Tag des Sieges und der Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus verbunden, hieß es in einer Stellungnahme der Botschaft der Russischen Föderation aus dem Jahr 2025. Die Botschaft kritisierte die Einschränkung des Gedenkens scharf und verwies auf die 27 Millionen Sowjetbürger, die dem deutschen Nationalsozialismus und seinen Verbündeten zum Opfer gefallen waren.
Die Mahnung hat nicht gefruchtet. Der Erinnerungskrieg geht weiter, wie sich nicht zuletzt am Fortdauern des “Baerbock-Erlasses” unter Schwarz-Rot zeigt. Russische Diplomaten bleiben so weiterhin vom offiziellen Gedenken ausgeschlossen.
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