
Ursprünglich war mit 500.000 Anträgen gerechnet worden, als die spanische Regierung im vergangenen Jahr eine Legalisierung in Spanien lebender illegaler Migranten beschloss. Inzwischen wurde mit 1,3 Millionen Anträgen diese Annahme weit übertroffen. Mit dem Monatsende endet auch die Antragsfrist.
Mitte Juni waren 360.000 dieser Anträge zur Bearbeitung zugelassen; deren Antragsteller erhielten bereits eine vorläufige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Bis alle Anträge bearbeitet sind, wird es aber noch Monate dauern.
Voraussetzung für die Stellung des Antrags war eine Anwesenheit in Spanien von mindestens fünf Monaten vor dem 31.12.2025, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Wohnsitz. Der Beschluss zur Legalisierung war das Ergebnis einer jahrelangen Kampagne, vor allem von Gewerkschaften und Kirchen. Die überwiegende Mehrzahl der Migranten, die Anträge gestellt haben, kommt aus Lateinamerika, primär aus Kolumbien, Peru, Honduras und Venezuela. Antragsteller aus Nordafrika oder Asien sind in der Minderheit. Das bedeutet auch, dass die meisten von ihnen die Sprache bereits bei Ankunft beherrschten und eine große kulturelle Nähe zu Spanien aufweisen.
Dennoch gab es nicht nur Proteste gegen diese Legalisierung, sondern auch Klagen, und inzwischen hat das Tribunal Superior, der etwa mit dem BGH vergleichbare oberste Gerichtshof, einen Beschluss gefasst, beim Europäischen Gerichtshof anzufragen, ob die Legalisierung nicht gegen europäisches Recht verstößt. Betrieben wurde diese Klage von den Oppositionsparteien PP und Vox.
Die EU-Kommission hatte bisher erklärt, die Maßnahme, illegale Einwanderer zu legalisieren, liege in der Kompetenz des spanischen Staates; eine in Spanien erteilte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erstrecke sich auch nicht auf andere EU-Länder. Genau das war der Grund für einen Protest gegen die spanische Politik auf dem letzten europäischen Rat, dem Treffen der Regierungschefs, der unter anderem vom belgischen Premierminister Bart De Wever, der dänischen Regierungschefin Mette Frederiksen und auch Bundeskanzler Friedrich Merz sowie dem ungarischen Premier ausging.
Der EU-Kommissar für Migration, Magnus Brunner, hatte im Januar erklärt, die EU-Kommission “hat keine Kompetenzen in diesen Themen. Wir können nur rechtliche Pfade empfehlen und zu Übereinkünften mit den Mitgliedstaaten kommen, sie anzunehmen”. Auch ein Asylantrag in einem anderen europäischen Staat durch einen in Spanien legalisierten Migranten sei unmöglich.
“Wenn beispielsweise eine Person, die eine Aufenthaltserlaubnis hat, in einem anderen Teil der EU in einer irregulären Lage vorgefunden wird, oder wenn diese Person in einem anderen Mitgliedsstaat Asyl beantragt, muss er oder sie in den Mitgliedsstaat zurückkehren, der die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat.”
Allerdings gab es jüngst eine Entscheidung des EuGH, der Anfang Juni entschied, dass eine Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land die Gewährung in einem weiteren EU-Land nicht ausschließt.
Die Fragen, die nun das Tribunal Superior dem EuGH vorlegen will, beziehen sich auf andere Punkte. So beispielsweise, dass die Legalisierung auch für abgelehnte Asylsuchende möglich war, obwohl die EU-Regeln eigentlich besagen, dass der Aufenthalt während eines Asylverfahrens keine Grundlage für weitere Aufenthaltsansprüche legen kann. Eine bestehende Ausreiseverpflichtung wird zu den Akten gelegt oder aufgehoben, auch wenn sie durch ein Gerichtsurteil bestätigt ist.
Auch die eigentlich bestehende Verpflichtung nach einer EU-Direktive von 2008, Angehörige eines Drittstaats, die sich illegal im Land aufhalten, auszuweisen, werde dadurch missachtet.
Einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung, das Legalisierungsverfahren zu unterbrechen, hatte dasselbe Tribunal Superior jedoch bereits im Mai abgelehnt. Bis zur endgültigen Klärung, ob die spanischen Legalisierungen legal sind oder nicht, dürften also noch Jahre vergehen.
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