
Die französische First Lady Brigitte Macron sieht sich inzwischen mit einer Anzeige konfrontiert, nachdem sie Anfang dieses Monats in einem Pariser Theater dabei gefilmt worden war, wie sie feministische Demonstrantinnen als “dumme Schlampen” bezeichnete.
Eine Gruppe von feministischen Vereinigungen hat am Dienstag dieser Woche eine Anzeige gegen die First Lady Frankreichs wegen öffentlicher Beleidigung eingereicht, und zwar “im Namen von 343 Frauen und Vereinigungen, die sich gemeinsam und einzeln als durch [Macrons] Äußerungen betroffen erklären”, wie die französische, auf juristische Themen spezialisierte Denkfabrik “Le Club des Juristes” mitgeteilt hat.
Die Kontroverse geht auf einen inzwischen gelöschten Clip zurück, in dem Macron hinter der Bühne privat mit dem Schauspieler und Komiker Ary Abittan plaudert, dessen Stand-up-Show am Vorabend von feministischen Aktivistinnen gestört worden war, als sie ihn als “Vergewaltiger” bezeichneten. Abittan war zuvor wegen Vergewaltigung angeklagt worden, doch das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt.
In dem geleakten Video witzelt Abittan über seine Nervosität, worauf Macron antwortet: “Wenn es irgendwelche dummen Schlampen gibt, schmeißen wir sie raus.”
Ein Sprecher der französischen Präsidialamtes sagte, die First Lady habe versucht, den Schauspieler zu beruhigen, und habe lediglich die ihrer Meinung nach radikalen Methoden kritisieren wollen, mit denen die Aufführung gestört worden sei.
Trotz dieser Erklärung nahm die Kritik rasch zu, und Politiker aller Parteien sowie Aktivisten und Persönlichkeiten aus der Filmindustrie verurteilten die Äußerung. Macron entschuldigte sich später und bezeichnete die auf Video festgehaltenen Kommentare als “private” Äußerungen.
Es bleibt unklar, wo die Anzeige erstattet wurde. Nach französischem Recht genießt die Ehefrau des Präsidenten keine rechtliche Immunität, aber Gesetze gegen “öffentliche Beleidigung” beziehen sich nur auf Äußerungen, die in der Öffentlichkeit getätigt werden, was die Frage aufwirft, ob eine privat geäußerte Bemerkung, die später online durchgesickert ist, diese Schwelle erreicht. Private Beleidigungen können stattdessen einen geringeren Verstoß darstellen, der mit einer geringen Geldstrafe geahndet wird.
Eine feministische Gruppe namens “Les Tricoteuses Hystériques” (“Die hysterischen Strickerinnen”) stellte fest, dass feministische Organisationen Macron jahrelang unterstützt hatten, als Reaktion auf “unerbittliche Belästigungen, angeheizt durch ein transphobes Gerücht”.
Brigitte Macron stand zuvor im Mittelpunkt eines langwierigen Rechtsstreits im Zusammenhang mit Online-Verschwörungstheorien, in denen fälschlicherweise behauptet wurde, sie sei transgender. Ein Gerichtsurteil in diesem Jahr verurteilte die Urheber des Gerüchts zu einer Geldstrafe und entfachte erneut die Debatte über digitale Hasskampgnen gegen Personen des öffentlichen Lebens.
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