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Sachsen: AfD-Unterstützern droht Verlust ihrer Waffenbesitzkarte

rtnews by rtnews
27/04/2026
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Die Beweislastumkehr ist in Deutschland nicht nur bei Vermögenswerten auf dem Vormarsch. Wer in Sachsen AfD-Mitglied ist oder Parteiveranstaltungen besucht, riskiert nun seine Waffenbesitzkarte und muss sich “politisch erklären” – ein parteiloser Abgeordneter will es nun genau wissen.

Bereits im Sommer 2025 sorgte ein Schreiben des Sächsischen Innenministeriums für Aufsehen. Dabei handelte es sich um den 16-seitigen Erlass zur “waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland”.

Das Dokument schlägt nun erneut hohe Wellen, denn es ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Matthias Berger aus Grimma. Die Umkehr der Beweislast – ein Novum in der deutschen Rechtsprechung – bedeutet: Künftig soll nicht mehr konkretes Fehlverhalten entscheidend sein, sondern bereits die politische Zugehörigkeit. Betroffene müssen nun formell politische Abbitte leisten. Darüber berichtet die Berliner Zeitung.

Weiter heißt es dort: “Das bloße straf- und waffenrechtlich ‘Nichtauffälliggewordensein’ genügt für eine Ausnahme von der Regelvermutung nicht.” Gefordert werden vielmehr “konkrete Belege für die aktive Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Partei und ihrem unmittelbaren Umfeld” sowie eine “unmissverständliche Distanzierung von den Grundpositionen der Vereinigung”. Bloße “Lippenbekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Ordnung” genügten ausdrücklich nicht. 

Berger, der im Jahr 2024 mit dem besten Direktergebnis aller sächsischen Wahlkreise in den Landtag einzog, will nun von der Staatsregierung wissen, wie weit diese Praxis in der Realität angewandt wird. “Ausweislich des Erlasses sollen schon ‘Unterstützungshandlungen’ für die AfD zwingend zur Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen”, heißt es in seiner kleinen Anfrage. Berger will wissen: “In wie vielen Fällen sind waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen worden?” Und weiter: “In wie vielen Fällen basierte die Prüfung oder der Widerruf auf der bloßen ‘Unterstützung’ einer Partei?”

Die Antworten stehen noch aus. Das sächsische Innenministerium erwiderte allerdings bereits auf Nachfrage der Berliner Zeitung die Existenz des Erlasses, der “infolge der Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch” ergangen sei. Zugleich hält man sich aber bedeckt: “Der Erlass ist ein internes Schriftstück.” Eine Veröffentlichung oder Übersendung des vollständigen Wortlauts an die Presse auf Nachfrage der Berliner Zeitung: “Entfällt” demnach – ohne Begründung. Auch zur Begriffsbestimmung des Wortes “Unterstützung” verweist das Ministerium nur auf den internen Charakter des Dokuments. Es zeigt sich deutlich, warum man sich in Dresden so bedeckt gibt:

So steht gleich am Anfang des Erlasses: “Infolge dieser Ausgangslage ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Mitglieder und Unterstützer nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG grundsätzlich zu überprüfen.” Und noch deutlicher: “Beim Sächsischen Landesverband der AfD handelt es sich um eine solche Vereinigung.”

Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht, so betont das Ministerium ausdrücklich, “ist nicht notwendig”, um diese Maßnahmen durchzusetzen. Das Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe dem – angeblich – nicht entgegen. Der Erlass nennt unter anderem “Wahrnehmung von diversen Funktionen oder Ämtern innerhalb der Partei”, “Wahrnehmung von Mandaten sowie Teilnahme an Wahlen als Bewerber”, “Auftreten bei Veranstaltungen, etwa als Redner oder Veranstaltungsleiter” und ausdrücklich auch die “wiederholte Teilnahme an Veranstaltungen”.

Bereits zweimaliges Erscheinen bei einer AfD-Veranstaltung soll also in einem solchen Überprüfungsverfahren relevant sein. Ein “Unterstützen” liege auch vor, “wenn die Betätigung für die Verwirklichung der unerwünschten Bestrebungen in irgendeiner Weise vorteilhaft ist”. Der “tatsachenbegründete Verdacht” genügt. Ein juristischer Vollbeweis ist nicht erforderlich.

Ein Unding – wie unter anderem Berger, der auch Jurist ist, meint. Er sagte: “Der Grundsatz für mich als Jurist: Keine Strafe ohne Gesetz – Nulla poena sine lege.” In Deutschland sei “eine Tendenz festzustellen, dass hier so eine mit unklaren Rechtslagen und potenziellen strafrechtlichen oder rechtlichen Nachteilen den Leuten Angst gemacht wird”. Er betont:

“Es kann nicht sein, dass im Prinzip Leute aus politischem Interesse zu einer AfD-Veranstaltung gehen, zweimal dort sitzen und damit rechnen müssen, dass sie ihnen die Waffenbesitzkarte wegnehmen.”

Mehr zum Thema – Ex-Verfassungsrichter Müller: Brandmauer zur AfD “längst geschliffen”



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Tags: AfDUnterstützerndrohtihrerSachsenVerlustWaffenbesitzkarte
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