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"Russen aus dem Land werfen" – BSW stellt Strafantrag gegen Strack-Zimmermann

rtnews by rtnews
17/09/2026
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Die Berliner BSW-Co-Landesvorsitzende Josephine Thyrêt hat Strafantrag gegen die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gestellt. Nun sollen die Strafverfolgungsbehörden mögliche Verstöße prüfen. Es besteht der Verdacht auf ein Hassverbrechen.

Das BSW geht juristisch gegen Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor. Josephine Thyrêt, Co-Landesvorsitzende des Berliner Landesverbandes, hat der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einen Strafantrag übermittelt. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor, zuvor haben darüber Berliner Zeitung und die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung (OAZ) berichtet.

Anlass ist eine Äußerung, die die FDP-Politikerin in einem Interview mit Welt-TV am 1. September tätigte. In einer Aufzählung möglicher deutscher Reaktionen auf den angeblichen Drohnenangriff am Flughafen Leipzig/Halle und sonstige “russische hybride Aktivitäten” forderte sie, “Russen aus dem Land [zu] werfen”. Auch wollte sie deren “Assets nutzen” und “das Geld sperren”.

Der BSW-Antrag bittet um Prüfung, ob damit der Tatbestand der Volksverhetzung nach den Paragrafen 80 und 130 Strafgesetzbuch erfüllt sein könnte. Ausdrücklich betont das BSW, mit dem Schritt sei “keine Feststellung verbunden, dass Frau Strack-Zimmermann eine Straftat begangen hat”. Dennoch soll eine juristische Prüfung erfolgen.

Strack-Zimmermann ist Mitglied des EU-Parlaments und Lobbyistin der Rüstungsindustrie. Sie gehört zum radikalsten antirussischen Flügel des bundesdeutschen Politestablishments – obwohl die FDP gar nicht im Bundestag vertreten ist. Bei Forderungen nach schärferen Maßnahmen gegen die russische Regierung steht sie regelmäßig an vorderster Stelle. Nun weitet sie diese Forderungen auf alle “Russen” aus – ohne Einschränkung.

In seiner Pressemitteilung argumentiert das BSW, in dem Satz sei “nicht von Agenten, Straftätern, sanktionierten Personen oder Menschen die Rede, bei denen ein konkreter gesetzlicher Ausweisungsgrund festgestellt worden wäre”. Verwendet wird ohne erkennbare Einschränkung der Begriff “Russen”. Betroffen wären nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes rund 284.000 russische Staatsangehörige, hinzu kommen Eingebürgerte und etwa 2,5 Millionen Russlanddeutsche.

Auch die Formulierung “aus dem Land werfen” unterscheide sich erheblich von rechtsstaatlich bestimmten Begriffen wie “Aufenthaltsstatus überprüfen” oder “bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausweisen”. Im Schriftsatz werden die Staatsanwaltschaft Berlin und der Generalbundesanwalt in Karlsruhe aufgefordert, das vollständige Interview zu sichern und zu transkribieren. Inhaltlich wird der Fall von der Rechtsprechung zu Parolen wie “Ausländer raus” abgegrenzt.

Ihre Beweggründe erklärt Thyrêt der Presse so: “Ich habe den Strafantrag gestellt, weil pauschale Aussagen über ‘Russen’ nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Die russischsprachigen Communitys in Deutschland sind politisch und biografisch vielfältig, getroffen werden von solcher Sprache aber alle, denen russische Herkunft zugeschrieben wird.” Außerdem teilte sie mit:

“Das ist in dem Konglomerat dieser Aussage etwas, was mich persönlich an 1933 erinnert. Wir hatten schon mal in unserer deutschen Geschichte genau die Situation, wo wir Menschen aus dem Land werfen wollten und uns an deren Reichtum bereichert haben. Und das, finde ich, geht gar nicht.”

Die BSW-Politikerin macht aus ihrer Verbundenheit mit Russland und der ehemaligen Sowjetunion keinen Hehl. “Die russische Kultur und Seele sind auch Teil von mir”, sagte sie. Noch zu DDR-Zeiten vor ihrem Schulabschluss habe sie ein Sommercamp in der UdSSR besucht. “Das menschliche Miteinander dort werde ich nie vergessen. Wer heute pauschal von ‘Russen aus dem Land werfen’ spricht, überschreitet für mich eine Grenze. Diese Wortwahl kann ich nicht stehen lassen.” Für ihre Partei gelte: “Menschenwürde, Meinungsvielfalt und rechtsstaatliche Gleichbehandlung hängen weder von Herkunft noch Parteipräferenz ab.”

Seinen Antrag formuliert das BSW eher zurückhaltend. Der Partei gehe es “nicht um politische Vorverurteilung, sondern um das Gegenteil, um eine unabhängige, sachliche und rechtsstaatliche Prüfung”. Es gelte die Unschuldsvermutung. Ob aus dem Antrag ein Ermittlungsverfahren wird, entscheiden nun der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Mehr zum Thema – Berlin – Hauptstadt der neuen Technokriege? IMI-Studie untersucht dramatischen Wandel



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Tags: ausBSWDEMgegenLandquotRussenstelltStrackZimmermannStrafantragwerfenquot
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