Das Verbot der Diskriminierung eines Menschen aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Rasse bleibt in Deutschland verboten und wird – anders als von der Ampelkoalition geplant – nicht aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gestrichen. Das meldet zumindest die Rheinische Post aus Düsseldorf unter Berufung auf Kreise der Ampelkoalition. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Deutschen Bundestag hätten sich laut dem Bericht darauf geeinigt, ihre Streichungspläne vorerst aufzugeben.
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist vorgesehen, den Begriff “Rasse” aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dieser lautet bislang:
“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Die Rheinische Post vermutet, das Scheitern des Vorhabens der drei Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sei in erster Linie auf Bedenken des Zentralrats der Juden in Deutschland zurückzuführen. Dieser hatte sich gegen die Streichung ausgesprochen und gewarnt, das Wort erinnere an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, “in erster Linie Juden”.
Es gab aber auch juristische Bedenken gegen die Streichung, da erstens internationale Abkommen zur Bekämpfung des Rassismus, der Apartheid und jeder Diskriminierung an den Begriff der Rasse anknüpfen und zweitens kein adäquater Ersatzbegriff, der den gleichen Schutz bieten würde, vorgeschlagen werden konnte.
Das Canceln des Begriffs “Rasse” gehört zu den wichtigsten Anliegen der “woken” Ideologie. Ihre Träger gehen davon aus, dass die Nutzung des Begriffs selbst für die Diskriminierung von Menschen mit anderer Hautfärbung verantwortlich sei, da er impliziere, dass es von Natur aus Menschengruppen unterschiedlicher biologischer Eigenschaften gebe. Das ist in der Tat wissenschaftlich widerlegt bzw. es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die äußeren Merkmale, die in der Vergangenheit mit der Konzeption der “Rasse” verknüpft wurden, so marginal in der Gesamtphysis des Menschen sind, dass sie eine Einteilung der Menschheit nicht rechtfertigen. Strittig dagegen ist, ob der Begriff für sich genommen rassistisches Denken fördert, wie es von Anhängern “woker” Ideologien heißt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzte sich beispielsweise dafür ein, den Begriff im Grundgesetz durch die Formulierung “rassistische Diskriminierung” oder “rassistische Zuschreibung” zu ersetzen. Im Saarland wurde der Begriff “Rasse” am Mittwoch aus der Landesverfassung gestrichen. Zuvor waren Brandenburg und Thüringen diesen Weg gegangen.
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