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Liebesaffäre am Schweizer Bundesgericht: SVP fordert Rücktritt von Bundesrichtern

rtnews by rtnews
01/05/2026
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Die Weltwoche berichtet über eine Lebensgemeinschaft zweier Bundesrichter, was rechtlich unzulässig wäre. Das Bundesgericht reagierte mit internen Abklärungen. Beide Betroffenen räumen eine Beziehung ein, betonen jedoch getrennte Zuständigkeiten innerhalb des Gerichts.

Im Bundesgericht in Lausanne ist ein Fall öffentlich geworden, der weit über eine persönliche Angelegenheit hinausgeht und die Frage nach der Integrität des höchsten Schweizer Gerichts aufwirft. Im Raum steht der Vorwurf, zwei Bundesrichter hätten eine private Beziehung geführt, die nach dem Bundesgerichtsgesetz unzulässig wäre.

Die Weltwoche berichtet, Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf hätten nicht nur ein berufliches Verhältnis, sondern eine dauerhafte Lebensgemeinschaft unterhalten. Genau das ist nach geltendem Recht nicht erlaubt. Das Gesetz soll verhindern, dass persönliche Bindungen die richterliche Unabhängigkeit beeinflussen oder zumindest den Eindruck einer Befangenheit erzeugen.

Die Zeitung spricht von “verbotener Liebe” und verweist auf Indizien sowie Bildmaterial, das eine enge private Verbindung zwischen zwei Bundesrichtern belegen soll. Diese Unterlagen sind jedoch noch nicht öffentlich zugänglich gemacht worden. Eine unabhängige Überprüfung der Vorwürfe liegt bislang nicht vor. 

Das Bundesgericht hat auf die Berichterstattung reagiert und bestätigt, dass interne Abklärungen laufen. Die Verwaltungskommission hat die beiden Richter angehört. Nach deren Angaben habe zwischen ihnen über eine gewisse Zeit eine Beziehung bestanden. Zugleich wird betont, sie hätten zu keinem Zeitpunkt gemeinsam in derselben Abteilung gearbeitet und auch keine Urteile zusammen gefällt.

Genau an diesem Punkt stellt sich eine zusätzliche Frage: Beide gehörten der Verwaltungskommission des Bundesgerichts an. Dieses Gremium ist für zentrale organisatorische Entscheidungen zuständig, darunter Personalfragen, Budget und die interne Struktur des Gerichts. Damit liegt in diesem Kreis erheblicher Einfluss auf die Abläufe und die Organisation der gesamten Institution.

Ob eine private Beziehung innerhalb dieses Umfelds vollständig vom institutionellen Handeln getrennt werden kann, ist damit fraglich. Selbst wenn keine gemeinsamen Urteile gefällt wurden, bleibt die strukturelle Nähe innerhalb eines kleinen, geschlossenen Systems ein Problem.

Das Bundesgerichtsgesetz ist in diesem Punkt eindeutig formuliert:

Ehegatten, eingetragene Partner oder Personen in einer Lebensgemeinschaft dürfen dem Gericht nicht gleichzeitig angehören.

Die Regel ist nicht nur juristisch, sondern auch institutionell begründet. Sie soll verhindern, dass Vertrauen in die Neutralität der Rechtsprechung beschädigt wird.

Sollte sich bestätigen, dass eine solche Lebensgemeinschaft bestanden hat, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Tragweite. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Urteile anzufechten oder eine Revision zu verlangen, wenn Besetzungs- oder Ausstandsregeln verletzt wurden. Ob dies konkret zutrifft, müsste im Einzelfall geprüft werden.

Die Liebesaffäre am Schweizer Bundesgericht zeigt ein Spannungsfeld, das über die persönliche Ebene hinausgeht. Es betrifft ein Gerichtssystem, das auf Vertrauen angewiesen ist, gleichzeitig aber in einem sehr kleinen personellen Rahmen arbeitet. Je enger diese Strukturen sind, desto empfindlicher reagieren sie auf jede Form von Nähe zwischen den Beteiligten.

Es geht hier um einen klaren Interessenkonflikt, der weit über eine bloße Liebesaffäre hinausgeht. Das Bundesgericht muss jetzt sorgfältig prüfen, an welchen Urteilen die beiden beteiligt waren. Zwar mag es mühsam sein, die Akten und Sitzungen zu durchleuchten, doch es ist genau diese Gründlichkeit, die die Unabhängigkeit der Justiz sichert.

Dass dafür keine Zeit bleibt, ist fatal. Denn es geht nicht um eine Lappalie, sondern um den Ruf des Bundesgerichts. Hier steht die Glaubwürdigkeit der gesamten Institution auf dem Spiel.

SVP fordert Abwahl im Bundesrichter-Fall

Die SVP reagiert im Fall der mutmasslichen Beziehung zweier Bundesrichter mit der Forderung nach klaren personellen Konsequenzen. Sollte sich bestätigen, dass zwischen den beiden eine unzulässige dauerhafte Lebensgemeinschaft bestanden habe und diese verschwiegen wurde, verlangt die Partei die Abwahl der Betroffenen im Rahmen der anstehenden Gesamterneuerungswahlen.

SVP-Nationalrat Pascal Schmid, Mitglied der Gerichtskommission, spricht von einem möglichen Gesetzesverstoss, der mit dem Amt eines Bundesrichters unvereinbar sei. Aus seiner Sicht könne eine solche Konstellation das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beschädigen. In diesem Fall sei nicht nur eine politische Bewertung erforderlich, sondern konsequentes Handeln bis hin zur Nichtwiederwahl beziehungsweise Abwahl.

Schmid verweist darauf, dass Bundesrichter verpflichtet seien, sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Eine Verschleierung persönlicher Umstände wiege dabei besonders schwer. Sollte sich der Verdacht erhärten, sieht die SVP keine andere Konsequenz als die Entfernung aus dem Amt im Rahmen der parlamentarischen Wahlzuständigkeit.

Mehr zum Thema – Fall Jacques Baud: Bundesregierung verteidigt EU-Sanktionen und warnt vor abweichenden Meinungen



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Tags: BundesgerichtBundesrichternfordertLiebesaffäreRücktrittSchweizerSVPvon
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