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Klage eingereicht: Russische Popsängerin geht gegen EU-Sanktionen vor

rtnews by rtnews
18/10/2024
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Die Popsängerin Polina Gagarina, die im Westen vor allem durch ihren Auftritt beim Song Contest in Wien bekannt wurde, hat Klage gegen die gegen sie verhängten EU-Sanktionen eingereicht. Sie argumentiert, dass die Maßnahmen nicht ausreichend begründet seien.

Die russische Sängerin Polina Gagarina hat rechtliche Schritte gegen die Sanktionen des Europäischen Rates eingeleitet. Sie fordert die Aufhebung der gegen sie im Rahmen des 14. Sanktionspakets verhängten Beschränkungen.

In ihrer Klage macht die 37-Jährige mehrere rechtliche Argumente geltend. Zum einen kritisiert sie, dass der Rat der Europäischen Union die Gründe für ihre Aufnahme in die Sanktionsliste nicht ausreichend begründet habe. Außerdem verletzten die Sanktionen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ihre Grundrechte. Auch die Grundsätze der Meinungs- und Kunstfreiheit seien verletzt worden.

Im Juni hatte die EU Sanktionen gegen Gagarina verhängt. Sie wurde beschuldigt, regelmäßig “bei staatlichen Propagandaveranstaltungen” aufzutreten und Handlungen zu unterstützen, “die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben”. Daher “profitiert sie von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist”.

Ihre Musik ist seitdem auf Plattformen wie Apple Music und Spotify nicht mehr verfügbar. Neben Gagarina sind noch weitere Künstler betroffen, die ebenfalls mit Einreiseverboten in die EU belegt wurden.

In einem Interview im Juli sagte Gagarina, dass sie den Sanktionen zunächst wenig Bedeutung beigemessen habe, solange sie nicht ihre Musik betrafen. Kunst sei dazu da, um Menschen zu heilen und zu inspirieren. Mit ihrer Klage will die 37-Jährige nun ihre Interessen auf dem Rechtsweg durchsetzen. Die Informationen über ihre Klage wurden bereits im Register des Europäischen Gerichtshofs veröffentlicht, ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

Der Anwalt Dmitri Agranowski erklärte in einem Interview mit der Zeitung Moskowski Komsomolez, dass auch russische Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof klagen dürfen:

“Es ist einen Versuch wert. Jedes Mittel ist recht, auch wenn das Ergebnis negativ ausfällt.”

Die gebürtige Moskauerin begann ihre Musikkarriere in einer Reality-Show, ähnlich wie Popstars in Deutschland. International bekannt wurde sie, als sie 2015 beim Eurovision Song Contest in Österreich mit der Friedenshymne “A Million Voices” den zweiten Platz belegte. Im Forbes-Ranking 2021 war sie die bestverdienende Musikerin Russlands.

In den letzten Jahren trat Gagarina mehrfach bei Konzerten auf, die von der russischen Regierung organisiert wurden. So etwa im März 2022 bei einer Veranstaltung zum Jahrestag der Wiedervereinigung der Krim mit Russland. Wie andere Künstler trug sie den Buchstaben “Z” als Symbol für die Unterstützung des Krieges in der Ukraine.

Mehr zum Thema – Russischer Popstar Shaman protestiert gegen Youtube-Verbot mit Konzert vor US-Botschaft



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Tags: eingereichtEUSanktionengegenGehtKlagePopsängerinRussischevor
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