Der zu diskutierende Gesetzesentwurf der Bundesregierung “zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung” wurde am Freitag nach kurzer Debatte mit 388 Stimmen bei 234 Gegenstimmen beschlossen. Es gab 31 Enthaltungen. Keine Mehrheit erhielt ein von der AfD-Fraktion eingereichter Entwurf mit dem Titel “Technisierung statt Zuwanderung – Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft” (20/5225). Der Antrag wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte in ihrem Redebeitrag fest, dass es “ein guter Tag für die Bundesrepublik Deutschland” sei. Deutschland werde durch die Verabschiedung des Gesetzes “das modernste Einwanderungsrecht der Welt” bekommen. Der Mangel an Fachkräften, so Faeser weiter, gelte als eine “der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland”. Daher sei der Gesetzentwurf, der nach den Worten der Ministerin “im parlamentarischen Verfahren noch besser gemacht” worden sei, “ein Riesenschritt für die Zukunft unseres Landes”. “Es sichere hierzulande den Wohlstand”, so die Bundestagswebseite zusammenfassend.
Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion nannten den Regierungsentwurf eine “Mogelpackung”. Zwar stehe auf dem Gesetz Fachkräfteeinwanderung drauf, dabei gehe es aber vor allem um die “Zuwanderung von Geringqualifizierten aus aller Welt und ein neues Bleiberecht für Ausreisepflichtige”, so die CSU-PolitikerinAndrea Lindholz. Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) stellte für seine Partei fest, dass das Gesetz “ein gesellschaftlicher Meilenstein” sei, zu dem CDU/CSU “nicht in der Lage waren”.
Aus Sicht von Norbert Kleinwächter (AfD) sorge das Gesetz dafür, “dass jeder reinkommt, aber keiner rausfliegt”. Die in der Tat benötigten Fachkräfte brauche Deutschland nicht aus dem Ausland, so Kleinwächter in der Debatte vor der Abstimmung.
Das Gesetz soll nun ermöglichen, dass Fachkräfte mit anerkannten Qualifikationen auch eine ganz andere qualifizierte Beschäftigung ausüben könnten. Ausländische Arbeitskräfte “mit Berufserfahrung, aber ohne formale Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland, können durch das Gesetz leichter Arbeit in Deutschland aufnehmen”.
Zudem soll mit der sogenannten Chancenkarte ein Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche geschaffen werden. Zu den Kriterien, für die es Punkte gibt, gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug, so die theoretischen Vorgaben des verabschiedeten Gesetzes.
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