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In den Knast per Staatsräson: Bundesrat auf autokratischem Abweg

rtnews by rtnews
14/07/2026
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Bis zu fünf Jahre ins Gefängnis soll, wer “das Existenzrecht des Staates Israel leugnet”. Dass der von Hessen vorgeschlagene, offensichtlich verfassungswidrige Eingriff in die Meinungsfreiheit den Bundesrat passiert hat, zeigt vor allem eins: Deutschlands wachsende Aggression nach außen richtet sich auch nach innen.

Von Alexandra Nollok

Deutsche Politiker sind erfindungsreich, wenn es darum geht, die von ihnen militärisch und diplomatisch unterstützte Vernichtung der Palästinenser durch Israel zu rechtfertigen. Sie verharmlosen oder leugnen live gestreamte Verbrechen, weichen konsequent den Fragen aus und verschleiern, welche Rüstungslieferungen sie genehmigen. Aggressiv geht die Justiz derweil gegen jene vor, die öffentlich ein Ende des Abschlachtens mit deutschen Waffen fordern – je evidenter die israelischen Gräueltaten werden, desto rabiater.

Doch all ihre Resolutionen und Verbote, die Strafverfolgung und Polizeigewalt konnten die Proteste zwar eindämmen, aber nicht stoppen. Über den Umweg der Hessischen Landesregierung haben sie nun erneut zugeschlagen. Per Gesetzesinitiative , die vergangene Woche vom Bundesrat mehrheitlich gebilligt wurde, wollen sie nun den Volksverhetzungsparagrafen 130 im Strafgesetzbuch um folgende Passage erweitern:

“Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.”

Kriminalisierend und verfassungswidrig

Abgesehen davon, dass das Völkerrecht kein Existenzrecht für Nationalstaaten vorsieht – sie können sich jederzeit auflösen, neu gründen, teilen, was seit jeher auch passiert –, ist die schwammige Formulierung schnell beliebig interpretierbar. Wenn beispielsweise jemand nur den Stopp deutscher Waffenlieferungen fordert, um Israels genozidales Vorgehen gegen die Palästinenser zu beenden, könnte die Justiz ihm bereits einen “Vernichtungswunsch” durch vermeintliche Beeinträchtigung von Israels “Verteidigungsfähigkeit” unterstellen.

Tatsächlich überziehen Polizei und Staatsanwaltschaften schon jetzt propalästinensische Demonstranten mit Repressalien. Von Oktober 2023 bis November 2025 leiteten diese allein in Berlin fast 12.000 Ermittlungsverfahren vor allem wegen Äußerungsdelikten ein, darunter vorneweg die Parole “From the River to the Sea…”. Viele Verfahren stellen die Gerichte zwar am Ende ein, einige hängen je nach persönlicher Interpretation, jedoch teils saftigeren Geldstrafen. Wie die Autorin erfuhr, nimmt die Verfolgung vermeintlich “israelfeindlicher” Äußerungen in Deutschland derzeit eher zu als ab.

Dabei gibt es seitens der Rechtswissenschaft kaum Zweifel daran, dass der hessische Gesetzentwurf verfassungswidrig sein dürfte. Sogar die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bekräftigten diese Auffassung im Mai. Dennoch stimmten mit Ausnahme von Bremen und Mecklenburg-Vorpommern alle Bundesländern zu. Die beiden Genannten enthielten sich, weil die mitregierende Linkspartei dagegen war, ihre Koalitionspartner aber dafür.

Nicht der erste Versuch

Das ist nicht der erste Versuch dieser Art, die grundrechtlich verbriefte Meinungs- und Pressefreiheit per Sonderrecht für Israel auszuhebeln. Im vorletzten Jahr scheiterte ein ähnlicher Antrag aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vor der Länderkammer wegen mutmaßlicher Verfassungswidrigkeit. 

Erfolgreich war gegen die Kriminalisierung der BDS-Kampagne per Resolution bereits im Jahr 2019, die laut einer aktuellen Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung maßgeblich auf Betreiben israelischer Lobbyorganisationen zustande kam. Die Kampagne fordert Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel, solange der Staat die völkerrechtswidrige Besatzung fortführt – alles Mittel, die von internationalem Recht gedeckt, ja sogar erwünscht wären.

Damals war sogar die AfD mit einem Antrag unter dem Titel “BDS-Bewegung verurteilen ‒ Existenz des Staates Israel schützen” vorangeschritten. Dem wollte Kraft “Brandmauer” keiner zustimmen. So zogen CDU, CSU, SPD und FDP schnurstracks mit einem eigenen gemeinsamen Antrag nach. Der wurde schließlich mehrheitlich angenommen und in eine Resolution gegossen. Denn etwas völkerrechtlich Legitimes per Gesetz zu verbieten, schien damals wohl noch nicht möglich. Auswirkungen hat der Vorstoß dennoch. Zahlreiche Urteile gegen Palästina-Aktivisten verweisen nämlich darauf.

Neue Mehrheiten im Bundestag?

Heute könnte es anders laufen und das Gesetz den Bundestag sogar passieren. CDU und CSU dürften geschlossen dafür stimmen. Mögliche Abweichler in der mitregierenden SPD könnten Teile der Opposition wettmachen. Fürsprecher werden sich wohl in allen anderen Fraktionen finden: bei den Grünen, vielleicht einige proisraelische sogenannte “Antideutsche” bei den Linken und erst recht in der AfD.

Die AfD ist nicht nur bei der Anti-BDS-Resolution mit einem Antrag vorangegangen. Bereits Anfang Oktober 2023 setzte sie sich als erste auch für das Verbot palästinensischer Diaspora-Organisationen ein, wie das linke Gefangenen-Netzwerk Samidoun sowie die sich selbst als marxistisch betrachtende Partei PFLP. Auch hier zog die Regierung schnell nach.

Zur gleichen Zeit forderte  die Hamburger AfD-Fraktion gemeinsam mit der CDU ein Verbot aller Pro-Palästina-Demonstrationen. Vor einem Jahr warf die Partei im Bundestag dem deutschen CDU-Außenminister Johann Wadephul sogar vor, die Palästinenser mehr zu unterstützen als Israel. Die Fakten belegen das Gegenteil.

Aggressiv, repressiv, antisemitisch

Die Begründung Hessens für den neuen Straftatbestand klingt diesmal besonders aggressiv. Danach relativiere der Gebrauch des Slogans “Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei sein” sogar den Holocaust und billige unterschwellige Gewalt gegenüber allen Juden – auch in Deutschland.

Das ist nicht nur eine geistige Verrenkung nach mittelalterlicher Manier, etwa von der Kunst, wie sie etwa der deutsche Inlandsgeheimdienst mit seiner Interpretation von “Extremismus” in seinen Berichten und Pressemitteilungen betreibt. Es ist auch eine klassisch antisemitische Verknüpfung deutscher Juden mit dem Nationalstaat Israel, der seit Jahrzehnten auf Völkerrecht und Menschenrechte pfeift. Deutsche Politiker setzen damit einfach mal voraus, dass Juden in aller Welt nur Israel treu sein könnten.

Dass es Hessens Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) dabei eher nicht um “jüdisches Leben” im Allgemeinen geht, hat sie höchstselbst belegt: Allein zwischen Januar und Mai dieses Jahres trommelte ihr Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) dreimal für ein Verbot des antizionistischen Vereins “Jüdische Stimme” ( hier , hier und hier ).

Er bezichtigte die jüdische Organisation darin, “antisemitisch” zu hetzen – während er selbst bei einer Ehrung israelischer Soldaten mit einer Großisrael-Trophäe postete. Palästinensern das Lebensrecht absprechen und die Tötung von mittlerweile über 75.000 Menschen, darunter 20.000 Kinder, zu bejubeln, ist in Deutschland offensichtlich kein Problem. Man könnte dahinter Rassismus vermuten.

Kritiker zum Schweigen bringen

Sollte der Entwurf den Bundestag passieren und in ein Gesetz gegossen werden, könnte der Staat damit zumindest vorerst jeden Protest präventiv verbieten, der nur ansatzweise irgendetwas mit Israel zu tun hat. Gerichte bekämen Instrumente an die Hand, um Völkermord- und Rüstungsgegner reihenweise zu inhaftieren, wenn sie nur irgendeine Parole mitgerufen haben, die man irgendwie als “Israelfeindschaft” interpretieren könnte – selbst dann, wenn sich dieser zum Beispiel gegen den in Deutschland ansässigen israelischen Rüstungskonzern Elbit Systems richten würde.

Doch nicht nur Aktivisten würde so ein Gesetz noch weiter kriminalisieren und einschüchtern, sondern auch die wenigen Journalisten, die sich überhaupt noch trauen, über israelische Verbrechen kritisch zu berichten. Dann müsste die Politik nicht mehr den Umweg über die EU nehmen, welche bekanntlich auf Deutschlands Antrag hin den deutschen Red.Media -Gründer Hüseyin Doğru existenzvernichtend sanktioniert hat und dafür ausdrücklich dessen Berichterstattung über Palästina-Proteste an einer Universität anführt .

Um Juden geht es den Antragstellern und Abnickern ganz sicher nicht. Es geht darum, unliebsame Meinungen zum Schweigen zu bringen, die Pressearbeit politisch zu regulieren und unerwünschte Fakten zu verschleiern – notfalls mit Gewalt. Das kriegslüsterne Deutschland wird Ruhe haben vor kritischen Stimmen im eigenen Land. Imperialistische “Drecksarbeit” erforderte eben gehorsame Bürger – aggressive Außenpolitik richtet sich immer auch nach innen.

Mehr zum Thema – Deutsche Staatsräson: Wer ein korrekter Jude ist, bestimmt der Verfassungsschutz





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Tags: AbwegAUFautokratischemBundesratdenKnastStaatsräson
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