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Faeser und die Meinungsfreiheit: q.e.d.

rtnews by rtnews
08/04/2025
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Es ist einfach so: Faeser und die Meinungsfreiheit lassen sich nicht positiv in einem Satz miteinander verknüpfen. Jedoch soll sie sich persönlich Mühe gegeben haben, endlich ihren “Schwachkopf”-Moment zu erzielen. Das ist ihr mit dem Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom Montag gelungen.

Von Dagmar Henn

Es klingt wie ein Abschiedsgeschenk einer Ministerin, die man möglichst bald nur noch als düstere Erinnerung in Geschichtsbüchern erwähnt zu finden wünscht: das Urteil, mit dem das Amtsgericht Bamberg ein Meme zur Innenministerin Nancy Faeser bedachte. Dabei belegt der Sachverhalt selbst, dass die studierte Juristin Faeser unter einer manifesten Logikschwäche leidet – der Inhalt des inkriminierten Bildes wird schließlich durch das Handeln Faesers eigentlich von der Satire zur Tatsachenfeststellung erhoben.

Mit anderen Worten, wäre die Presse nicht in dem erbärmlichen Zustand, in dem sie sich in Deutschland leider derzeit befindet, Faeser könnte sich vor dem Spott, der auf sie niederginge, nur noch im Keller verstecken. Und selbst das Amtsgericht Bamberg, das wie das benachbarte Würzburger, so seine Probleme mit der Meinungsfreiheit hat (dort erging auch der Durchsuchungsbefehl wegen “Schwachkopf”), hätte sich lieber bedeckt gehalten, als den Herausgeber einer Zeitung wegen des belangten satirischen Bildchens gleich zu sieben Monaten Haft auf Bewährung zu verurteilen.

Dabei mag eine Rolle gespielt haben, dass David Bendels, der Herausgeber (und damit juristisch Verantwortliche) des AfD-nahen Deutschland-Kuriers, ursprünglich aus der CSU stammt, der bayerischen Regierungspartei seit Jahrzehnten, und nichts dort weniger geschätzt wird als Abtrünnige. Das könnte zumindest erklären, warum sich die bayerische Justiz mit solcher Vehemenz für eine Politikerin in die Bresche wirft, die zumindest angeblich Sozialdemokratin sein soll. Angeblich, weil selbst in den rechtesten Truppen der alten Sozialdemokratie der Rückgriff auf einen Paragrafen wie den § 188 Strafgesetzbuch verpönt gewesen wäre, der eingeführt wurde, um Politikern einen besonderen Schutz der persönlichen Ehre zu gewähren; sich auf diese Weise über den Rest der Menschheit zu erheben, widerspricht immerhin selbst den Grundsätzen von 1848.

Aber Faeser hat ja bereits auf vielfältige Weise bewiesen, dass ihre Wurzeln eine gänzlich andere Farbe besitzen, wie etwa durch die Wiederbelebung des “Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” aus dem Jahr 1933. Insofern ist dieser Fall ein weiteres Exempel deutscher Absurditäten, denn Bendels, der Beklagte, gilt, weil AfD-nah, irgendwie als Nazi, während Faeser, die vermutlich abends vor dem Schlafengehen alle Gesetze zwischen 1933 und 1938 rezitiert, um ihre künftigen Handlungen zu planen, nach wie vor irgendwie als “Linke” und “Demokratin” firmieren kann.

Nein, ernsthaft: Es gab Zeiten, da wäre auch in der SPD jemand, der auf Majestätsbeleidigung rekurriert, in hohem Bogen aus der Partei geflogen, weil sich die Genossen es nicht hätten bieten lassen, dass sich jemand für einen der ihren hält, der Bücklinge und Kratzfüße erwartet. Man muss sich nur einmal vorstellen, wie ein Stahlkocher aus Duisburg oder ein Bergarbeiter aus Gelsenkirchen auf diese Madame reagiert hätten. Ich fürchte beinahe, da wäre es zu echten Straftaten gekommen, denn die Kumpels waren nicht notwendigerweise zartbesaitet; auf jeden Fall aber hätten sie der Genossin Ministerin gründlich die Meinung gegeigt.

Ja, Meinung. Das Bundesverfassungsgericht hat einmal, es ist noch nicht einmal so lange her, geurteilt, Meinungen …

“… genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird.”

Genau genommen hat das Gericht ebendiesen Satz in mehreren Urteilen wiederholt, man kann also davon ausgehen, dass er genau so gemeint war.

Das Bild, für das Bendels vor Gericht gezogen wurde, zeigt Faeser mit einem Plakat in der Hand, auf dem steht “Ich hasse die Meinungsfreiheit”. Nun hätte Faeser den Inhalt dieses Bildes mühelos widerlegen können, hätte sie geschwiegen. Aber im Zusammenhang mit dem Strafbefehl wegen dieses Bildes, der im November vergangenen Jahres erging, berichtete die Welt:

“Auf Anfrage von Welt bestätigt eine Sprecherin des BMI, dass Ministerin Faeser persönlich den Strafantrag stellte, ‘nachdem sie durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde'”.

Nicht, dass das Bild an jeder Straßenecke hing. Der X-Account des Deutschland-Kuriers, auf dem es zu sehen war, hat 49.000 Leser. Jeder juristische Schritt zu seiner Verfolgung dürfte es weiter verbreiten als die ursprüngliche Veröffentlichung. Wobei die Berichterstattung der Welt sich damals durchaus große Mühe gab, die absurde Reaktion Faesers zu rechtfertigen, und folgende Bemerkungen für nötig hielt:

“Kritiker werfen dem ‘Deutschland-Kurier’ Rechtspopulismus und mangelnde Distanz zur AfD vor. Mehrere AfD-Politiker veröffentlichen Kolumnen auf der Webseite des ‘Deutschland-Kuriers'”.

Da wird so getan, als wären die Regeln, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten (und von diesem alles andere als eingehalten werden) für jedes beliebige Blatt gültig, was “mangelnde Distanz zur AfD” verwerflich machen würde. Aber eine Zeitung darf eine politische Richtung haben und einer Partei nahestehen; schließlich wird sie (zumindest beim Deutschland-Kurier dürfte das tatsächlich noch so sein) nicht mit Steuermitteln oder Zwangsgebühren finanziert.

In dem Strafbefehl wurde damals behauptet, Bendels habe bewusst den Eindruck erweckt, dass das manipulierte Bild echt sei. “Sie zielten dabei auf das Amt der Bundesinnenministerin und wollten die Amtsinhaberin damit diffamieren”, zitierte die Welt aus dem Schreiben. Wobei man natürlich im Zusammenhang mit Faeser anmerken muss, dass niemand sie so wirkungsvoll diffamiert wie sie sich selbst, und außerdem leben wir im Zeitalter von KI, in dem man grundsätzlich jedes Bild erst einmal anzweifeln müsste. Interessanterweise sollte man jedoch davon ausgehen, dass Faeser zwar nachweislich vielfach gegen die Meinungsfreiheit agiert hat (unter ihrer Ägide stand auch die massive öffentliche Förderung von solchen geheimdienstlich-medialen Mischunternehmen wie “Correctiv”), aber mitnichten so offen und ehrlich ihre Agenda zeigen würde, dass sie ein entsprechendes Schild in die Hände nehme, um sich damit fotografieren zu lassen.

Was das Amtsgericht Bamberg natürlich vollkommen ignoriert, ist, dass gerade X eine Plattform ist, auf der satirische Memes eine sehr große Rolle spielen. Insbesondere in Bildform. Nur wahre Hinterwäldler, die das erste Mal einen Blick auf X werfen, wissen das noch nicht, und auch die nur in der ersten Viertelstunde. Was Bände über den Aufwand spricht, den das Amtsgericht Bamberg in diesem Fall zur Wahrheitsfindung betrieben haben dürfte.

Nebenbei: Lichtenfels, der Wohnort des Beklagten, entspricht weit eher der Vorstellung von Hinterwald. Das ist jener Ort, an dem früher die ICEs zwischen München und Berlin vor oder nach dem Durchfahren des malerischen Thüringer Waldes eine Art Gedächtnishalt von unberechenbarer Länge einlegten, wo einst die deutsch-deutsche Grenze verlief. Der unerklärliche Halt dürfte überlebt haben, nur die malerische Strecke wird inzwischen umgangen (auch das hinterlässt ein Gefühl des Niedergangs – die zwei schönsten Streckenabschnitte der Deutschen Bahn, die durch den Thüringer Wald und die entlang des Rheins von Mainz bis Koblenz, werden von den Fernzügen umgangen). Von Bamberg nach Nürnberg verkehren immerhin täglich 40 Züge. Und der Direktor des Amtsgerichts Bamberg, Martin Dippold, war wenigstens außer in Bamberg zuvor auch in Coburg und Bayreuth tätig.

Aber dass sich Gerichte bemüßigt fühlen, den beleidigten Majestäten Hilfestellung zu leisten, ist das eine, dass Faeser sich berufen fühlt, die majestätische Unantastbarkeit in Anspruch zu nehmen, das andere. Was aber neben dem Skandal, dass hier für journalistische Tätigkeit in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Bamberg am Montag eine Haftstrafe verhängt wurde (hätten solche Maßstäbe in früheren Jahrzehnten gegolten, die Erfinder der Titanic wären aus dem Knast gar nicht mehr herausgekommen), wirklich dem Ganzen die Krone aufsetzt, ist, dass eine Meinung, die die Verfolgung der Meinungsfreiheit anprangert, gerichtlich verfolgt wird. Genauer, dass eine Ministerin, der in einem Bild vorgeworfen wird, die Meinungsfreiheit zu hassen, dieses Bild zur Anzeige bringt, um allen zu belegen, dass sie wirklich die Meinungsfreiheit hasst.

Was, wie ich oben bereits andeutete, dem Bild die satirische Qualität nimmt und auch die Frage unerheblich macht, ob es vorgibt, echt zu sein oder nicht, denn was spätestens durch dieses Beispiel aktueller deutscher Justiz belegt wird: Das Bild gibt die tatsächliche Haltung Faesers zur Meinungsfreiheit wahrhaftiger wieder als alles, was sie je gesagt oder geschrieben hat. David Bendels wurde in diesem Fall zum Opfer einer Abfolge der Irrationalität, bei der man bezogen auf die angegriffene Montage “Ich hasse die Meinungsfreiheit” nur mit einer Schlussfolgerung enden kann: quod erat demonstrandum (q.e.d.), was zu beweisen war.

Mehr zum Thema – Satirisches Faeser-Meme mit Folgen: Freiheitsstrafe für Journalisten



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Tags: dieFaeserMeinungsfreiheitq.e.dund
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