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Ende der Ermittlungen in der Causa "döp dödö döp": Es war doch keine Volksverhetzung

rtnews by rtnews
28/04/2025
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Im Mai 2024 sorgte das “Grölen” eines fraglichen Satzes junger Partygäste auf Sylt für Schnappatmung bei den Medien und der Politik. Rund ein Jahr später stellt das Gericht die Ermittlungen zu den “rechtsextremen Gesängen” ohne Verurteilung ein. Der angedeutete “Hitlergruß” eines Partygastes führt zur Geldstrafe.

Am 24. Mai 2024 berichtete die Bild-Zeitung über einen von der Springer-Redaktion erkannten “Nazi-Skandal”. Anlass war ein wenige Sekunden langer Videomitschnitt von einer gut besuchten Feier in der Sylter Promi-Bar “Pony”, das sich zuvor rasant in den sozialen Medien verbreitet hatte. Es entwickelte sich ein landesweites Echo, bezogen auf die mediale Unterstellung, dass “rechte Jugendliche” bewusst volksverhetzende Sätze zu einer “Ohrwurm”-Melodie skandierten. Die zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg hat nun die Urteile in zwei eingeleiteten Ermittlungsverfahren verkündet.

Der beeindruckend forcierte Medienskandal, mit erwünschten Auswirkungen bis in die leitende Bundespolitik, beschäftigte sich im Mai des Vorjahres mit einer spontanen Gesangseinlage einer Gruppe mehrheitlich Jugendlicher in einer Bar auf der Insel Sylt. Die Ergänzung einer Melodie des Musikproduzenten Gigi D’Agostino aus dem Jahr 1999 mit den kontrovers wahrgenommenen und diskutierten fünf Worten “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” entwickelte sich innerhalb von 48 Stunden zu einem landesweiten Politikum (RT DE berichtete unter anderem hier und hier). So lauteten Schlagzeilen:

  • Bild: “Böse Spatzenhirne von Sylt”
  • Taz: “Rechtsextreme Gesänge auf Sylt ‒ Rassismus als Partykracher”
  • Der Spiegel: “Naziparolen auf Sylt ‒ Ganz normal rechtsextrem”

Es folgte die öffentliche Vorverurteilung und Brandmarkung der anwesenden Gäste. Zudem erfolgten mehrere Anzeigen wegen unterstellter “Volksverhetzung”. Ein Spiegel–Artikel informiert nun zu dem Ende der Causa “döp dödö döp”:

“Knapp ein Jahr nach den rechtsextremen Gesängen auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen insgesamt vier junge Erwachsene beendet. Gegen drei Beschuldigte, zwei Männer und eine Frau, sei das Verfahren eingestellt worden, teilte ein Sprecher der Behörde mit.”

Das Portal Nius zitiert aus dem Gerichtsbeschluss:

“Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lassen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten.”

Weiter heißt es im Artikel aus dem Protokoll:

“Soweit gegen einen weiteren Beschuldigten der Verdacht des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch das unkommentierte Hochladen des betreffenden Videos in den sozialen Medien besteht, ist das Ermittlungsverfahren nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt worden, da diesem in einem anderen Verfahren eine Bestrafung droht, demgegenüber die im vorliegenden Verfahren zu erwartende nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Nähere Angaben zum Bezugsverfahren werden nicht gemacht.”

Der Deutschlandfunk berichtet ergänzend:

“Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, teilte die Behörde mit. Ein vierter Beteiligter, der einen Hitlergruß zeigte und ein Hitlerbärtchen andeutete, soll 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.”

Die zuständige Staatsanwaltschaft beschuldigte dabei den jungen Mann ‒ nachweislich in dem Video zu erkennen ‒, den rechten Arm bewusst gehoben und diesen zeitweise zu einem “winkenden Gruß” ausgestreckt zu haben. Mit der anderen Hand soll er dabei noch ein “Hitlerbärtchen” angedeutet haben, was sich zusätzlich negativ auswirkte.

Mehr zum Thema ‒ AfD-Politikerin von Polizei zu Stellung von Strafantrag nach Paragraf 188 motiviert



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Tags: CausaderdochdödödöpquotEndeErmittlungenkeinequotDöpVolksverhetzungWar
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