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Die fränkische Justiz und die Meinungsfreiheit

rtnews by rtnews
11/02/2025
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Vor zehn Jahren gab es so etwas in Meldungen aus der “demokratischen” Ukraine. Demnächst wird in Würzburg ein Fall in zweiter Instanz verhandelt, bei dem vom Amtsgericht für zwei Beiträge auf sozialen Medien 15 Monate Haft verhängt wurden.

Von Dagmar Henn

Inzwischen ist man das in Deutschland ja schon gewöhnt, dass Politiker hunderte Strafanzeigen stellen, weil sie sich beleidigt fühlen, und das Wort “Bademantel” wurde zu einem Kürzel für viele Dinge, die man gerne sagen würde, aber nicht mehr zu sagen wagt, weil Hausdurchsuchungen selbst wegen Mitteilungen in sozialen Netzwerken mit minimaler Reichweite grundsätzlich vor dem Frühstück stattfinden. Aber dann gibt es Fälle, die in jeder Hinsicht so exzessiv sind, dass sie selbst vor diesem Hintergrund berichtenswert bleiben.

Es geht um eine Geschichte, die bereits im Jahr 2021 begonnen hatte und über die ich Anfang 2022 berichtete. Damals war eine derart massive Reaktion der Staatsgewalt auf banale Kommentare noch ungewöhnlich. Inzwischen geht es um zwei Vorfälle. Der Zweite spielte sich nicht mehr auf Facebook, sondern auf Telegram ab, und zwar im März 2022. Beide Kommentare führten zu Strafverfahren, beide auf reichlich absurder Grundlage, und die Urteile des Amtsgerichts Würzburg im Dezember 2022 und im November 2023 betrugen sieben Monate Haft ohne Bewährung für die vermeintliche “Androhung von Straftaten” und acht Monate für den zweiten Fall, “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ebenfalls ohne Bewährung.

Beim zweiten Verfahren ging es um einen Kommentar in einer geschlossenen Gruppe auf Telegram, “Ochsenfurt steht auf”. Diese Gruppe hatte maximal 71 Mitglieder ‒ unter “veröffentlicht” stellt man sich üblicherweise etwas Anderes vor. Übrigens ein Punkt, der ebenso für den ersten Fall zutraf, weil der Facebook-Kommentar zu einem Main-Post-Artikel maximal einen Tag lang überhaupt zu lesen war. Dabei hätte die bayerische Justiz bereits im ersten Fall zu dem Schluss kommen müssen, dass die Strafverfolgung selbst für jene Öffentlichkeit sorgte, die der ursprüngliche Text gar nicht haben konnte ‒ mein damaliger Bericht dürfte die Zahl der Personen, die von dem Fall und der vermeintlich strafbaren Aussage wussten, um mehrere Zehnerpotenzen erhöht haben.

Was war nun dran am vermeintlichen “Verwenden des Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen”? Auslöser des inkriminierten Kommentars war abermals ein Artikel der Main-Post, des regionalen Monopolblattes, das über eine Sitzung des Würzburger Stadtrats berichtete, bei der die Brüder Klitschko zugeschaltet worden waren. Im Grunde muss man von diesem Artikel nur die Überschrift kennen: “Überraschende Live-Schalte: Klitschko-Brüder sprechen im Würzburger Stadtrat ‒ OB Schuchardt kommen die Tränen”.

Dass das jedem sauer aufstoßen musste, der auch nur ein wenig über die Ereignisse in der Ukraine ab 2014 wusste, ist klar. Immerhin wurde Klitschko sogar in jenem berühmten Telefonat von Victoria Nuland erwähnt, noch vor dem Putsch, in dem sie erst erklärte, nicht Klitschko, sondern Jazenjuk sei ihr Mann, und ‒ F*ck the EU. Als sich der Widerstand im Donbass entwickelte, stellten auch die Klitschko-Brüder ihr eigenes rechtsradikales Freiwilligenbataillon auf, und später unterstützten sie die berüchtigten Einheiten von Asow. Berührungsängste in Richtung des Rechten Sektors hatten sie auch zuvor nicht.

Der angeklagte Student, der hier unter dem Namen Ichbin_HansScholl agierte, wies jedenfalls auf diesen Artikel der Main-Post hin, und ergänzte ihn um einige Fotos, die so bereits im Jahr 2014 im Internet kursierten. Ein Bild von Vitali Klitschko mit dem Chef der Partei Swoboda, Oleg Tjagnibok, und dem späteren Ministerpräsidenten der Putschregierung, Arsenij Jazenjuk, aus den Tagen des Maidan, und je ein Foto von Tjagnibok und Jazenjuk mit Hitlergruß. Und darunter die Bemerkung: “die Klitschkos… hier eingefangen Hand in Hand mit den ukrainischen Neo-Nazis.”

Übrigens zumindest bezogen auf Tjagnibok eine harmlose Version, den Herrn gibt es auch umringt von Männern in Uniformen der Waffen-SS abgebildet, weil seine Truppe da gerne Fan-Events veranstaltet. Jazenjuk und Tjagnibok gibt es auch noch auf einem Foto mit dem damaligen Außenminister und heutigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier.

Jedenfalls, eigentlich ist die rechtliche Bestimmung bezogen auf die Paragrafen 86 und 86a Strafgesetzbuch einfach: Wenn diese Symbole der Aufklärung dienen, also eben gerade nicht der Förderung der entsprechenden Ideologie, dürfen sie gezeigt werden. Sonst wäre keine historische Darstellung über die Naziherrschaft mehr möglich, weil unvermeidlich Hakenkreuze, Hitlergrüße und SS-Uniformen auftauchen. Allerdings ist da in den letzten Jahren einiges durcheinandergeraten: So wurde das ZDF, das in einem Bericht aus der Ukraine unkommentiert SS-Runen auf den Helmen ukrainischer Soldaten zeigte, nie dafür belangt, andererseits der Schriftsteller CJ Hopkins wegen des Titelbilds eines coronakritischen Buches, das eine Maske mit einem durchscheinenden Hakenkreuz zeigt, sehr wohl. Im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Hitlergruß von Elon Musk vor einigen Wochen könnte das noch sehr interessant werden.

Wie man darauf kommen kann, bei einer Bildunterschrift “Hand in Hand mit ukrainischen Neo-Nazis” eine befürwortende Haltung hineinzudeuten, bleibt das ewige Geheimnis der Würzburger Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht Würzburg jedoch folgte dieser Ansicht.

Wenn es für den Studenten nicht so belastend wäre, wenn nicht zu dem völlig verdrehten Blick auch noch erbarmungslos parteiische Ermittlungsarbeit hinzugekommen wäre und die ganze Reaktion der Staatsgewalt so völlig jenseits jeder Vorstellung von Verhältnismäßigkeit läge, könnte man das Ganze als fränkisch-provinzielle Justizposse ablegen.

Aber da gab es nicht nur Hausdurchsuchungen, er verbrachte sogar 51 Tage in Untersuchungshaft. Ja, nochmal zum Mitschreiben: fast zwei Monate Gefängnisaufenthalt schon mal vorneweg für zwei Kurztexte, die jeweils nicht einmal hundert Leser hatten. Das Strafmaß, das in den beiden Verfahren zusammen verhängt wurde, ist geradezu atemberaubend überzogen. Insgesamt 15 Monate ohne Bewährung?

Da gibt es ein hübsches Würzburger Urteil zum Vergleich: 2013 wurde der Neonazi Martin Wiese, richtig, der Mann, der 2003 an einem geplanten Sprengstoffanschlag auf die neue Münchner Synagoge beteiligt war und deswegen von 2005 bis 2010 im Gefängnis saß, wegen ‒ ja, wegen “Verwendens der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” und wegen “Aufruf zu Straftaten” ‒ zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der aber hatte auf einer Veranstaltung, also in Gegenwart von echten, lebenden Menschen seiner eigenen Gesinnung, denen durchaus gewaltsames Handeln zuzutrauen ist, anwesende “Journalisten mit den Worten bedroht, sie würden eines Nachts aus ihren ‘Löchern’ geholt und von einem ‘Volksgerichtshof’ wegen ‘Deutschlands Hochverrat’ zum Tode verurteilt.” Das war bei weitem nicht alles. “Zudem trug Wiese ein T-Shirt mit der Aufschrift: ‘Seine Idee, unser Weg’, versehen mit der Unterschrift Adolf Hitlers.”

Das war nicht ironisch, das war nicht aufklärerisch, das war ein Nazi, der wie ein Nazi auftrat. Bei dem man zudem angesichts der Vorgeschichte davon ausgehen konnte, dass Gewaltandrohungen durchaus Ankündigungen realer Gewalt sein können.

Aber bei diesen Fotos geht es um die Ukraine, und da werden alle Maßstäbe verdreht. Sonst müsste auch gegen Bundeskanzler Olaf Scholz ein Verfahren nach § 86 StGB geführt werden, weil der von ihm mehrmals verwendete Gruß “Slawa Ukraini” dem Hitlergruß nachgebaut wurde und seinen Ursprung eindeutig bei den ukrainischen Nazikollaborateuren hatte. Nein, stattdessen werden jene verfolgt, die auf die politische Geschmacksrichtung dieser “demokratischen” Ukraine aufmerksam machen, beispielsweise auf die Gesinnung der Gebrüder Klitschko.

Der Ablauf, der zu erwarten wäre, hätten tatsächlich die Maßstäbe eines rechtsstaatlichen Verfahrens noch Gültigkeit, wäre eine Einstellung des Verfahrens gleich durch die Staatsanwaltschaft. Stattdessen wurde, und das müsste eigentlich den Rechnungshof auf den Plan rufen, langwierig ermittelt. Allein der Polizeieinsatz bei der Durchsuchung ist schon unmäßig. Aber der Fall hat mehrere Beamte wochenlang beschäftigt. Dennoch ist ihnen, in Bezug auf die erste angeklagte Tat, ein ironischer Facebook-Kommentar zu den Bratwurstpreisen einer Nürnberger Veranstaltung, ein nicht unwichtiger Punkt entgangen: Es gab drei Telefonnummern, die Zugriff auf das Facebook-Konto des Autors hatten, und nur zwei davon waren seine.

Was das ganze Verfahren grundsätzlich infrage stellt, denn damit jemand wegen einer Tat verurteilt werden kann, muss zweifelsfrei bewiesen werden, dass er sie begangen hat. Die ermittelnden Polizisten lösten das Problem im Prozess auf andere Weise: Der befragte Kriminalbeamte erklärte schlicht, man habe den Inhaber nicht verifizieren können. Dem Anwalt des Angeklagten, Michael Augustin aus München, gelang das allerdings problemlos, Meldeeintrag eingeschlossen.

Inzwischen hat eben dieser Anwalt gegen den Polizeibeamten Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage gestellt. Wobei sich zusätzlich noch die Frage stellt, ob die Polizei überhaupt ihrem Auftrag nachgekommen ist, auch Tatsachen zu ermitteln, die den Beschuldigten entlasten.

Das ist gar kein exotischer Fall. Im Gegenteil, wenn beispielsweise mehrere Personen Zugang zu einem Fahrzeug haben, dieses Fahrzeug geblitzt wird, der Fahrer aber nicht eindeutig identifiziert werden kann, ist keine Ahndung möglich. Denn derartige Situationen treffen auf einen der grundlegendsten Rechtsgrundsätze überhaupt: im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Rechtsgrundsatz ist deshalb so wichtig, weil er den wichtigsten Schutz vor einer Verurteilung Unschuldiger darstellt. Ihn preiszugeben hat eine Bedeutung, die weit über den einzelnen Fall hinausgeht.

Wie kann es sein, dass für derart banale Vorfälle sogar über rechtliche Grundsätze hinweggegangen wird? Das ist im Grunde nicht vorstellbar, wenn nicht irgendwo innerhalb der Befehlskette der bayerischen Staatsanwaltschaft jemand sitzt, der unseren Studenten um jeden Preis verurteilt sehen will. Der imstande ist, für eine Lappalie Steuergelder in polizeiliche und juristische Verfolgung zu stecken (nicht zu vergessen, dass ein Tag Haft den Freistaat 170 Euro kostet, der unfreiwillige und unangemessene Aufenthalt von Schwarz in Untersuchungshaft also mit mehr als 8.000 Euro aus der Landeskasse finanziert wurde), und der, das ist kaum zu übersehen, keinerlei Begriff von Meinungsfreiheit und Menschenwürde besitzt.

Bayern zahlt übrigens pro Jahr eine Million Euro Entschädigung an Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen. Das könnte etwas mit dem übermäßigen Verfolgungswillen zu tun haben, der sich auch im Fall Schwarz zeigt. Da die Entschädigung pro Hafttag nur 75 Euro beträgt, sind das in Bayern pro Jahr 13.300 unberechtigte Hafttage.

Demnächst könnte sich herausstellen, ob auch an den Ochsenfurter eine entsprechende Zahlung fällig ist. Denn es läuft ein Berufungsverfahren. Das viel abzuarbeiten hat, vom übergriffigen und einseitigen Verhalten der Polizei bis hin zur absurden Rechtsauslegung durch das Amtsgericht Würzburg, die sehr an die Blüten der ebenso einäugigen Weimarer Justiz erinnert. Falls sich in dieser, der zweiten, Instanz doch noch grundrechtsfeste Richter finden sollten, könnte die fränkische Zensurposse endlich ihre letzte Ruhe dort finden, wo sie im Grunde hingehört: in einer Fußnote in einem Aufsatz über abschreckende Beispiele der Anwendung des Strafrechts, die Meinungsfreiheit betreffend.

Mehr zum Thema ‒ Der Mikrokosmos der Zensur – Wenn die Polizei Computer und Handy abholt



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Tags: diefränkischeJustizMeinungsfreiheitund
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