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"Regelbasierte Ordnung, my Ass!" – EU-Abgeordneter Sonneborn zur Assange-Verhandlung in London

rtnews by rtnews
22/02/2024
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Ein zweitägiges Berufungsverfahren in London beschäftigte sich mit der Zukunft des seit fünf Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis inhaftierten Whistleblowers Julian Assange. Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn schildert seine Eindrücke.

Der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Sonneborn hat in einem Post auf dem Netzwerk X die Gerichtsanhörung von Julian Assange kommentiert. Dem australischen Whistleblower, der seit rund fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in einer 6 × 2 Meter winzigen Zelle einsitzt, drohen weiterhin in den USA 175 Jahre Haft. Ein Beschluss über die Auslieferung wurde nun vorerst vertagt. Aus Deutschland waren zum Prozess nur die beiden BSW-Politiker Andrej Hunko und Sevim Dağdelen angereist. 

Unfree AssangeWeil das Verfahren extrem unübersichtlich ist, zuerst noch mal eine kurze (Witz!) Zusammenfassung. Aus’m Pub. Sorry. Aber die Umstände… (Die lange finden Sie auf meiner Homepage, eine 32-Seiten-Broschüre zum Herunterladen.)Es ist nämlich so, im Januar ’21… pic.twitter.com/M7n2CtDcWJ

— Martin Sonneborn (@MartinSonneborn) February 21, 2024

Sonneborn verweist in dem Text darauf, dass bei eine erweiterte “32-Seiten-Broschüre zum Herunterladen” auf seiner Webseite vorzufinden wäre. Der EU-Politiker erinnert daran, dass ein Londoner Bezirksgericht im Januar 2021 die Auslieferung Assanges an die USA – “aus gesundheitlichen Gründen” – abgelehnt hatte. Dem widersprach im Juni 2022 wiederum ein “US-High Court”, sodass es zur aktuellen Verhandlung in London kam. Sonneborn fasst – in ihm bekannter politisch inkorrekter sowie satirisch provokanter Art – die juristische Argumentationslinie und Strategie von Assanges Anwälten zusammen:

  • Dass ein australischer Publizist außerhalb des US-Staatsgebietes für die von der Pressefreiheit geschützte Veröffentlichung von in öffentlichem Interesse stehendem Material nach einem US-Spionagegesetz aus dem 1. WK in 17 Anklagepunkten straffällig geworden sein soll, ist vollkommen absurd.
  • Selbst wenn man der US-Argumentation folgend A. für einen Spion hielte, hätte die Zustimmung zur Auslieferung durch ein britisches Gericht nicht erfolgen dürfen. Spionage wird von der britischen Rechtsprechung seit 130 Jahren durchgehend als politische Straftat eingestuft, und im US-UK-Auslieferungsvertrag von 2003 sind politische Straftaten von gegenseitiger Auslieferung ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Der 18. Anklagepunkt – Hacking-Verschwörung mit Chelsea Manning zum gemeinschaftlichen Datendiebstahl – beruht maßgeblich auf der mittlerweile von ihm selbst als “gelogen!” zugegebenen Lüge eines pädophilen Isländers, der dafür in Island Straffreiheit bekommen sollte (die unappetitlichen Details haben wir vergessen & verdrängt, sie stehen in unserer Broschüre). (Wir würden uns übrigens schämen, mit so etwas überhaupt vor Gericht aufzulaufen.)
  • Die US-Seite möchte den Australier A. nach dem US-Strafgesetzbuch zur Rechenschaft ziehen, besteht aber gleichzeitig darauf, ihm die Schutzrechte aus dem 1. Verfassungszusatz zu verwehren, da er ja kein US-Bürger sei. Regelbasierte Ordnung, my Ass!
  • Den Vorwurf, Taliban-Häuptling Osama bin Laden hätte sich auf dem stillen Örtchen an Wikileaks-Ausdrucken erfreut (wahrscheinlich neben MAD und Süddeutscher Zeitung – Klolektüre!), halten wir für genauso stichhaltig wie die seit Jahren grundlos wiederholte Behauptung, durch Wikileaks seien irgendwelche Informanten gefährdet worden. Auch 14 Jahre nach Erstveröffentlichung des Materials hat die US-Regierung noch niemanden auftreiben oder auch nur namentlich benennen können, dem tatsächlich irgendein Schaden entstanden ist.

Die Argumentation der Gegenseite, dass Assange bewusst “irgendeinen Schaden” für betroffene Personen seiner Enthüllungen einkalkulierte, hätte das öffentliche Interesse an den Veröffentlichungen, “das Schutzbedürfnis Einzelner ‘in titanischer Größenordnung’ überstiegen”. Sonneborn betont:

“Es ging immerhin nicht nur um die Aufdeckung von Folter, Verschleppung, Mord und kleineren und größeren Kriegsverbrechen, sondern ‘um ein reales Geschehen, das realen Menschen widerfuhr’. Daneben waren die Wikileaks-Veröffentlichungen geeignet, diese realen und anhaltenden Verbrechen zu beenden. Die Drohnen-Tötungen in Pakistan haben ebenso aufgehört wie die Helikopter-Massaker im Irak.”

Sonneborn zitiert weitere Beispiele von politischen und militärischen Folgeereignissen, die sich durch Wikileaks-Enthüllungen ergaben. Sollte daher seitens des Gerichts Assanges Antrag auf ein eigenständiges Berufungsverfahren stattgegeben werden, “dann können diese Punkte eingebracht werden”, so Sonneborns Fazit. Die nüchterne Realität, nach nun erfolgter Vertagung eines abschließenden Urteils, würde jedoch weiterhin lauten:

“Wenn nicht, droht ihm tatsächlich die sofortige Auslieferung. Er könnte sich, wie es Stella Assange befürchtet, binnen Stunden in einem Flugzeug Richtung Virginia wiederfinden. One-Way. Dem Gericht ist kein Zeitrahmen vorgegeben für seine Entscheidung.”

Der erste Verhandlungstag wurde durch die “brillanten Assange-Anwälten Edward Fitzgerald und Mark Summers” beherrscht. Der zweite Tag durch die “etwas schlichteren Anwälten der US-Seite”. Sonneborn legt dar:

“In teilweise unzusammenhängendem Vortrag wiederholten sie unsubstantiiert und mit angeborener Herablassung faktisch längst widerlegte Vortragsteile aus der Bezirksgerichtsverhandlung.”

Alternative Streamer und Journalisten vor Ort, wie nun auch Sonneborn, berichten von absurden und inakzeptablen schlechten technischen Voraussetzungen in dem kleinen Nebenraum zum Gericht, der den zugelassenen Pressevertretern zugeordnet wurde:

“Stattdessen wurden die rund zwei Dutzend angereisten Journalisten von Gerichtsdienern auf eine Galerie getrieben, von der aus sie einer Übertragung der Verhandlung auf Bildschirmen auf harten Kirchenbänken (ohne Tisch) folgen sollten. Die Köpfe von Richtern und Anwälten waren briefmarkengroß, der Ton wurde zeitweise gar nicht übertragen, dann zum Ausgleich doppelt, und blieb über weite Strecken völlig unverständlich.”

Interessierten Journalisten aus dem Ausland, wurde im Vorhinein eine Live-Zoom-Zuschaltung zur Verhandlung untersagt, das Gericht hatte im Vorfeld angeordnet, dass die “öffentliche” Verhandlung, “selbst online nur von Journalisten verfolgt werden durfte, die sich in England und Wales aufhalten”, so Sonneborn. 

Assange Bruder Gabriel Shipton erklärte vor Ort, dass Julian selbst nicht an der Verhandlung teilnehmen könnte, mit dem Verweis: “Sein Gesundheitszustand sei ‘heikel und verschlechtert sich zusehends'”. Sonneborn kommentiert abschließend:

“Am Ende dieses prozessualen Bandwurms, den das britische Gerichtssystem um Julian Assange produziert, wird sich zeigen, ob der Westen seinen moralischen Abstieg ins Mittelalter weiter fortsetzt. In diesem Verfahren geht es nur an der Oberfläche um Julian Assange. Es geht um Recht, Demokratie, Gesetz und Freiheit. Es geht um Regierungskriminalität und Kriegsverbrechen. Es geht um die Kriminalisierung von Journalismus, die Abschaffung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Zerschlagung bürgerlicher Freiheiten.”

Immerhin erhielt Sonneborn zudem einen aktuellen Interview-Artikel durch die Frankfurter Rundschau zu seinen Erfahrungen bei dem Assange-Prozess in London.

Mehr zum Thema – Sonneborn zum Tode Kissingers: “Einer der größten Schurken aller Zeiten”





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