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Wer mit geschenkter Schenkungssteuer beschenkt wird

rtnews by rtnews
28/06/2026
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Ja, Millionär müsste man sein. Allerdings mindestens 26-facher – dann kann man sogar der Erbschaftsteuer entrinnen. Während bei den Ärmeren geknapst und gekappt wird, um Ukrainekrieg und Aufrüstung zu bezahlen, bekommen die Reichsten noch ein Schleifchen ums Geschenk.

Von Dagmar Henn

Die reichen Bayern, die haben es derzeit besonders gut. 2,37 Milliarden Euro Schenkungssteuer wurden ihnen allein im Jahr 2025 erlassen. Mit der Begründung “Bedürftigkeit”.

Und das ist noch nicht einmal ein Aprilscherz, sondern handfeste Wirklichkeit. Natürlich reden wir hier von Millionenvermögen, unter 26 Millionen Schenkungs- oder Erbschaftswert greift der entsprechende Paragraf nicht. Die bayerischen Behörden jedenfalls betonen, sie hätten da gar keinen Ermessensspielraum. Im Paragraf 28a Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sei das so vorgeschrieben.

“Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen im Sinne des Absatzes 2 zu begleichen.”

Nur so als Hinweis: Für gewöhnliche Sterbliche liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro pro Elternteil im Falle von erbenden Kindern; der Betrag darüber muss mit zwischen 7 und 30 Prozent versteuert werden. Fehlt an den 26 Millionen nur ein Euro, wäre eine Steuer von 6.911.999,73 Euro fällig. Und alles darunter muss selbstverständlich auch zahlen.

Eingeführt wurde das Ganze im Jahr 2016. Grund dafür war ein Verfassungsgerichtsurteil, das die vorher bestehende Regelung, Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer zu befreien, als verfassungswidrig gekippt hat. Begründet wird die ganze Großzügigkeit nämlich damit, beim Eintreiben der Steuer in Gestalt von baren Mitteln könnten Arbeitsplätze gefährdet werden.

Das können sie allerdings beim kleinen Handwerksbetrieb auch, der auf keine 26 Millionen kommt. Die Millionäre bekommen ihre Bedürftigkeit aufgrund folgender Regel gebastelt: Die Steuer dürfe sie nicht mehr als die Hälfte des bereits vorhandenen oder in bar geerbten Privatvermögens kosten. Das gilt auch für eine, unter Umständen lange vor dem Tod des Erstbesitzers, vollzogene Schenkung. Aber eben nicht für Normalsterbliche, die bestenfalls eine Stundung erreichen können, keinen Erlass.

Ganz abgesehen davon, dass die besagten 2,37 Milliarden 3,089 Prozent des bayerischen Landeshaushalts in Höhe von 76,7 Milliarden in eben diesem Jahr 2025 darstellten. Nur zum Vergleich: Die Streichung des Familiengeldes von 6.000 bis 7.200 Euro einmalig pro Kind brachte gerade einmal 793 Millionen Ersparnis, also weniger als die Hälfte der Mittel, die mal eben den besonders Reichen geschenkt wurden. Der Median der erlassenen Steuer liegt übrigens bei 34,6 Millionen Euro; daraus folgt, dass der Median der getätigten Schenkungen bei 115 Millionen Euro lag.

Interessant ist dabei, dass in der Debatte darum – abgesehen vom Geschrei der selbst betroffenen “Familienunternehmer” – gerade mal die Rede davon ist, statt zu erlassen zu stunden. Dabei gibt es noch ganz andere Möglichkeiten.

Im Jahr 1981 sah ich in München eine große Ausstellung mit Werken von Pablo Picasso. Die gezeigten Bilder stammten aus dem Erbe seiner Enkelin Marina Picasso, die die fällige Erbschaftsteuer an den französischen Staat in Gestalt von Bildern entrichtet hatte. Das heutige Picasso-Museum in Paris ist das Resultat dieser Erbschaftsteuerzahlungen. Das ist beispielsweise ein kreativer Umgang mit der Frage der Erbschaftsteuer.

Bezogen auf bestehende Unternehmen wäre die Lösung ebenfalls einfach: Anteile in Höhe der fälligen Steuern werden an den Staat übertragen. Dafür sind keine baren Mittel erforderlich, und in den laufenden Betrieb wird nur insofern eingegriffen, als dann staatliche Vertreter in der Geschäftsführung sitzen. Sicher, nach zwei, drei Generationen gehören dann große Teile dem Staat. Na und? Als die Bahn noch eine Behörde war, funktionierte sie. Seit sie das nicht mehr ist, tut sie das von Jahr zu Jahr weniger. Und wäre die Telekom nie privatisiert worden, wäre Deutschland längst vollständig mit Glasfaseranschluss versorgt.

Aber das ist gewissermaßen der zweite Glaubenssatz, der inzwischen unauslöschlich in die Hirne deutscher Politiker eingebrannt wurde. Der erste lautet “keine höheren Löhne”. Der zweite? Keine staatliche Wirtschaft. Zusammen hat dieser Aberglaube in den vergangenen drei Jahrzehnten erst den Binnenmarkt und dann das Sozialsystem ruiniert.

Übrigens sind diese Steuererlässe alle bei der Schenkungssteuer angefallen, nicht bei der Erbschaftsteuer. Das hat nicht nur damit zu tun, dass bei einem Erbe vielleicht die Nummer mit “Bedürftigkeit” scheitern könnte, weil so ein Todesfall doch eher ungeplant eintritt. Vor allem geschieht das, weil Leute mit so viel Geld üblicherweise sehr rechtzeitig daran basteln, erst gar keine Steuern zahlen zu müssen.

Andere erhalten gelegentlich Brosamen – die Steuermindereinnahmen durch den Tankrabatt betrugen ganze 1,6 Milliarden. Und die Schenkungssteuergeschenke des Freistaats sind noch nicht einmal die ganze Summe, sondern nur 40 Prozent. In Bayern sitzen eben besonders viele Geldsäcke. Insgesamt wurden im letzten Jahr den Millionären 5,9 Milliarden Euro erlassen – wegen “Bedürftigkeit”. Das freut die flaschensammelnden Rentner gewiss.

Mehr zum Thema – Angriff auf den Sozialstaat: Kanonen statt Butter oder Kanonen gegen Butter?



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Tags: beschenktgeschenktermitSchenkungssteuerWerwird
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