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Wenn die Landesmedienanstalten zu Überwachungsmaschinen werden

rtnews by rtnews
29/06/2026
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Es gibt Fälle, in denen Tätigkeiten ausgelagert werden, um Tariflöhne zu umgehen. Und es gibt Fälle, in denen sie ausgelagert werden, weil sich mit pseudoprivaten Strukturen Grundrechte leichter aushebeln lassen. Genau das zeigt sich nun bei den Landesmedienanstalten.

Von Dagmar Henn

Eigentlich reicht es, den Glauben an den Respekt vor demokratischen Werten zu verlieren, wenn man nur das reichhaltige Angebot an Nebengeheimdiensten betrachtet, die als “Nichtregierungsorganisationen”, gut gefüttert mit Stiftungs- wie mit Staatsgeldern, darauf angesetzt sind, die Meinung der Bürger unter Kontrolle zu halten. Sei es die Amadeu Antonio Stiftung, sei es HateAid, Correctiv oder sonst eine Melde- und Überwachungsstelle ‒ sie alle erfüllen zweierlei Funktion: so viele Informationen wie möglich über eventuell Unbotmäßige zu sammeln, und zugleich durch das Anstoßen von Strafverfahren all jene einzuschüchtern, die daran denken, ihre Ansichten öffentlich zu äußern.

Ein Akteur, oder, genaugenommen, 14 Akteure, sind bis zu den neuen Recherchen der Welt bisher der Wahrnehmung entgangen: die Landesmedienanstalten. Ursprünglich wurden sie in den 1980ern zeitgleich mit der Genehmigung von Privatsendern etabliert, um in diesem neuen Gewerbe eine gewisse politische Kontrolle sicherzustellen. Seit 1997 begann die Einbindung des damals noch neuen Internets unter der Überschrift “Telemedien”, und zuletzt sind mehrere Landesmedienanstalten unangenehm aufgefallen, mit Zensurversuchen bei verschiedensten Online-Medien ‒ auffälligster Fall der letzten Tage der Versuch der Landesmedienanstalt NRW, das vierstündige Gespräch von Ben Berndt mit dem AfD-Politiker Björn Höcke zu zensieren.

Allerdings waren die Landesmedienanstalten, die über den Rundfunkbeitrag finanziert werden, noch weitaus aktiver. Eben jene schon erwähnte Landesmedienanstalt NRW rühmt sich auf ihrer Internetseite, ein KI-Werkzeug entwickelt zu haben, mit dem sie automatisiert “Hasskriminalität so zuverlässig wie nie zuvor aufdeckt”.

Das Programm nennt sich KIVI und wurde freundlicherweise an alle übrigen 13 Landesmedienanstalten weitergereicht. “Auch die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden konnten wir so weiter professionalisieren”, heißt es. Der Nachschub für den halbjährlichen Schwachkopf-Tag ist also gesichert, in 14 Anstalten durchkämmt ein KI-Werkzeug die gesamten sozialen Medien und sammelt alles, was irgendwie verwertbar ist. “Von Twitter und Youtube bis zu Plattformen wie Telegram und VK durchsucht das Tool heute mehr als 10.000 Seiten täglich”, so die Landesmedienanstalt NRW.

Die Welt hatte nun also nachgefragt, was bei dieser Arbeit so herauskam. Eine Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Medienanstalten erklärte darauf nur, seit 2022 habe “KIVI bundesweit 130.840 potenzielle Rechtsverstöße in Einzelinhalten identifiziert”.

Wer sich je gewundert hat, warum plötzlich Strafverfahren zu Kommentaren eingeleitet wurden, die vielleicht 20 Leute überhaupt je gelesen haben ‒ da ist die Antwort. Die Medienanstalten haben sich einen Kamm gebastelt, mit dem sie durch das gesamte Netz kämmen können, und die Kriterien, was da wohl hängenbleibt, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Oder wären es, wenn Empfänger der Ausbeute, wie das BKA, zu dem es dann gleich eine direkte Schnittstelle gibt, selbst diese Daten fischen würden. Das dürfen sie nämlich nicht.

Den Trick gab es schon früher, auch bei der ganz gewöhnlichen Polizei: Wenn die doch recht streng nach demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen regulierten Ermittlungsverfahren die gewünschte Beute nicht hergaben, gab es immer schon die Möglichkeit, beispielsweise Beweise zu nutzen, die ein Dritter beschafft hat, auch wenn diese Beschaffung selbst illegal war. Allerdings wurde dieser Trick selten und sparsam genutzt.

Das, was KIVI jetzt treibt, hat eine ganz andere Qualität. Ganz am Ende benennt nämlich der Welt-Bericht, welche Daten KIVI so alle einsammelt: “Kontaktdaten, Foto-/Audio-/Videoaufnahmen, URL, Datum, Region, Reaktionen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, politische Meinungen, Daten zum Sexualleben, Daten zur sexuellen Orientierung.” Fehlt eigentlich nur noch die Kontonummer, die man dann zum Debanking braucht. Die Informationen über religiöse Überzeugung und sexuelle Orientierung übrigens dürften von den Verfassungsschutzbehörden nur dann ermittelt werden, wenn sie für das Thema der Beobachtung relevant sind. KIVI ist das egal. Und KIVI leitet weiter, auch an die Verfassungsschutzämter, die sich dann darauf berufen können, dass sie ja aus dem frei zugänglichen Datenwust nicht herausgefiltert haben, sondern eben nur von Dritten, in diesem Fall eben den Landesmedienanstalten, Daten erhalten haben. In diesem Zusammenhang sollte man nicht vergessen, dass auch Dating-Apps über das Internet laufen…

Das alles funktioniert im Verborgenen. Denn wenn auch die Polizei bei Überwachungsmaßnahmen üblicherweise nicht nur oft auf gerichtliche Genehmigungen angewiesen ‒ und eigentlich ebenso verpflichtet ‒ ist, die Überwachten nach Ende der Maßnahme darüber zu informieren, so gibt es derlei Vorschriften für unsere lieben Landesmedienanstalten selbstverständlich nicht. Schließlich sind sie kein Teil des Sicherheitsapparats, ja, sie sind nicht einmal Teil der öffentlichen Verwaltung, wodurch rein formaljuristisch auch die Rechtsstaatsbindung entfällt, und Handlungen, von denen man nichts weiß, kann man auch nicht gerichtlich überprüfen lassen. Man kann bei diesen Anstalten noch nicht einmal ‒ wie es selbst der Verfassungsschutz, wenn auch ungern, muss ‒ ausgeben lassen, was über einen selbst womöglich an Daten gespeichert ist.

Die Welt hatte explizit nachgefragt, ob Betroffene über ihre Überwachung informiert würden. Die Antwort lautete:

“Die Fragestellung ist in dieser Form nicht sachgerecht, da KIVI zum einen nicht der ‘Überwachung’ dient und zum anderen keine Personen, sondern potenziell rechtswidrige Inhalte geprüft werden.” Das ist blank gelogen, denn das Abfrageschema geht weit darüber hinaus, auch über jene Daten, die die Polizei erheben darf. Die unterliegen nämlich einer Zweckbindung und dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie erforderlich sind. Für Kommunikations- und Bewegungsdaten braucht es schon eine gerichtliche Anordnung. Und auch hier hat man das Recht, die Daten einzusehen, die über einen selbst gespeichert wurden.

Bisher wird, auch wenn es zwischenzeitlich einen Aufschlag gab, zumindest die Finanzierung des NGO-Sumpfes etwas zurückzufahren, so getan, als wären all diese Nebengeheimdienste kein Problem. Dabei ist unter anderem die klare Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz ein Ergebnis der Erfahrung mit dem Reichssicherheitshauptamt der Nazis, in dem die Gestapo ebenso integriert war wie der SD. Nach den geltenden Gesetzen dürfen bestimmte Daten (wie jene über politische Überzeugungen) unter Umständen vom Verfassungsschutz ermittelt, aber eben nicht ohne Weiteres an die Polizei weitergereicht werden. Und ein Ermitteln ins Blaue hinein, also ohne Vorliegen eines Anfangsverdachts, ist eigentlich bei beiden nicht vorgesehen.

Genau das machen die Landesmedienanstalten mit KIVI. Sie behandeln alle Aussagen aller Bürger dieses Landes, die in irgendeiner Form im Internet auftauchen, erst einmal grundsätzlich als Gegenstand der Ermittlung, und die über diesen Generalverdacht anschließend gesammelten Daten werden dann in aller vermeintlichen Unschuld an Behörden weitergereicht, sei es dem Verfassungsschutz, sei es dem BKA. All das, was jene Behörden aus gutem Grund selbst nicht dürfen, wie allgemein zugängliche Daten ohne konkreten Anlass durch alle möglichen Filter zu jagen, das erledigen die Landesmedienanstalten. Ohne Rechtsgrundlage, ohne Einspruchsmöglichkeit, ohne Kontrolle.

Es gab einmal eine Zeit, da schuf das Bundesverfassungsgericht einen neuen Begriff, “informationelle Selbstbestimmung”. Der Kern dieses 1983 im Volkszählungsurteil formulierten Grundrechts ist, dass Bürger jederzeit die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben sollen und selbst entscheiden, wer diese Daten wozu verwendet. Genau das ist der Grund für die Beschränkungen, die in den Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen der Sammelwut gesetzt sind.

Aber die Nebengeheimdienste lösen dieses Problem wie mit Zauberhand. Was eben vor allem deshalb möglich ist, weil sie keine staatlichen Organisationen sind. Das ist Entrechtung durch die Hintertür. Und ehe hier wieder irgendjemand mit Stasi 2.0 kommt ‒ das Ministerium für Staatssicherheit der DDR war sehr wohl durch Recht und Gesetz gebunden. Die bundesdeutschen Dienste sind es eigentlich auch.

Aber in der neuen, hässlichen Zeit der Universalüberwachung gibt es ihre illegitimen Geschwister, die all die Informationen sammeln, die sie selbst nicht haben dürfen. Man ist der Welt zu Dank verpflichtet, dass sie auf die größte und abscheulichste dieser Kröten hingewiesen hat.

Mehr zum Thema ‒ Deutsche Polizei kauft illegale Daten



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Tags: dieLandesmedienanstaltenÜberwachungsmaschinenwennWerden
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