Von Felicitas Rabe
Am Freitag hat die Initiative WABEO (Wahlbeobachtung) ihre erste offizielle Pressekonferenz im Saalbau Gallus in Frankfurt am Main veranstaltet. Entsprechend den Erfahrungen, die die WABEO-Wahlbeobachter erstmals bei der Bundestagswahl machen konnten, gaben sie ihrer Pressekonferenz den Titel:
“Unhaltbare Intransparenz bei Wahlen in Deutschland – Erfahrungen organisierter Wahlbeobachtung bei der Bundestagswahl 2025”
Die WABEO-Initiatorin Stephanie Tsomakaeva und der Vorsitzende des Vereins “Bürger für Deutschland e.V.”, Dr. Swen Hüther, stellten zu Beginn die grundsätzlichen Ziele und die konkrete Arbeit von WABEO vor, bevor sie ihre bisherigen Auswertungsergebnisse der Bundestagswahl bekannt gaben. Rechtsanwalt Ralf Ludwig nahm zu rechtlichen Fragen Stellung, für die Erläuterung der technischen Fragen war Martin Wandelt zuständig.
Wie Tsomakaeva zunächst erläuterte, handelt es sich bei WABEO um ein Projekt zur verifizierten, gerichtsfesten Wahlbeobachtung. Freiwillige Wahlbeobachter können sich dafür bei WABEO registrieren. Ihre Beobachtungen und insbesondere die ausgezählten Wahlergebnisse nach Schließung der Wahllokale tragen sie in ein standardisiertes Formular ein, welches sie anschließend auf die WABEO-App hochladen oder per Post zuschicken. Insofern besteht WABEO aus einem digitalen Netzwerk von Wahlbeobachtungsaktivisten. Politisch seien die teilnehmenden Wahlbeobachter sehr heterogen, betonte Tsomakaeva.
Nachhaltige Ergebnissicherung der Bundestagswahl
Zur Gefahr möglicher Wahlfälschungen erläuterte sie: In den einzelnen Wahllokalen können höchstens kleine Schummeleien stattfinden. Eine systematische Wahlmanipulation sei erst nach dem Transport der Wahlstimmen aus den Wahllokalen möglich. Deshalb sei die nachhaltige Ergebnissicherung eines der Ziele von WABEO.
Ihr persönliches Schlüsselerlebnis sei gewesen, als der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke bei den vergangenen Landtagswahlen in Brandenburg am Wahltag bereits um 19 Uhr das Wahlergebnis verkündet habe, welches zu diesem Zeitpunkt im Widerspruch zu den Hochrechnungen gestanden habe. Da stellte sich ihr die Frage, woher Woidke zu dieser Zeit das Wahlergebnis habe “wissen” können.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig: Wenige Tausend Stimmen können die Architektur des Bundestags verändern
Rechtsanwalt Ralf Ludwig betont, wie wichtig eine genaue Auszählung und Zusammenführung der Wahlstimmen ist – insbesondere wenn, wie im Fall dieser Wahl, dem Bündnis Sahra Wagenknecht nur 13.450 Stimmen für den Einzug in den Bundestag fehlten. Schließlich hätte der Einzug des BSW in den Bundestag eine völlig andere Architektur des Parlaments zur Folge gehabt.
Diese 13.450 Stimmen hätten den Ausschlag über die grundsätzliche politische Ausrichtung des Bundestags geben können, was zum Beispiel den Ukraine-Krieg oder das Verhältnis Deutschlands zu den USA betrifft.
Gesetzlich festgelegt sei, dass das Wahlergebnis eines Wahlkreises in einer öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschusses bekannt gegeben werden muss. Es genüge jedoch nicht, wenn die Sitzung in einem nicht öffentlich bekannt gegebenen Raum stattfinde, an dessen Tür dann kurzfristig ein Zettel mit dem Hinweis angebracht ist: “Hier findet jetzt die Sitzung des Kreiswahlausschusses statt.” Ludwig moniert:
“Das ist eine Pseudo-Öffentlichkeit, die stattfindet – geheime öffentliche Kreiswahlausschüsse.”
Eine Wahl dürfe laut Gesetz bis zwei Monate nach dem Wahltag angefochten werden. Dazu müssten konkrete Wahlfehler nachgewiesen werden, die mandatsrelevant seien. Mandatsrelevanz bedeute, dass der Fehler dazu führen könnte, dass sich das Mandat bei einer Wahlwiederholung verschieben könnte.
Bei Wahlmanipulation wird geklagt
Die Initiatorin Tsomakaeva teilte des Weiteren mit, dass WABEO mit dem Rechtsanwalt Marcel Luthe zusammen arbeite, welcher auch der Good Governance Gewerkschaft vorsitzt. Diese Gewerkschaft engagiert sich ebenfalls für eine Aufklärung von Wahlfehlern. Dazu ruft die Gewerkschaft alle Auslandsdeutschen, die ihre Wahlunterlagen nicht bekommen haben, auf, dies per Mail an btw25@gg-gewerkschaft.de zu melden. Inlandsdeutsche werden aufgefordert, Verstöße auch unabhängig von zertifizierter WABEO-Teilnahme an btw25@wabeo.de zu senden. Alle erhobenen Daten würden dem Anwalt Marcel Luthe zur Verfügung gestellt, welcher nach Auswertung der Daten im Falle eines Verdachts auf Wahlmanipulation Klage einreichen werde.
Fehler bei Wahlurnen, beim Umgang mit Wahlbeobachtern, bei der Anzahl der Wahlbezirke und Anzahl der Stimmzettel sowie beim Umgang mit ungenutzten Stimmzetteln
Aber jetzt schon könne man allerlei Fehler feststellen: Hinsichtlich der Wahlurnen seien offene Urnen, unbewachte Urnen, unnummerierte Urnen und nicht gelistete Urnen gemeldet worden. Obwohl man seitens der Initiative erwartet habe, dass die Wahlleiter in den Wahllokalen gerne mit den Wahlbeobachtern kooperieren wollten, um ihre Integrität belegen zu können, sei häufig das Gegenteil der Fall gewesen. So seien Wahlbeobachter aufgefordert worden, nach Hause zu gehen, oder man habe sie aufgefordert, Abstand zu halten. Vereinzelt sei sogar die Polizei gerufen worden, um die Wahlbeobachter zu kriminalisieren.
Dazu seien der WABEO-Initiative mehrfach die Adressen von Wahllokalen und die Namen der Wahlleiter verweigert worden. Der Landeswahlleiter von Baden-Württemberg habe auf Nachfrage angegeben, er wisse nicht, welche und wie viele Wahlbezirke es in Baden-Württemberg gebe. Dementsprechend hätten dem Landeswahlleiter entweder mehr oder auch weniger angebliche Bezirkswahlleiter ihre Ergebnisse per Fernkommunikation mitteilen können, ohne dass ihm die falsche Zahl an Wahlbezirken hätte auffallen können, kritisierte Frau Tsomakaeva das Durcheinander.
Zudem soll unbekannt sein, wie viele Stimmzettel es gegeben habe. Diesbezüglich sei zwar nicht beobachtet worden, dass ungenutzte Stimmzettel noch im Wahllokal vernichtet wurden. Allerdings sei es kein Problem, nachträglich Stimmzettel auszufüllen und dafür bei Nichtwählern nachträglich in den Wahlverzeichnissen anzukreuzen, dass diese an der Wahl teilgenommen haben. Ein großes Problem sei auch, dass die Wahlergebnisse in unterschiedlichsten Formaten und Listen festgehalten wurden. Weder seien nachvollziehbare vergleichbare Datensammlungen der Wahlbezirke vorgesehen, noch gebe es einheitliche Veröffentlichungen der Kreiswahlbehörden.
WABEO-Ergebnis wird nach vollständiger Auswertung einer aussagekräftigen Stichprobe veröffentlicht
Martin Wandelt vom Kooperationspartnerverein GVDW e.V. (Gesellschaft für Verfahren zur direktdemokratischen Willensbildung e. V.) erläuterte technische Einzelheiten der Wahlbeobachtungsplattform und der Abstimmungsapp. Wichtig sei den Programmierern vor allem der bestmögliche Datenschutz für eine verifizierte Wahlbeobachtung auf eigenen Servern. Da die Bundestagswahl um ein halbes Jahr vorverlegt wurde, habe es keine Zeit für die eigentlich vorgesehenen Testläufe gegeben, daher sei die Datensammlung noch nicht optimal programmiert gewesen. Aber daran werde gearbeitet.
Auch die Initiatorin Stephanie Tsomakaeva betonte, dass durch die Vorverlegung der Wahl der Anspruch der flächendeckenden Beobachtung nicht erfüllt werden konnte. Es handele sich aber dennoch um eine aussagekräftige Stichprobe. Insgesamt wurden Ergebnisse aus rund 2.000 Wahlbezirken mittels zertifizierter Wahlbeobachter gemeldet. Wenn alle Daten der Wahlbeobachter ausgewertet worden seien, woran man zurzeit mit Hochdruck arbeite, könne man einschätzen, ob es zu mandatsrelevanten Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Dazu soll demnächst eine weitere Pressekonferenz stattfinden.
Mehr zum Thema – Willkür bei deutschen Wahlen oder: Die Leiden der jungen Sahra