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US-kanadisches Ärztetrio schlägt Organernte bei Lebensmüden vor

rtnews by rtnews
25/07/2026
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Bisher ist der Hirn- oder Herz-Kreislauf-Tod des Spenders Voraussetzung für eine Organspende. Diese Praxis wollen nordamerikanische Forscher ausweiten. Sie plädieren dafür, auch den Tod durch Organspende zuzulassen, bei dem Sterbewilligen die Organe unter Betäubung entfernt werden.

Abgesehen von einer Lebensspende bei Nierentransplantationen etwa galt bisher der bereits festgestellte Tod des Spenders als Bedingung für eine Organspende – zumindest bei legal vorgenommenen Transplantationen. In Deutschland müssen Ärzte dafür den unumkehrbaren Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen feststellen, in vielen Ländern ist die Organspende schon nach dem Herz-Kreislauf-Tod unter kontrollierter Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen die gängige Praxis.

Nun gehen drei nordamerikanische Mediziner noch einen Schritt weiter: Ihrer Ansicht nach sei es ethisch vertretbar, Menschen bei lebendigem Leib (also ohne Diagnose des Hirn- oder des Herz-Kreislauf-Todes) Organe herauszuoperieren – unter der Bedingung, dass dies mit einer Narkose und nur bei ohnehin Sterbewilligen geschieht.

Bereits am 8. Juli dieses Jahres war im renommierten New England Journal of Medicine (NEJM) eine Publikation mit dem Titel “Contextualizing the Dead Donor Rule in an Era of Voluntary Euthanasia” erschienen, die diese Auffassung vertrat. Nun berichteten kanadische Tageszeitungen wie die Toronto Sun und die National Post ebenso über den Vorstoß wie das französische Bioethikportal Gènéthique.

Verfasser der Studie sind die Ärzte Carter Winberg, Ian Ball und Robert D. Truog, die an der Harvard Medical School, am Kinderkrankenhaus in Boston oder an der Schulich School of Medicine and Dentistry der Western University in der kanadischen Großstadt London (Provinz Ontario) tätig sind.

Die Autoren behaupten, dass die zunehmende Akzeptanz der Sterbehilfe eine Neubewertung der mit der Organspende verbundenen ethischen Grundsätze nötig mache. In Kanada sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch der assistierte Suizid unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen erlaubt.

Die offizielle Bezeichnung dafür trägt das Akronym MAiD (Medical Assistance in Dying). Im Jahr 2024 beantragten 22.535 Menschen in Kanada MAiD – bei 16.499 wurde die freiwillige Euthanasie durchgeführt, bei 1.327 abgelehnt (der Rest starb aus anderen Gründen oder zog seinen MAiD-Antrag zurück). Die Gesetzesregelung in den Vereinigten Staaten geht nicht so weit wie in Kanada: Einige Bundesstaaten erlauben lediglich die Beihilfe zum Selbstmord.

Da immer mehr Lebensmüde von diesen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machten, sei eine Diskussion über die Änderung der “Dead-Donor-Regel” (auch: “Don’t-Kill-Rule”) angebracht, meinen die drei Verfasser des NEJM-Artikels. Diese Regel erlaubt die Entnahme lebenswichtiger Organe nur bei bereits toten Spendern. Dies betrifft auch Spender, deren Organe nach der Inanspruchnahme von Sterbehilfe transplantiert werden.

Eine Organentnahme beim noch lebenden Spender könnte potenziell viele Leben retten, so das Ärztetrio, da sich bei Lebend-Entnahme die Qualität der Spenderorgane verbessere. Sie würden bis zur Entnahme weiterhin mit Blut versorgt, die Ischämie-Zeit (also die Zeit ohne Blutversorgung) würde erheblich verkürzt.

Auch vergrößere sich durch die Ausweitung auf Lebensmüde und durch die Einführung des Todes durch Organentnahme der Spenderpool. Der Tod des Lebensmüden würde in diesem Fall nicht durch eine tödlich wirkende Injektion, sondern durch das Entfernen lebenswichtiger Organe erfolgen.

Winberg, Ball und Truog argumentieren, dass die moralische Bedeutung der Dead-Donor-Regel nicht im Zeitpunkt selbst liege, sondern dazu diene, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren und sicherzustellen, dass Patienten nicht als bloßer Mittel zum Zweck behandelt würden. Der Sinn dieser Regel ließe sich aber auch auf andere Weise verwirklichen. Es sei grundsätzlich möglich, die Praxis der Organspende weiterzuentwickeln.

Die Legalisierung der Sterbehilfe bedeute schließlich die Abschaffung des ärztlichen Tötungsverbotes in einem eng umgrenzten Bereich. Bei spendewilligen Lebensmüden könnte es sogar “ethisch willkürlich” sein, auf die Feststellung des Todes vor einer Organentnahme zu pochen. Wichtig sei jedoch, dass es sich um eine autonome Entscheidung des betreffenden Spenders handele, die ohne Zwang zustande gekommen sei.

Mehr zum Thema – Injektion gegen das Leben: Der Westen hat herausgefunden, wie man die Bevölkerung reduzieren kann



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Tags: ÄrztetriobeiLebensmüdenOrganernteschlägtUSkanadischesvor
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