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Trump-Zölle treffen Schweiz härter als EU

rtnews by rtnews
24/07/2026
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Die USA haben ab dem 24. Juli 2026 neue Zölle von bis zu 12,5 Prozent auf Importe aus der Schweiz verhängt. Begründet werden die neuen Abgaben mit angeblich unzureichenden Maßnahmen gegen Zwangsarbeit.

Seit dem frühen Freitagmorgen des 24. Juli 2026 gelten in den Vereinigten Staaten neue Einfuhrzölle auf Waren aus sechzig Handelspartnerländern. Die amerikanische Regierung begründet die Maßnahme mit angeblich unzureichenden Schritten gegen den Import von Gütern, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Für die Schweiz beträgt der effektive Satz in den meisten Fällen bis zu 12,5 Prozent und liegt damit höher als jener für die Europäische Union.

Das Office of the United States Trade Representative (USTR) unter Jamieson Greer hatte die finale Entscheidung am Vortag bekanntgegeben. Die neuen Abgaben ersetzen die temporären globalen Zölle von zehn Prozent, die unter Section 122 des Trade Act von 1974 erhoben worden waren und genau zu diesem Zeitpunkt ausliefen.

Die Struktur der neuen Zölle ist bewusst differenziert angelegt. Für die Schweiz, Japan und Südkorea wird der bestehende MFN-Zoll mit einem zusätzlichen Section-301-Zoll so kombiniert, dass insgesamt ein Flat-Satz von 12,5 Prozent entsteht.

Liegt der bisherige MFN-Satz bereits bei oder über diesem Wert, fällt kein weiterer Zoll an. Für die Europäische Union und Taiwan gilt analog ein Flat-Satz von zehn Prozent. Andere Länder zahlen einen flachen zusätzlichen Zoll von zehn oder 12,5 Prozent, je nachdem, wie die USA deren Maßnahmen gegen Zwangsarbeit bewerten.

Waren, die vor dem Stichtag verladen wurden und bis zum 28. Juli abgefertigt werden, sind ausgenommen. Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen für bestimmte Rohstoffe, Pharmaprodukte, Energieerzeugnisse und Güter, die bereits unter Section-232-Zöllen stehen.

Die rechtliche Vorgeschichte ist eng mit dem Supreme-Court-Urteil vom Februar 2026 verknüpft. Damals hatte das Oberste Gericht Trumps frühere Notstandszölle für rechtswidrig erklärt. Die Regierung reagierte mit befristeten Zehn-Prozent-Zöllen nach Section 122, die maximal 150 Tage gelten durften.

Bereits im März eröffnete das USTR Section-301-Untersuchungen gegen sechzig Volkswirtschaften. Der zentrale Vorwurf lautete, diese Länder würden den Import von Gütern aus Zwangsarbeit weder wirksam verbieten noch konsequent durchsetzen. Im Juni präsentierte Washington den Vorschlag unterschiedlicher Zollsätze, der nach Anhörungen und öffentlichen Kommentaren am 23. Juli finalisiert wurde.

Die Administration betont, die USA verfügten seit Jahrzehnten über ein strenges Importverbot und erwarteten dasselbe von ihren Partnern. In Fachkreisen wird die Vorgehensweise hingegen häufig als Versuch gewertet, nach dem Supreme-Court-Urteil auf anderem Weg weiterhin umfassende Zölle durchzusetzen.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung nahm die Ankündigung zur Kenntnis. Der Zusatzzoll von bis zu 12,5 Prozent trete ab dem 24. Juli in Kraft. Gleichzeitig halte Washington damit die Gemeinsame Absichtserklärung vom 14. November 2025 weiterhin ein.

Der Bundesrat weise die Vorwürfe der Zwangsarbeit-Untersuchung entschieden zurück. Die Schweiz verfügt über einen umfassenden Rechtsrahmen, in dem Zwangsarbeit verfassungsrechtlich, zivilrechtlich und strafrechtlich verboten ist.

Unternehmen unterliegen Sorgfaltspflichten, und Bern setzt auf internationale Zusammenarbeit statt auf ein reines Importverbot nach amerikanischem Vorbild. Seit Monaten argumentiert die Schweiz, dass ihre Praxis die US-Industrie nicht schädige.

Wirtschaftsverbände wie economiesuisse und Swissmem hatten die Vorwürfe bereits im Juni scharf zurückgewiesen. Swissmem betonte, dass die allermeisten Technologieprodukte in der Schweiz selbst entwickelt und gefertigt würden.

Die Differenz zum EU-Satz von zehn Prozent bleibt für die exportorientierte Industrie dennoch ein spürbarer Wettbewerbsnachteil. Die Vereinigten Staaten gehören zu den wichtigsten Absatzmärkten der Schweiz, insbesondere für Pharma, Präzisionsmaschinen, Uhren und Chemie.

Die früheren 39-Prozent-Zölle von 2025 hatten die Exporte erheblich belastet. Der Deal vom November 2025 senkte die Obergrenze auf 15 Prozent. Die neuen 12,5 Prozent liegen darunter, ersetzen aber die bisherigen zehn Prozent und schaffen erneut Planungsunsicherheit.

Außerdem ist eine zweite Section-301-Untersuchung zu strukturellen Überkapazitäten in der Industrie im Gange, die auch die Schweiz betrifft und zusätzliche Maßnahmen zur Folge haben könnte.

Mit den neuen Zöllen setzt die Trump-Administration ihre protektionistische Linie fort und nutzt Section 301 als flexibles Instrument. Für die Schweiz bedeutet der 12,5-Prozent-Satz keine dramatische Eskalation gegenüber dem Status quo der letzten Monate, aber auch keine Entspannung. Die Differenz zur Europäischen Union bleibt ein struktureller Nachteil. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob bilaterale Gespräche weitere Erleichterungen bringen oder ob die Unsicherheit anhält.

Mehr zum Thema ‒ Trump: USA erheben Wegezoll an Straße von Hormus



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Tags: alshärterschweizTreffenTrumpZölle
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