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Tempolimit: Ministerpräsident Weil spricht sich dafür aus – Karlsruhe lehnt Klage ab

rtnews by rtnews
17/01/2023
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Seit Jahren wird in Deutschland hitzig über ein Tempolimit auf den Autobahnen diskutiert. Während die FDP nichts von dem Thema wissen will, spricht sich Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hingegen offen für eine Einführung aus. Das Bundesverfassungsgericht urteilte derweil erneut gegen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Eine entsprechende Beschwerde lehnte es am Dienstag ab.

In Europa ist Deutschland das einzige Land, in dem es noch kein generelles Tempolimit auf Autobahnen gibt. Zwar gibt es auch hierzulande hin und wieder Pläne, an dieser Sonderstellung zu rütteln, jedoch werden diese oftmals schnell wieder beigelegt. Denn lässt kaum ein anderes Thema die Emotionen der Deutschen so überkochen, wie womöglich dem Umstand ins Auge sehen zu müssen, die Hunderten PS des eigenen Fahrzeugs nicht mehr zur Gänze ausreizen zu können. Während die Gegner eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen mit Verweis auf Statistiken argumentieren, dass die Einführung eines solchen etwa die Gefahr für Unfälle erhöhe, verweisen Befürworter hingegen auf die größeren Kräfte, die bei höheren Geschwindigkeiten wirken und somit Grund für tendenziell schwerere Unfälle mit Personenschaden sind.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Kilmafrage. Wie hilfreich sind Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Klimaschutz? Auch hier gehen die Meinungen auseinander. So kam eine vom Umweltbundesamt 2021 erhobene Studie zwar zu dem Schluss, dass bereits ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern den CO2-Ausstoß des Pkw-Bereichs um knapp fünf Prozent reduzieren und den deutschen Anteil am Klimawandel somit erheblich reduzieren könnte. Dieser Argumentation halten Gegner eines Tempolimits allerdings gerne mit Prozentzahlen zum weltweiten CO2-Ausstoß entgegen, die zeigen, wie wenig Einfluss der deutsche Straßenverkehr auf den Klimawandel hat.  

Ähnlich sieht das offenbar auch das Bundesverfassungsgericht, das am Dienstag erneut eine Verfassungsbeschwerde für die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen als unzulässig abgewiesen hat. Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, hatten argumentiert, der Gesetzgeber verletze durch die Unterlassung ihre Freiheitsrechte und verstoße gegen das in das Grundgesetz aufgenommene Klimaschutzgebot. Die Richter verwiesen in ihrem heute veröffentlichten Beschluss jedoch darauf, dass die Kläger jenes vermeintliche verfassungswidrige Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend hätten darlegen können. 

So hatte das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2021 in einem aufsehenerregenden Beschluss zwar festgeschrieben, dass die Freiheitsrechte späterer Generationen zu wahren sind. Allerdings hätten die Beschwerdeführer ihre Behauptung, wonach es aufgrund unzureichender Regulierungen im Verkehrssektor am Ende des Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen kommen werde, nicht belegen können. Ebenso erschloss sich den Richtern aus der Argumentation nicht, weshalb weitere CO2-Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erbracht werden müssten.

Dass Deutschland fürs Erste auch weiterhin Europas letzte Bastion gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen sein wird, hat zum einen zwar mit der Politik, in erster Linie jedoch vielmehr mit der starken Autolobby zu tun. Der ADAC als Autofahrerclub, in dem etwa 19 Millionen Mitglieder organisiert sind, und der Verband der Automobilindustrie VDA, die Interessenvertretung der deutschen Automobilhersteller, kämpfen weiterhin vehement gegen dessen Einführung. Beide Institutionen stehen sich sehr nahe und gerade deutsche Hersteller wie Mercedes oder Audi, in deren Modellpaletten sich zahlreiche PS-starke Fahrzeuge befinden, sind daran interessiert, die vermeintliche Daseinsberechtigung ihrer Autos zu sichern.

In der Politik ist die Einführung eines Tempolimits deshalb seit Jahren Streitthema. In der Ampel-Koalition sperren sich vor allem FDP und CDU dagegen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bekräftigte am Morgen hingegen seine Forderung nach einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung. “In jedem Fall muss der Mobilitätssektor stärker zur CO2-Reduzierung beitragen. Dabei würde ein Tempolimit helfen”, plädierte Weil, der sich bereits in der Vergangenheit für eine Höchstgrenze von 130 Stundenkilometern ausgesprochen hatte, im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Angesichts der sich seiner Meinung nach zuspitzenden Klimakrise kündigte der Regierungschef zudem an, sich in diesem Jahr von seinem derzeitigen Privatauto – einem neun Jahre alten VW Golf mit Benzinmotor – trennen zu wollen:

“Es ist einer meiner Vorsätze für dieses Jahr: Ich werde mir ein neues Auto kaufen, und das wird dann ein Elektroauto.”

Mehr zum Thema – Aufgemerkt: Audi-Chef bringt Tempolimit und Fahrverbote ins Spiel



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Tags: ausdafürKarlsruheKlagelehntMinisterpräsidentsichsprichtTempolimitweil
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