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Soll das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt per Anfechtungsklage gekippt werden?

rtnews by rtnews
01/10/2026
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Bei bestimmten Themen liegt der Verdacht nahe, dass dahinter eine politische Kampagne steckt. So ist das mit den Berichten, die aktuell den Vorwurf erheben, die AfD habe in Sachsen-Anhalt Fraktionsgelder für den Wahlkampf genutzt.

Der Spiegel hat in einem aktuellen Artikel mehrere Professoren für öffentliches Recht befragt, ob sie eine Wahlwiederholung in Sachsen-Anhalt für denkbar halten. In der Regel erscheinen solche Artikel nicht anlasslos; das könnte ein Hinweis darauf sein, dass eine Wahlanfechtung versucht werden wird.

Die Begründung? Die AfD habe Fraktionsmittel zu Wahlkampfzwecken eingesetzt, was eine illegale Parteienfinanzierung darstelle. Unter anderem die Berliner Professorin Sophie Schönberger stützte diese These. “Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert”, erklärte sie gegenüber dem Magazin, “das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.”

Als Grundlage einer solchen Anfechtung sollen die Bürgerdialoge dienen, die die AfD zwischen Februar und Juni abgehalten habe; das seien mindestens 18 Veranstaltungen gewesen, so der Spiegel.

Fabian Michl, Professor in Freiburg, fügte dann hinzu, die Fraktion dürfe auch keine Saalmieten für Wahlkampfveranstaltungen übernehmen, und das Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt untersage es ausdrücklich, Fraktionsmittel “für Zwecke der Parteien” zu verwenden. Dann verweist der Spiegel auf Recherchen der Sendung “Kontraste”, nach der die Räume für die Bürgerdialoge aus Fraktionsmitteln finanziert wurden. Als dritter Unterstützer wird Joachim Wieland zitiert, Verfassungsrechtler und ehemaliger Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften; er meinte, auf diese Wahlkampfunterstützung könne eine Wahlanfechtung gestützt werden.

Skeptisch blieb allein Christoph Möllers, Professor an der Humbold-Universität zu Berlin, der darauf hinwies, dass nur dann, wenn eine Wirkung auf das Wahlergebnis angenommen werden könne, eine Wahlanfechtung vor Gericht Erfolg haben könne. Und eine Wahlwiederholung sei ein “so massiver Eingriff, dass er kaum angewendet” werde.

Der Spiegel-Artikel ist eine Reprise eines Kontraste-Beitrags vom April, in dem zumindest Sophie Schönberger bereits ausführlich zu Wort kam. Der Spiegel-Text wurde inzwischen vom Deutschlandfunk wie auch von n-tv aufgegriffen. In allen Texten wird zwar die Zahl von 18 Bürgerdialogen zwischen Februar und Juni aufgeführt, aber es gibt keine Vergleichszahlen, wie häufig derartige Veranstaltungen außerhalb der Wahlkampfphase stattfanden.

Im April antwortete Ulrich Siegmund auf die Frage nach der Raummiete, selbstverständlich bezahle die Fraktion, “weil wir ja auch als Landtagsabgeordnete den Anspruch haben, uns den Fragen der Bürger in jedem Punkt zu stellen.” Derartige Veranstaltungen gebe es bereits seit zehn Jahren.

Tatsächlich ist eine Abgrenzung der Mittel oft schwierig. So wird Informationsmaterial über die Arbeit einer Fraktion üblicherweise auch von dieser finanziert; es steht auch außerhalb der Wahlkampfzeit zur Verfügung, wird aber im Wahlkampf deutlich stärker nachgefragt. Rechenschaftlegung gegenüber den Wählern und Zugänglichkeit für ihre Fragen sind wünschenswertes demokratisches Verhalten; es ist weitgehend unmöglich, im Wahlkampf so zu tun, als gebe es ihn nicht. Aber soll das wirklich bedeuten, Veranstaltungen, die Teil des normalen Betriebs sind, auszusetzen?

Die Beispiele, die der Spiegel als kritische Fälle von Wahlkampffinanzierung anführt, sind gänzlich anderer Art: Das erste ist die Berliner Wahlschlamperei von 2021, die mit falsch verteilten Wahlzetteln und unzureichender Überprüfung der Wahlberechtigung wirklich ein skandalöses Format hatte. Das zweite ist Kinowerbung der FDP-Bundestagsfraktion im Jahr 2012, und das dritte waren Schreiben des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller an Landesbedienstete im Jahr 2010. In beiden Fällen kam es nicht zu einer Wahlwiederholung. Aber beide Fälle unterscheiden sich an einem entscheidenden Punkt, der eben in der Regel Wahlwerbung und Rechenschaftslegung voneinander trennt: Es handelte sich um Handlungen, bei denen die Wähler passiv blieben, nichts mitzureden hatten.

Allerdings unterscheiden sich die vom Spiegel erwähnten Fälle an einem entscheidenden Punkt von dem Vorwurf, der nun der AfD gegenüber erhoben wird: Die Berliner Schlamperei wurde lange gedeckt und die Wahlwiederholung ließ die Bundestagswahl außen vor; die FDP war bis 2013 Regierungspartei, also auch, als die Wahlanfechtung eingereicht wurde, und der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) regierte mit seiner Jamaika-Koalition noch weiter, bis er 2011 als Richter ans Bundesverfassungsgericht wechselte, wo er bis 2023 blieb …

Im Gegensatz dazu kann die AfD nicht auf schützende Hände in Justiz und Verwaltung hoffen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass eine derartige Wahlanfechtung, für die die Frist mit der vermutlich am 2.10. erfolgenden Bekanntgabe des Endergebnisses beginnt, im Landtag mit Mehrheit abgelehnt wird, ist äußerst ungewiss, wie dann das Landesverfassungsgericht entscheidet.

Das Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt ist mit drei Berufsrichtern, einem Rechtswissenschaftler und drei Personen des öffentlichen Lebens besetzt. Alle Berufsrichter des Landesverfassungsgerichts sowie der Rechtswissenschaftler stammen aus dem Westen. Die Personen des öffentlichen Lebens stammen aus Sachsen-Anhalt und sind allesamt ehemalige Landtagsabgeordnete; je einer von der SPD, der Linken und der CDU.

Derzeit ist die dritte Richterstelle nicht besetzt, da Claudia Schmidt, Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts, im August verstarb. Aber wer auf diese Position ernannt wird, muss zuvor amtierender Präsident oder vorsitzender Richter eines oberen Landesgerichts in Sachsen-Anhalt sein. Alle Richter, die aktuell diese Kriterien erfüllen, stammen aus dem Westen. Der konservativste unter ihnen dürfte der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Reinhard Engshuber, sein.

Tatsächlich könnte die Neuregelung für die Besetzung, die der vergangene Landtag verabschiedet hat, um die Sperrminorität der AfD zu umgehen, diese völlig blockieren – denn wenn es im Landtag keine Zweidrittelmehrheit für einen Vorschlag gibt, hat danach das Verfassungsgericht selbst das Vorschlagsrecht, und dieser Kandidat kann dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden, aber kein anderer.

Für alle Richter des Landesverfassungsgerichts gibt es Stellvertreter; ein Prozess über eine Wahlanfechtung könnte also auch vor der Wahl einer Nachfolgerin für Claudia Schmidt geführt werden. Ihre Stellvertreterin ist Iris Goerke-Berzau; auch sie stammt aus dem Westen, aus Niedersachsen.

Bis ein solches Verfahren aber überhaupt vor Gericht landet, liegt es in der Hand der Landtagsmehrheit. Wie im Bundeswahlrecht gibt es auch im Wahlrecht von Sachsen-Anhalt keine Frist, wie schnell der Wahlprüfungsausschuss und danach der Landtag die Anfechtung behandeln muss. Beim BSW dauerte es nach der Bundestagswahl im Februar 2025 acht Monate, bis die Entscheidung des Parlaments vorlag. Erst danach war eine Klage beim Verfassungsgericht überhaupt möglich, und fast 18 Monate nach der Wahl gibt es noch keine Entscheidung darüber.

Mehr zum Thema – SPD-Spitze will AfD verbieten, Pistorius nimmt erstmal “völkische” Landesverbände ins Visier



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Tags: AnfechtungsklagedasgekipptSachsenAnhaltsollWahlergebnisWerden
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