
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), verkündete im Januar dieses Jahres den Beginn der Arbeit einer sogenannten “Alterssicherungskommission”. Das Handelsblatt erfuhr nun rund fünf Monate später die ersten Ergebnisse der eingesetzten fünf Ökonomen. Demnach erwägt die Rentenkommission “ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern”. Dies bedeutet faktisch die Abschaffung der sogenannten “Witwenrente”.
Im Rahmen der Regierungskommission erarbeiten fünf Ökonomen zusammen mit acht weiteren wissenschaftlichen Mitgliedern eine Umstrukturierung des deutschen Rentensystems. Nach rund einem halben Jahr präsentiert die Arbeitsgruppe einen “Terminplan der Rentenkommission”, der dem Handelsblatt dem Artikel zufolge vorliegt.
Laut einer Ministeriumsinformation vom Jahresbeginn habe auch der “Deutsche Rentenversicherung Bund” als Sachverständiger an allen Sitzungen teilgenommen. Die Kommission habe sich seit Januar “mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung sowie der Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge” befasst. Zu den bisherigen Ergebnissen heißt es im Handelsblatt:
“Ein Rentensplitting würde bedeuten, dass beiden Partnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeiten. Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen.”
Die Kommissionsmitglieder erkennen in der aktuellen Witwenrente “einen Fehlanreiz”. Demnach halte die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten Frauen davon ab, “eigene Rentenansprüche aufzubauen”. Ein Splitting könne diese Verzerrung beseitigen “und Arbeitsanreize für Zweitverdiener erhöhen – ein wichtiger Schritt gegen den Fachkräftemangel”. Weitere Details zu den möglichen Plänen der Regierung lauten dem Handelsblatt zufolge:
“Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1.000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt. So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen-/Witwerrente, später kategorisch aus.”
Weiter argumentieren die Ökonomen, dass die angestrebte Reform “besser zu heutigen Erwerbs- und Familienrealitäten passe” und “Schluss mit der Privilegierung des Alleinverdiener-Modells mache”.
Wirtschaftsforscher Jochen Pimpertz vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln verweist gegenüber dem Handelsblatt auf die möglichen Folgen. Ihm zufolge könne “unterm Strich ein Rentensplitting nur einen kleineren Beitrag leisten … um die demografischen Kosten zu stemmen”.
Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut in Dresden teilt diese Einschätzung. Kurzfristig bringe die Reform keine Einsparungen, da sie lediglich Ansprüche umverteile, während die Gesamtsumme gleich bleibe.
In einzelnen Fällen könnten sogar höhere Kosten entstehen – etwa wenn bisher die “kleine Witwenrente” gezahlt worden wäre, künftig aber durch das Splitting höhere Ansprüche entstehen.
Vor der endgültigen Präsentation der Ergebnisse werde die Kommission “sowohl die gesetzliche Rente als auch die betriebliche und die private Vorsorge betrachten”, um anschließend dem Bas-Ministerium “Vorschläge für Veränderungen” vorzulegen.
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