Die russische Staatsduma hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, durch das Moskau den Europarat über die Verhängung oder Aufhebung des Kriegsrechts beziehungsweise des Ausnahmezustands nicht mehr informieren muss. Der Gesetzentwurf wurde sofort in der zweiten und dritten Lesung angenommen. Der Schritt wird damit begründet, dass Russland keine Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr ist. “Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem Austritt Russlands aus dem Europarat”, hieß es.
“Der Europarat hat seinen Nutzen verloren. Er hat begonnen, die Entwicklung anderer Länder zu bremsen. Alle seine Entscheidungen sind politisiert und werden unter dem Diktat Washingtons getroffen, das alles tut, um die europäischen Staaten zu schwächen und Spannungen zwischen ihnen zu erzeugen”, erklärte der Sprecher der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin.
Die Änderungen an den Gesetzen zum Kriegsrecht und zum Ausnahmezustand wurden auf Vorschlag des russischen Präsidenten vorgenommen. Nun müssen sie vom Föderationsrat genehmigt und von Wladimir Putin unterzeichnet werden.
Zuvor musste Russland bei der Verhängung des Kriegsrechts oder des Ausnahmezustands die Vereinten Nationen und den Europarat informieren. Laut dem verabschiedeten Gesetz muss Moskau nur mehr die Vereinten Nationen in Kenntnis setzen.
Im Februar 2022 suspendierte das Ministerkomitee des Europarates die Vertretung Russlands in der Organisation und entzog dem Land das Recht, an der Arbeit des Komitees, der Parlamentarischen Versammlung und anderer Gremien des Europarates teilzunehmen. Als Reaktion darauf beendete Moskau seine Mitgliedschaft im Europarat. Das Land unterliegt auch nicht mehr der europäischen Menschenrechtskonvention. Russlands Außenministerium erklärte damals, dass der Schritt “keine Folgen auf die Rechte und Freiheiten” der Russen haben werde.
Russland hatte vergangenen Herbst das Kriegsrecht in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk sowie in den Gebieten Saporoschje und Cherson verhängt.
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