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Neustart nach 2021: Schweiz und EU besiegeln "Bilaterale III" in Brüssel

rtnews by rtnews
02/03/2026
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Nach dem Abbruch der Verhandlungen 2021 haben Bern und Brüssel ihre Beziehungen neu geordnet. Das Paket sichert Marktzugang in zentralen Bereichen wie Strom, Gesundheit und Industrieprodukten. Im Gegenzug verpflichtet sich die Schweiz zu Rechtsanpassungen und höheren Kohäsionszahlungen. Ein Referendum gilt als wahrscheinlich.

Von Hans-Ueli Läppli

Mit der Unterzeichnung des neuen Vertragspakets zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist in Brüssel ein politisches Kapitel geschlossen worden, das 2021 abrupt endete.

Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen setzten im Berlaymont-Gebäude ihre Unterschriften unter insgesamt 18 Rechtsakte. Der Bundesrat spricht von einem Meilenstein. Beobachter sehen einen Souveränitätstest.

Étape importante dans les relations🇨🇭🇪🇺: le #PrésidentCH@ParmelinG et la présidente de la Commission européenne @vonderleyen ont signé à Bruxelles les accords du paquet Suisse-UE. Le Conseil fédéral devrait transmettre en mars le paquet au @ParlCH : https://t.co/4pZnaCI85kpic.twitter.com/vQTtxdilFM

— Bundesrat • Conseil fédéral • Consiglio federale (@BR_Sprecher) March 2, 2026

Das Paket, von der Landesregierung als “Bilaterale III” bezeichnet, soll die bestehenden Marktzugangsabkommen stabilisieren und punktuell erweitern.

Es umfasst neue Verträge in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Gleichzeitig werden bestehende Abkommen, etwa zur Personenfreizügigkeit, zum Luft- und Landverkehr sowie zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen, institutionell nachgeführt.

Kernstück ist die dynamische Rechtsübernahme in klar definierten Sektoren.

LIVE|Statements on the EU-Switzerland partnership https://t.co/MBfSPkxMxd

— Ursula von der Leyen (@vonderleyen) March 2, 2026

Künftig verpflichtet sich die Schweiz, Weiterentwicklungen des einschlägigen EU-Rechts zu übernehmen. Bei Streitfällen ist ein Schiedsgericht vorgesehen, das bei Fragen zur Auslegung von EU-Recht den Europäischen Gerichtshof konsultieren muss. Damit wird ein Mechanismus verankert, der die Abkommen an die Rechtsentwicklung in der EU bindet.

Im Gegenzug erhält die Schweiz einen vertraglich gesicherten Zugang zu Teilen des Binnenmarktes mit rund 460 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten.

Zudem wird die Beteiligung an EU-Programmen fortgeführt. Die Assoziierung an “Horizon Europe” gilt bereits vorläufig, wodurch Schweizer Forschende wieder voll an EU-Ausschreibungen teilnehmen können.

Finanziell verpflichtet sich die Schweiz zu regelmäßigen Kohäsionsbeiträgen an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. Ab 2030 sollen diese jährlich 350 Millionen Franken betragen. Der Bundesrat argumentiert, die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen schaffe Rechtssicherheit für exportorientierte Unternehmen und sichere Arbeitsplätze.

Der Weg bis zur Unterschrift war lang. Nachdem der Bundesrat 2021 die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen abgebrochen hatte, kühlten die Beziehungen zu Brüssel spürbar ab. Mehrere Abkommen wurden nicht mehr aktualisiert, was insbesondere in regulierten Branchen zu Unsicherheiten führte. Mit dem neuen Paket soll das gegenseitige Vertrauen wiederhergestellt werden.

Auf EU-Seite hat der Ministerrat bereits zugestimmt, das Europäische Parlament dürfte folgen. In der Schweiz beginnt der politische Prozess erst noch. Der Bundesrat will seine Botschaft bis März 2026 ans Parlament überweisen.

National- und Ständerat beraten anschliessend über Annahme oder Ablehnung. Inhaltliche Anpassungen sind nur bei innenpolitischen Begleitmaßnahmen möglich.

Ein Referendum gilt als wahrscheinlich. Gegner sprechen von einem “Unterwerfungsvertrag” und warnen vor einer schrittweisen Angleichung an EU-Recht.

Befürworter verweisen hingegen auf die enge wirtschaftliche Verflechtung: Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz, während die Schweiz für die EU zu den bedeutendsten Drittstaaten zählt.

Sollte das Stimmvolk zustimmen, träten die Abkommen nach Abschluss der Ratifizierung in Kraft, frühestens 2027.

Lehnt es das Paket ab, blieben die bestehenden bilateralen Verträge formal bestehen, würden jedoch ohne institutionelle Anbindung weiter an Aktualität verlieren. Die eigentliche Entscheidung fällt damit nicht in Brüssel, sondern in der Schweiz.

Mehr zum Thema – Schweiz: Ukrainer mit Porsche verliert Anspruch auf Sozialhilfe – 67.000 Franken zurückgefordert





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Tags: besiegelnBrüsselIIIquotnachneustartquotBilateraleschweizund
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