Ein entsprechender Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters liege mittlerweile vor, teilte Birgit Fink, Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, am Dienstag mit.
Österreichische Staatsbürgerschaft als Hürde
Der Grund für die Entscheidung: Benko ist österreichischer Staatsbürger. Laut einer im Verfassungsrang stehenden Bestimmung dürfen Österreicher nicht ausgeliefert werden, wenn gegen sie wegen der vorgeworfenen Delikte auch im Inland ermittelt werden kann. Die Entscheidung war daher erwartungsgemäß und galt lediglich als formale Angelegenheit.
Im Zuge des Übergabeverfahrens war der Tiroler Unternehmer bereits zuvor zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Verdacht der “mafiaartigen kriminellen Vereinigung”
Die italienische Staatsanwaltschaft wirft Benko vor, “Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung” zu sein, die gegründet wurde, um ungerechtfertigte Gewinne durch Konzessionen und Genehmigungen zu erzielen.
Laut Ermittlungsakten soll Benko gemeinsam mit dem Bozner Steuerberater Heinz Peter Hager und einem Unternehmer aus Rovereto agiert haben. Hager ist gleichzeitig Vorstandschef der nach Benkos Tochter benannten Laura Privatstiftung.
Insgesamt wird gegen 77 Personen ermittelt.
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