Die Messegesellschaft Essen, deren Mehrheitsgesellschafterin die Stadt Essen ist, sperrt sich gegen die Durchführung des Bundesparteitags der AfD in der Essener Grugahalle. Der Parteitag sollte dort Ende Juni abgehalten werden, der Mietvertrag wurde bereits letztes Jahr, nach AfD-Angaben am 20. Januar 2023, abgeschlossen.
Nach Bekanntwerden setzten Stadt und mehrere im Essener Stadtrat vertretene Parteien jedoch alles daran, die Umsetzung des Vertrags zu verhindern. Ende Mai dieses Jahres hatte der Stadtrat die AfD aufgefordert, sich zu verpflichten, während des Parteitags keine strafbaren NS-Parolen zu verwenden. Für die Abgabe der Erklärung hatte die Stadt der AfD eine Frist bis zum 4. Juni gesetzt, andernfalls sollte der Mietvertrag laut Ratsbeschluss “unverzüglich außerordentlich fristlos” gekündigt werden.
Nachdem die geforderte Erklärung der AfD bis zum Ende der gesetzten Frist nicht eingegangen war, wurde der Vertrag nun gekündigt. Eine Sprecherin der Stadt Essen machte dies am Donnerstag öffentlich. Eine Eingabe der Oppositionspartei bei der für die Kommunalaufsicht zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf dagegen sei zwischenzeitlich erfolglos geblieben.
Die AfD hat am Donnerstag angekündigt, gegen die Kündigung des Mietvertrags gerichtlich vorzugehen. In einer Presseerklärung vom 4. Juni hat der Bundesvorstand der Partei die Forderung aus Essen zurückgewiesen. Das Vorgehen der Stadt Essen sei “offensichtlich ebenso rechtswidrig wie orchestriert”, hieß es in der Pressemitteilung vom selben Tag dazu. Ein rechtsgültiger Vertrag könne – zumindest in einem Rechtsstaat – nicht nachträglich einseitig modifiziert werden.
Mehr zum Thema ‒ Vor AfD-Parteitag: Stadt Essen verlangt “Selbstverpflichtung der Vermeidung von strafbaren Aussagen”