
Die Europäische Union plant, den Einsatz von Virtual Private Networks (VPNs) einzuschränken. Konkret geht es darum, Minderjährigen den Zugang zu solchen Diensten zu erschweren – um zu verhindern, dass sie damit neu eingeführte Altersverifikationssysteme umgehen. Ein aktuelles Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) vom Januar 2026 benennt dies schwarz auf weiß: Der Anstieg der VPN-Nutzung zur Umgehung gesetzlicher Altersverifizierungssysteme sei „signifikant“, und manche Stimmen fordern, den Zugang zu VPN-Diensten auf volljährige Nutzer zu beschränken.
Hintergrund: Digital Services Act und EU-Altersverifikation
Der rechtliche Rahmen für die geplanten Maßnahmen liegt im Digital Services Act (DSA), dem zentralen EU-Regelwerk für digitale Dienste, das seit 2024 vollständig in Kraft ist. Artikel 28 des DSA Plattformen dazu, Minderjährige verpflichtet vor schädlichen Inhalten zu schützen. Auf dieser Grundlage hat die EU-Kommission im Juli 2025 einen technischen Bauplan für eine europaweite Altersverifikations-App veröffentlicht – die sogenannte „European Age Verification Solution“. Am 29. April 2026 hat die Kommission eine Empfehlung angenommen, in der sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die App bis Ende 2026 national auszurollen.
Das System soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter zu bestätigen, ohne dabei weitere persönliche Daten preiszugeben – technisch realisiert unter anderem durch sogenannte Zero-Knowledge-Proofs. Die App soll eng mit dem EU Digital Identity Wallet verknüpft werden, das die Mitgliedstaaten ihren Bürgern ebenfalls bis Ende 2026 bereitstellen müssen.
Doch genau hier liegt das Problem: Ein einfaches VPN kann einer Website vortäuschen, der Nutzer greife aus einem Nicht-EU-Staat zu – und damit die Alterskontrolle unterlaufen. Bereits in Großbritannien, wo der Online Safety Act seit 2025 vergleichbare Alterspflichten eingeführt hat, schoss die VPN-Nutzung um 1.400 Prozent in die Höhe. In Frankreich, das bereits seit Anfang 2025 die Altersverifikation für Pornoplattformen vorschreibt, ist ein ähnliches Muster zu beobachten.
Das EPRS-Briefing hält fest, dass im Zuge der laufenden Überarbeitung des EU-Cybersicherheitsrechts VPN-Dienste künftig “einer strengeren Regulierung unterliegen könnten” – mit Blick auf Kinderschutzvorgaben explizit einschließlich “Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von VPNs zur Umgehung gesetzlicher Schutzbestimmungen”. Am 26. November 2025 verabschiedete das Europäische Parlament zudem eine Resolution zur Einführung einer digitalen Altersgrenze von 16 Jahren für soziale Medien.
Dilemma: Wie viel staatliche Kontrolle darf sein?
Was in Brüssel als Kinderschutzmaßnahme verhandelt wird, ruft Datenschützer und Bürgerrechtler auf den Plan. Das EPRS-Briefing selbst beschreibt das Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen Kinderschützer, die eine regulatorische Antwort auf die massenhafte VPN-Nutzung durch Minderjährige fordern. Auf der anderen Seite warnen Datenschutzorganisationen, dass Altersverifikationspflichten für VPNs erhebliche Risiken für Anonymität und Datenschutz mit sich brächten.
Zudem sehen viele Kritiker die Gefahr, dass diese Maßnahme nur ein “Soft Sell” für Restriktionen sein könnte, die schon bald ausgeweitet werden könnten. Sie verweisen darauf, dass gerade westliche Regierungen, darunter die EU-Mitgliedstaaten, vergleichbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung in Ländern wie China, Iran oder Russland regelmäßig als Unterdrückung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Informationen kritisiert haben. Human Rights Watch hatte westliche Regierungen dabei explizit dazu aufgerufen, zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Schaffung von Werkzeugen zur Überwindung staatlicher Zensur zu unterstützen.
Nun aber plant die EU selbst Schritte in eine ähnliche Richtung – wenngleich mit einem grundlegend anderen erklärten Ziel: nicht politische Zensur, sondern der Schutz von Kindern vor schädlichen Online-Inhalten. Ob diese Unterscheidung trägt und wie belastbar sie künftig bleibt, sobald entsprechende technische Infrastruktur erst einmal steht, darüber streiten Experten und Bürgerrechtler bereits heute. Das EPRS-Briefing selbst räumt ein: Die Frage, wie VPN-Einschränkungen mit Grundrechten wie dem Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung vereinbar sind, sei noch nicht abschließend beantwortet.
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