Das Münchner Landgericht schloss sich der Argumentation von Arne Schönbohm an. Der von Innenministerin Faeser (SPD) geschasste ehemalige Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warf dem ZDF Falschberichterstattung vor. Der Richter stellte fest, dass die von Jan Böhmermann und seinem Magazin Royale erhobenen Vorwürfe gegen Schönbohm falsch sind.
Arne Schönbohm war bis zu seiner Abberufung im Oktober 2022 Präsident des BSI. Eine Mobbingkampagne der ZDF-Sendung Magazin Royale unter Führung des Moderators Jan Böhmermann hatte zu Schönbohms Absetzung geführt. Böhmermann hatte in seiner Sendung behauptet, Schönbohm sei aufgrund bestehender Kontakte nach Russland und zu russischen Geheimdiensten ein Sicherheitsrisiko für Deutschland. Das von Nancy Faeser (SPD) geführte Innenministerium leitete aufgrund der Vorwürfe eine Sicherheitsüberprüfung ein und suspendierte Schönbohm vom Dienst. Das Vertrauen sei aufgrund der in Böhmermanns Sendung erhobenen Vorwürfe zerstört. Noch vor Ende der Überprüfung wurde Schönbohm strafversetzt.
Schönbohm klagte mit Erfolg, das Gericht folgte seiner Argumentation. Das ZDF geriet dagegen mit seiner Verteidigung im Verlauf des Prozesses ins Schlingern. Zunächst verfolgte der Sender die Linie, weiter die Korrektheit der Recherchen des Böhmermann-Teams zu behaupten. Dann verlegte sich das ZDF darauf, die Vorwürfe zu leugnen. Böhmermann und die Sendung Magazin Royale hätten nie eine Nähe von Schönbohm zu russischen Geheimdiensten behauptet. Da die Kampagne gegen Schönbohm in aller Öffentlichkeit ausgetragen wurde, ließ sich jedoch auch diese Argumentation nicht halten.
Das ZDF hat eine Reaktion angekündigt; das Urteil wird am 28. November verkündet. Sollte der Fernsehsender dann wegen Falschberichterstattung verurteilt werden, ist bereits der nächste Prozess in Sicht. Dann wird sich Jan Böhmermann vor Gericht verantworten müssen.
Der Prozess legt auch ein System der Kooperation von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und dem Innenministerium offen. Dass Bundesministerien Einfluss auf die Berichterstattung nehmen, ist spätestens seit den einseitigen Kampagnen während der Corona-Zeit bekannt. Dass Bundesministerien nun auch aufgrund von Medienberichten gegen Mitarbeiter vorgehen und damit Medien die Möglichkeit geben, an jeder Rechtsstaatlichkeit vorbei über Personalien zu entscheiden, ist neu.
Dass es mit der behaupteten Qualität der öffentlich-rechtlichen Sender nicht weit her ist, macht der Prozess ebenfalls deutlich. Die öffentlich-rechtlichen Medien und die großen Zeitungsverlage nehmen für sich in Anspruch, “Qualitätsjournalismus” zu liefern.
Der Vorwurf, es gebe in Deutschland einen staatlich-medialen Komplex, der sich an demokratischen Prozessen vorbei Macht und Einfluss sichert und darauf abzielt, die öffentliche Meinung zu steuern und zu manipulieren, erhält durch den Prozess neue Nahrung.
Das ZDF sieht die Pressefreiheit für den Fall in Gefahr, dass es zu einer Strafzahlung verurteilt wird. Das Gericht setzte den Streitwert auf 250.000 Euro fest.
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