Der Oberste Gerichtshof in Indien erklärte am 2. Mai in einer Grundsatzbewertung, dass keiner der aktuell 1,38 Milliarden indischen Bürger gezwungen werden könne, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Zudem wurde die Zentralregierung angewiesen, die “negativen Auswirkungen der Impfung zu veröffentlichen”, so zeigen Auszüge des Papiers.
Die jüngste Veröffentlichung der Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem Titel: “Globale überzählige Todesfälle in Verbindung mit COVID-19, Januar 2020 – Dezember 2021”, veranlasste die Gesundheitsinitiative Azadi Ka Amrit Mahotsav der indischen Regierung, eine verschärfte Protestmitteilung zu den Indien betreffenden Zahlen zu veröffentlichen. Das indische Gesundheitsministerium bezeichnete in einer Mitteilung die WHO-Methodik für die veröffentlichten Schätzungen als “fragwürdig”.
Das höchste indische Gericht legte in seiner Entscheidung dar, dass “die derzeitige (indische) COVID-19-Impfpolitik nicht als offenkundig willkürlich und unvernünftig” bezeichnet werden könne. Ein Richtergremium erklärte dennoch im Rahmen der Veröffentlichung, dass “die körperliche Autonomie und Integrität durch Artikel 21 der Verfassung geschützt sind.” Daraus ergebe sich das Recht jedes indischen Bürgers, zukünftig eine Corona-Impfverpflichtung abzulehnen. Der Petent, Dr. Jacaob Puliyel, war Mitglied der Nationalen technischen Beratungsgruppe für Impfungen (National Technical Advisory Group on Immunization – NTAGI) und beriet die indische Regierung zum Thema Impfstoffe. Seine Forderungen in der eingereichten Petition bezogen sich auf die in vier Bundesstaaten (Delhi, Madhya Pradesh, Maharashtra und Tamil Nadu) auferlegten Impfpflicht- und Impfstoff-Verordnungen. Darin heißt es “im öffentlichen Interesse” unter anderem:
- die gesamten getrennten Versuchsdaten für jede der Versuchsphasen, die in Bezug auf die in Indien verabreichten Impfstoffe durchgeführt wurden, freizugeben,
- die Beklagten anzuweisen, die Daten über unerwünschte Ereignisse nach der Impfung, über die Geimpften, die sich mit COVID infiziert haben, über diejenigen, die stationär behandelt werden mussten, und über diejenigen, die nach einer solchen Infektion nach der Impfung gestorben sind, offenzulegen,
- festzustellen, dass Impfvorschriften, in welcher Form auch immer, selbst wenn sie als Vorbedingung für den Zugang zu irgendwelchen Leistungen oder Diensten gemacht werden, eine Verletzung der Rechte der Bürger darstellen und verfassungswidrig sind.
Die anwaltliche Vertretung des Petenten trug dem Gericht vor, dass die angefragten Behörden der Unionsterritorien “dem Gericht kein Material vorgelegt hatten, das im Gegensatz zu dem steht, was der Petent vorgelegt hat, um seine wissenschaftliche und rechtliche Behauptung zu untermauern, dass ungeimpfte Personen keine größere Gefahr für die Übertragung des COVID-19-Virus darstellen als geimpfte Personen, und dass es daher keinen Grund für ein Impfmandat im Bereich der öffentlichen Gesundheit gibt.” Dazu heißt es in dem ersten Punkt der finalen Beurteilung:
“Das Ergebnis der obigen Diskussion führt zu folgenden Schlussfolgerungen:
a) Die körperliche Unversehrtheit ist durch Artikel 21 der indischen Verfassung geschützt, und niemand kann gezwungen werden, sich impfen zu lassen.
b) Die persönliche Autonomie des Einzelnen beinhaltet das Recht des Einzelnen, selbst zu bestimmen, wie er sein Leben führen will, was folglich das Recht einschließt, jegliche medizinische Behandlung im Bereich der individuellen Gesundheit zu verweigern.”
In der abschließenden Bewertung findet man eine beeindruckende Selbstreflexion der beiden Richter:
“… und das Gericht nicht über die Sachkenntnis verfügt, um wissenschaftliche Fragen auf der Grundlage abweichender medizinischer Meinungen zu beurteilen und zu entscheiden. Dies hindert das Gericht jedoch nicht daran zu prüfen, ob die fragliche Politik jenseits von Unvernunft und offensichtlicher Willkür liegt und ob sie unter Berücksichtigung des vorliegenden Materials das Recht auf Leben aller Menschen fördert.”
Zum Thema der Gleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Bürgern heißt es:
“Die Union of India oder die vor uns erschienenen Bundesstaaten haben jedoch keine Daten vorgelegt, die das vom Petenten vorgelegte Material in Form neuer wissenschaftlicher Gutachten widerlegen, was darauf hinzuweisen scheint, dass das Risiko einer Übertragung des Virus durch ungeimpfte Personen dem Risiko durch geimpfte Personen nahezu gleichzusetzen ist.
In Anbetracht dessen können die Beschränkungen für ungeimpfte Personen, die von den Regierungen der Bundesstaaten/Unionsterritorien durch verschiedene Impfvorschriften auferlegt werden, nicht als verhältnismäßig bezeichnet werden.
Solange die Infektionsrate niedrig bleibt und keine neuen Entwicklungen oder Forschungsergebnisse auftauchen, die eine angemessene und verhältnismäßige Einschränkung der Rechte ungeimpfter Personen rechtfertigen, schlagen wir vor, dass alle Behörden in diesem Land … die einschlägigen Anordnungen und Anweisungen, die ungeimpften Personen Beschränkungen beim Zugang zu öffentlichen Orten, Dienstleistungen und Ressourcen auferlegen, überprüfen, sofern sie nicht bereits widerrufen wurden.”
Zum Thema der Veröffentlichung von Versuchsdaten kamen die Richter zu dem Entschluss, dass “die Ergebnisse der klinischen Phase-III-Versuche mit den fraglichen Impfstoffen veröffentlicht wurden, wie es die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die GCP-Leitlinien und die WHO-Erklärung zu klinischen Versuchen verlangen.” Zum Themenkomplex “Impfnebenwirkungen” heißt es schließlich:
“Wir sind auch der Meinung, dass Informationen über unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung von entscheidender Bedeutung sind, um das Bewusstsein für Impfstoffe und ihre Wirksamkeit zu schärfen …
In Anerkennung der zwingenden Notwendigkeit, die erforderlichen Daten über unerwünschte Ereignisse zu sammeln und eine breitere Beteiligung an der Berichterstattung zu erreichen, wird die indische Regierung angewiesen, die Meldung von vermuteten unerwünschten Ereignissen durch Einzelpersonen und private Ärzte auf einer zugänglichen virtuellen Plattform zu erleichtern.”
WHO-Schätzungen zu Toten durch die COVID-19-Pandemie
Nach der Veröffentlichung von Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Todeszahlen in der COVID-19-Pandemie hat Indien die für dieses Land genannten Zahlen und Darlegungen heftig kritisiert. Laut den WHO-Schätzungen habe demnach die Pandemie 2020 und 2021 in Indien 4,7 Millionen Menschen das Leben gekostet. Diese genannte Zahl hat jedoch eine Größenordnung, die rund zehnmal so viele Verstorbene benennt, wie dies die offiziellen Corona-Todeszahlen in Indien angeben. Gemäß den WHO-Zahlen würde dies bedeuten, dass knapp jeder dritte Todesfall im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie weltweit in Indien zu beklagen wäre.
Diesen Darstellungen widerspricht die indische Regierung im Rahmen ihrer Mitteilung. Unter dem Titel: “Schätzung der Übersterblichkeit durch die WHO” lautet die Kritik:
“Indien lehnt die Verwendung von mathematischen Modellen für die Schätzung der Übersterblichkeit angesichts der Verfügbarkeit authentischer Daten entschieden ab.
Die Validität und Robustheit der verwendeten Modelle und die Methodik der Datenerhebung sind fragwürdig.”
Laut der indischen Mitteilung habe Indien regelmäßig “Einwände gegen die von der WHO angewandte Methode zur Schätzung der Übersterblichkeit auf der Grundlage mathematischer Modelle erhoben”. Trotz dieser regelmäßigen Einwände “gegen den Prozess, die Methodik und das Ergebnis dieser Modellierung” hätte die WHO nun “die Schätzungen der Übersterblichkeit veröffentlicht, ohne auf die indischen Bedenken angemessen einzugehen”. Die Registrierung von Geburten und Sterbefällen in Indien sei “äußerst robust und unterliegt einem jahrzehntealten gesetzlichen Rahmen”, so weiter in dem Text, um noch schärfer die WHO zu attackieren:
“Indien hat immer wieder das Eingeständnis der WHO infrage gestellt, dass die Daten für siebzehn indische Bundesstaaten von einigen Websites und Medienberichten stammen und in ihrem mathematischen Modell verwendet wurden. Dies zeugt von einer statistisch unsoliden und wissenschaftlich fragwürdigen Methodik der Datenerhebung für die Erstellung von Prognosen zur Übersterblichkeit in Indien.”
Ein weiterer Kritikpunkt lautet:
“Indien erhob Einwände gegen die Verwendung von Global Health Estimates (GHE) 2019 in einem der Modelle, die von der WHO zur Berechnung der Übersterblichkeitsschätzungen für Indien verwendet wurden. Die GHE selbst ist eine Schätzung. Daher zeugt ein Modellierungsansatz, der Mortalitätsschätzungen auf der Grundlage einer anderen Schätzung liefert und dabei die im Land verfügbaren tatsächlichen Daten völlig außer Acht lässt, von mangelnder wissenschaftlicher Strenge.”
Obwohl die erhobenen indischen Zahlen und Fakten der WHO zur Unterstützung ihrer Veröffentlichung übermittelt wurden, entschied sich die WHO aus bekannten Gründen dafür, die von Indien vorgelegten Daten zu ignorieren und “veröffentlichte die Schätzungen der Übersterblichkeit, deren Methodik, Datenquelle und Ergebnisse von Indien konsequent infrage gestellt wurden”. Es sei “bekannt, dass Modellrechnungen häufig zu Überschätzungen” führen könnten …
“und in einigen wenigen Fällen können diese Schätzungen bis an die Grenze des Absurden gehen.”
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