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Geschwätz über das angebliche "Machtbeben"

rtnews by rtnews
22/09/2026
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Angesichts der Debatte um ein AfD-Verbot stellt sich die Systemfrage: Wo endet legitimer Schutz und wo beginnt autoritäres Handeln? Eine historische Analyse über die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, die Tradition von Berufsverboten und die schleichende Aushöhlung der Meinungsfreiheit.

Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam

Schallende Watschen der Wählerschaft wirken (vorerst) nicht. Kanzler Merz, vollmundig sich selbst überhöhend: “[…] Reformen sind das Mittel gegen das autoritäre Gift, das mit der Faszination des Autoritären immer tiefer in unsere Gesellschaft eindringt. Was jetzt zu tun ist, erfordert Rückgrat, Standhaftigkeit […]. Ich werde das aufbringen, als Parteivorsitzender der CDU und vor allem als Bundeskanzler unseres Landes.” Dafür hat der Mann aktuell gerade mal noch 15 Prozent Zustimmungswert. 84 Prozent der Bevölkerung sind gegen seine Reformpolitik. Das provoziert die Frage: Regiert Merz noch demokratisch – oder schon autoritär? Erweitert: Ist Deutschland eine Demokratie – oder doch nur ein Gemeinwesen, das alle äußeren Merkmale von Demokratie aufweist, ohne deren Kern zu besitzen?

Unmissverständlich war, wen Merz als autoritäre Giftspritze angriff, auch wenn er den Namen am Wahlsonntagabend nicht aussprach: die AfD, derzeit auf Höhenflug in der Wählergunst. Sein neidvoll-gehässiger Spruch über diese Partei dürfte sie zwar kalt lassen, dafür aber zum fortgesetzten Niveauverlust im politischen Meinungsstreit hierzulande erheblich beitragen. Die am Wahlsonntag sorgfältig vermiedene Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD wird nach kurzer Pause aufleben und weiter angeheizt werden. Der faschistoide Ungeist dahinter: “Willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein”.

Mit Blick auf die selbstgerechten Demonstranten, die derzeit allerorten nach einem Parteiverbot rufen, weil die AfD “gesichert rechtsextremistisch” sei: Ob diese bedauernswerten Mitläufer “gesichert katholisch” sind? Im Ernst: Die rechthaberische Propagandafloskel “gesichert …-extremistisch” unsres parteipolitisch verseuchten Geheimdienstes ist bescheuert. Wer sie ohne Würgereiz schluckt, sollte sein weltanschauliches Fundament überprüfen. Falls er den Satz “Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen” für unzeitgemäßes Gelaber hält, mag er sich getrost für “gesichert undemokratisch” halten.

Gesichert ist, dass Unionschristen, Sozis, Grüne und Linke derzeit mit viel Eifer und Fleiß Stellungnahmen, Studien und Gutachten zur Frage sammeln, ob die AfD genügend Gründe für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht liefert. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wüst hat ihn öffentlich gefordert. Haben die, haben wir keine größeren Sorgen als das Gezeter einiger Wiedehopfe in der AfD?

Das mangelhafte Geschichtsbewusstsein der vermeintlich linken bzw. kritischen Aktivisten ist erschütternd. Parteiverbote und politische Verfolgung sind Relikte der Nazi-Zeit. Ein Schandmal, das auch die Bundesrepublik verunstaltet.

Der Ungeist ist längst aus der Flasche

Nur elf Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus, am 17. August 1956, wurde die KPD wieder verboten. Dieses Mal von “wehrhaften Demokraten”. Weder das Gericht noch die veröffentlichte Meinung hielten den Kommunisten zugute, dass sie die Speerspitze des Widerstands gegen die Hitlerdiktatur gewesen waren und dafür einen hohen Blutzoll zahlten. 150.000 KPD-Mitglieder waren in “Schutzhaft” genommen und in die Konzentrationslager verfrachtet, mindestens 20.000 ermordet worden; ihr Vorsitzender, Ernst Thälmann, wurde nach elf Jahren qualvoller Einzelhaft auf direkten Befehl Hitlers im August 1944 in Buchenwald erschossen.

Im “Schwur von Buchenwald” hieß es: “Die endgültige Zerschmetterung des Nazismus ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ideal.” Viel wurde nicht daraus. Schon der erste Bundeskanzler, Konrad Adenauer, umgab sich mit Nazis übelster Sorte; den Hans Globke, Mitwirkender an den Nürnberger Rassengesetzen, machte er gar zum Chef des Bundeskanzleramtes. “Er ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten zwischen dem NS-Staat und der frühen Bundesrepublik Deutschland”.

Ein eindrucksvolles Beispiel fürs Fortwirken der Nazi-Ideologie ist das KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Längst weiß man, wie es herbeigeführt wurde: mit politischem Druck aus dem Kanzleramt, mit üblen Manipulationen und unter Missachtung der Gewaltenteilung. “Es ist damals zwischen Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht taktisch und inhaltlich abgestimmt worden.” Die Folge: Wie zu Nazi-Zeiten wurden Kommunisten verfolgt, verächtlich gemacht, ins Gefängnis geworfen, ihrer beruflichen Existenz beraubt. Das Unrechtsurteil ist bis heute nicht aufgehoben.

Gesinnungsterroristen

Unter dem Alt-Nazi und späteren Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger wurde der antikommunistische Gesinnungsterror fortgesetzt und bekam mit den “Notstandsgesetzen” eine weitere antidemokratische “Rechtsgrundlage”. Sie inspirierten auch beim Vorgehen gegen die 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Mit einem Verbotsverfahren in Karlsruhe hielt man sich erst gar nicht mehr auf. Unser “Rechtsstaat” ging vielmehr gleich dazu über, 3,5 Millionen Bürger nach DKP-Mitgliedschaft oder -nähe auszuspionieren, Berufsverbote gegen sie zu verhängen, ihnen die Existenzgrundlage zu nehmen.

Um Legendenbildungen vorzubeugen: Das wird bis heute so gemacht. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 1995 urteilte, die Berufsverbote-Praxis verstoße gegen die Konvention für Grund- und Menschenrechte, wurde sie damals nicht beendet und keine generelle Entschädigung ihrer Opfer beschlossen. Im Gegenteil: In den Bundesländern werden Berufsverbote neuerdings wieder verstärkt verfügt, zum Beispiel im rot-grün regierten Hamburg.

EU-weit wird der Rechtsbruch – in Form von “Sanktionen” – nicht nur an Abweichlern unter den eigenen Bürgern vollzogen, sondern sogar an Schweizern, die innerhalb der EU leben und arbeiten. Zu den klassischen Zwangsmitteln gehört das Debanking, auf Deutsch: die ruinöse Sperrung privater Bankkonten und Kreditkarten. Sie wird ganz ohne rechtsgültige Urteile vollstreckt, nur auf behördlichen Druck hin. Auch gegen missliebige Parteien und Organisationen. Die werden gelegentlich sogar mit polizeilicher Hausdurchsuchung drangsaliert, obwohl derart Unverhältnismäßiges von Karlsruhe als verfassungswidrig beurteilt wurde.

Hier haben wir die Blaupause für den gewaltsamen Umgang der (vermeintlichen) Mehrheit mit ihren entschiedenen Kritikern und Andersdenkenden.

Seit der Corona-Krise sind die zerstörerischen Folgen ihres Meinungsterrors für jedermann sichtbar und spürbar. Obwohl die Freiheit der Meinungsäußerung grundgesetzlich (bedingt) geschützt ist, haben immer mehr Mitmenschen das deutliche Gefühl, nicht mehr sagen zu dürfen, was sie denken. “Statista” ermittelte: “Als größte Bedrohung für die Meinungsfreiheit wird dabei oft eine linke ‘Zensurkultur’ (Cancel Culture) ausgemacht – ein Phänomen, das von der Gegenseite gerne als Einbildung oder rechter ‘Kampfbegriff’ abgetan wird”.

Wie die Alten sungen, so zwitschern auch die Jungen

Dass der skandalträchtige, von Lug und Trug lebende Verfassungsschutz knietief im neonazistischen Sumpf watet, ist dank unserer regierungsfrommen Massenmedien im öffentlichen Bewusstsein nicht präsent. Stichworte: Führende NPD-Funktionäre waren V-Leute des “Dienstes”; “Aktion Konfetti”, die Vernichtung von Ermittlungsunterlagen im Verfahren gegen den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund); der (vorgeblich aufgeklärte) Anschlag auf den Berliner Breitscheit-Platz; die Thüringer “Aktion Rennsteig”.

Trotzdem: Der lauthals verkündete Verfassungsschutz-Befund 

                           “gesichert rechts/links/extremistisch”

wirkt wie ein Urteilsspruch aus Karlsruhe, obwohl er bloß von einer parteiischen, an ministerielle Weisung gebundenen Behörde stammt. Es sieht ganz danach aus, als wolle Innenminister Dobrindt (CSU) dem die Krone aufsetzen und seinem “Verfassungsschutz” noch mehr Übergriff ermöglichen – indem er ihm per Gesetz neben dem reinen Ausforschen auch “operative Befugnisse” zugesteht, die bisher der Polizei vorbehalten sind. Der fundamentale Unterschied zwischen Geheimdienst und Polizei, von den “Vätern (und Müttern) des Grundgesetzes” ausdrücklich verfügt wegen der furchtbaren Erfahrungen mit der Nazi-Gestapo, würde damit aufgehoben.

gDie Verformung von Grünen und Linken

Mit dem Auftauchen der Grünen in den frühen 80ern bot sich dem Verfassungsschutz ein erweitertes Betätigungsfeld: Zu den Gründungsmitgliedern der neuen Partei zählten schließlich vormalige “Kommunisten” (KBW-Sektierer wie Alt-“Minischterbräsident” Kretschmann, Ex-Mao-Fan Bütikofer, Ex-Umweltminister Trittin), ehemalige K-Gruppen, Spontis und Friedensbewegte.

Bis 1985, als basisdemokratische, friedenspolitisch orientierte Links-Grüne ihre Partei verließen und die “Realos” zu bürgerlichen Autoritäten mutierten, hatten die Grünen speziell in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen die Fürsorge der Staatsschnüffler genossen. Deren Begründung für die Bezichtigung “verfassungsfeindlich” war schon damals lachhaft: “Verdeckte […] Plattform für kommunistische Systemveränderer”, und “Verächter […] der parlamentarischen Demokratie”. Den Grünen wurde vorgeworfen, einen “Umbau unserer Gesellschaftsordnung” und die Errichtung einer Rätediktatur anzustreben.

Dank der Pfründe, die sich (fast) jedem Berufspolitiker eröffnen, hatten die Grünen gelernt, den hierzulande Herrschenden aus der Hand zu fressen, anstatt sie zu kontrollieren, ihre Macht und ihren illegitimen Einfluss zu zügeln und ihren unmäßigen Reichtumszuwachs sozialdienlich abzuschöpfen. Die Realo-Führungsfigur Fischer steht als Symbol dieser widerlichen Transformation zur “grünen Raupe Nimmersatt”: vom Steine werfenden Revoluzzer zum NATO-bombenden Außenminister.

Spiegelbildlich verlief die Entwicklung der vormals radikalen SED/PDS zur PDS und schließlich handzahmen Linkspartei, nämlich brav an der Kandare der Staatsaufsicht. Eine kleine, aber kennzeichnende Schmiergeschichte zeigt die Metamorphose des einst stramm sozialistischen Parteivorsitzenden Gregor Gysi zum NATO-frommen Transatlantiker. Der damalige US-Botschafter in Deutschland, Philip D. Murphy, berichtete im November 2009 in einer vertraulichen Depesche über ein Gespräch mit Gysi. Demnach brüstete der sich damit, die von seiner Linkspartei beschlossene, illusorische Forderung “Auflösung der NATO” habe eine weitergehende, realistische Forderung “Deutschlands Austritt aus der NATO” verhindert. Für eine NATO-Auflösung sei schließlich die Zustimmung der USA, Frankreichs und Großbritanniens erforderlich.

Die Methodik der “Wehrhaften”

Für einen vernünftigen gesellschaftlichen Diskurs über die AfD wäre es von Vorteil, erst einmal zu klären, worüber eigentlich gesprochen wird: über das Denken und die Motive ihrer Wähler? Über ihre Parteimitglieder? Über ihre Abgeordneten in den Parlamenten? Über ihr Parteiprogramm? Über ihre führenden Funktionäre? Es ergäben sich jeweils höchst unterschiedliche Betrachtungen. Zu untersuchen wäre außerdem, ob und inwiefern sich die AfD dabei von anderen Parteien unterscheidet. Doch von einer halbwegs seriösen Debatte sind wir derzeit ziemlich weit entfernt.

Die Beweissuche zum Beleg der behaupteten “Verfassungswidrigkeit” der AfD folgt einem immer gleichen Verfahren: Man sammelt problematische/bedenkliche Äußerungen von AfD‑Leuten. Chancen zur Rechtfertigung oder Erklärung bekommen die aber nicht. Umstände und Kontext bleiben ebenfalls außer Betracht. Zudem beruft und verlässt man sich auf die “Erkenntnisse” des Verfassungsschutzes. Dann organisiert man ein paar Demonstrationen, bei denen natürlich die “Nazi”-Keule nicht fehlt, fordert und vollzieht den “Schulterschluss” mit den anderen bürgerlichen Parteien – und übersieht großzügig die Balken im eigenen und in deren Auge: grundgesetzwidriger Sozialabbau (Beispiele: Rentenkürzungsdebatte; Weigerung, die Regelsätze der Sozialhilfe anzupassen und eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten, unbeeindruckt von der gegenwärtigen Preis- und Kostenexplosion). Gemeingefährliche, den Friedensauftrag des Grundgesetzes missachtende Kriegsfantasien gibt’s obendrein, wie bei der Konkurrenz.

Niemand weiß zu sagen, ob die AfD im Falle einer Regierungsübernahme dazu neigen würde, sich unsere Verfassung zurechtzubiegen. Das wird ihr bislang spekulativ unterstellt. Sie hatte noch keine Gelegenheit, sich auch auf Regierungsebene zu beweisen. Ein Platz am großen Fleischtopf, gefüllt mit unzähligen Posten und Pöstchen, mit Zugriff auf die Staatskasse und Drehtür zu Spitzenpositionen von Wirtschaft und Medien, wurde ihr bisher vorenthalten.

Der korrumpierenden Wirkung all dieser Privilegien war die AfD bisher nicht ausgesetzt. Wetten darauf, dass sie genauso handzahm und systemkonform würde wie Grüne und Linke, wenn man sie nur ließe, dürfen gerne abgeschlossen werden.

Im soziologischen Kauderwelsch wird die Entwicklung von Grünen und PdL folgendermaßen dargestellt:

“So trug in beiden Fällen eine Mischung aus exkludierenden, adaptierenden und inkludierenden Strategien dazu bei, sowohl Grüne als auch – in geringerem Maße – PDS/Linkspartei an den politischen Basiskonsens der Bundesrepublik heranzuführen und zu entradikalisieren – wobei in beiden Fällen der Aussicht auf symbolische Anerkennung und auf praktische Machtbeteiligung eine wichtige Anreizfunktion zukam.”

Na bitte, wer sagt’s denn.

Politkriminelles im Parlament

Ein Treppenwitz, dass die gegenwärtigen Postenbesitzer der AfD verfassungswidrige Absichten unterstellen – als gäbe es nicht eine Fülle von Karlsruher Urteilen über verfassungswidrige Gesetze der Regierung und der Parlamentsmehrheiten. Herausragend das gemeingefährliche Luftsicherheitsgesetz im Jahr 2006: Es wollte der Bundeswehr die Befugnis geben, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug notfalls abzuschießen, obwohl das den Tod unschuldiger Passagiere zur Folge hätte. Besonders bemerkenswert auch die menschenverachtende “Hartz IV”-Realität (zu niedrige Regelsätze, Abstrafung von Hilfesuchenden), die von Karlsruhe als “verfassungswidrig” befunden wurde.

Ach, ihr “wehrhaften Demokraten”, die ihr euch angesichts der AfD-Erfolge Sorgen wegen des drohenden Verlusts eurer Privilegien macht und fragt, wie nur diese verdammte Konkurrenz zu beseitigen wäre: Ungewollt macht ihr, in Anlehnung an einen nazi-affinen Kanzlerspruch, “die Drecksarbeit“  für Merz und die ihn stützende stinkreiche Elite. Die Bezichtigung “gesichert verfassungsfeindlich”, bezogen auf Äußerungen von AfDlern, taugt bestimmt nicht dafür. Zur Lektüre sei das Essay “Was ist Gerechtigkeit?” eines der bedeutendsten deutschsprachigen Verfassungstheoretiker empfohlen: Hans Kelsen (1881–1973). Obwohl selbst wegen seiner freiheitlich-demokratischen Lehre und seiner jüdischen Abstammung verfolgt und vor den Nazis aus Deutschland geflüchtet, hielt er dem juristischen Konstrukt “wehrhafte Demokratie” schon 1953 entgegen:

“Kann Demokratie tolerant bleiben, wenn sie sich gegen antidemokratische Umtriebe verteidigen muss? Sie kann es! In dem Maße, als sie friedliche Äußerungen antidemokratischer Anschauungen nicht unterdrückt. Gerade durch solche Toleranz unterscheidet sich Demokratie von Autokratie.”

Eine rote Linie zog Kelsen erst vor physischer Gewalt, nicht schon vor verfassungswidriger Programmatik oder Äußerungen antidemokratischer Parteien und Politiker: Nur Versuche, die Demokratie gewaltsam zu beseitigen, dürfe eine demokratische Regierung auch mit Gewalt unterdrücken und verhindern.

Beste Problemlösung: Volksentscheid

Dass es den Berufspolitikern wohl weniger um Demokratie und Volkes Wille geht als um die Sicherung ihrer Pfründe, zeigt auch ihr beharrlicher, nun schon 87-jähriger Widerstand gegen die Einführung des Volksentscheids. Typische Schutzbehauptung: “Bundesthemen sind oftmals höchst komplex, die ein Aushandeln von Kompromissen notwendig machen und nicht auf eine bloße Ja-/Nein-Entscheidung reduziert werden können.”

Muss man Bäcker sein, um entscheiden zu können, ob eine Semmel schmeckt? Im Grunde besagt die Ablehnung doch, die Bevölkerung sei zu blöde, um zu tun, was ihre Abgeordneten im Parlament erledigen. (Das geschieht allerdings oft unter faktischem “Fraktionszwang“. Die Abgeordneten werden nachdrücklich auf Parteilinie gehalten. “Fraktionsdisziplin”? Hoppla, im Grundgesetz steht: “[Abgeordnete sind] an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.”)

Im Grundgesetz ist auch der Volksentscheid ausdrücklich vorgesehen: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt“. Wahlen haben wir zwar. Aber bundesweite Abstimmungen (“Volksentscheid”) nicht. Es wäre keine Grundgesetzänderung, sondern lediglich eine Erweiterung des Bundeswahlgesetzes nötig, um ihn einzuführen. (Ein solches Vorhaben steht, notabene ausgerechnet im Parteiprogramm der AfD!)

Das Schweizer Modell der direkten Demokratie zeigt: Das breite Mitspracherecht wirkt als gesellschaftliches Ventil, als aussteuernder Mechanismus. Die Lösung politischer und gesellschaftlicher Konflikte wird nicht allein den Parteien und staatlichen Institutionen überlassen, sondern kann mit Initiativen und Referenden erreicht werden. Bei denkbar größter allgemeiner Akzeptanz.

Gäbe es den Volksentscheid bei uns, dann könnten unsere parlamentarischen Vorturner ihre Angriffe auf den Sozialstaat und ihre Kriegstreiberei gegen Russland vergessen. Doch auf einen freiwilligen Machtverzicht unserer Berliner Herrschaften zu setzen, wäre ebenso intelligent, wie vom Puffgänger einen Beitrag zum Bevölkerungswachstum zu erwarten.

Anmerkung der Autoren:

Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die “mediale Massenverblödung” (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein “Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.” dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog

Mehr zum Thema – Junge Union stellt Brandmauer gegen die AfD infrage



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