Zwei Ärzte sollen innerhalb von fünf Jahren Privatpatienten in mehr als eintausend Fällen auf perfide Weise getäuscht und sich dadurch einen Millionenbetrag erschlichen haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage gegen die inzwischen 67 und 72 Jahre alten Mediziner sowie eine 55-jährige Arzthelferin, wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Dienstag mitteilte. Den Ärzten wird vorgeworfen, in 1.052 Fällen fiktive Operationen vorgetäuscht zu haben.
Konkret soll der mittlerweile 72-jährige Internist in seiner Praxis in Berlin-Schöneberg zwischen Januar 2013 und Juni 2018 etlichen Privatpatienten wissentlich falsch ein sogenanntes Barrettsyndrom diagnostiziert haben:
“Dieses macht (als mögliche Vorstufe einer Krebserkrankung) eine ambulante Operation unter Vollnarkose erforderlich”, erklärt die Staatsanwaltschaft.
Laut den Behörden waren Patienten betroffen, die die Praxis wegen Speiseröhrenbeschwerden wie etwa Sodbrennen aufgesucht hatten.
Der Arzt soll die betroffenen Patienten dann von der angeblichen Notwendigkeit eines Eingriffs überzeugt haben. Der jetzt 67 Jahre alte Anästhesist soll sie dann betäubt haben, die eigentlich angekündigten Operationen wurden aber wohl nicht vorgenommen. Da vor diesem Hintergrund auch die Einwilligungen der Patienten in die medizinischen Maßnahmen unwirksam waren, wertet die Staatsanwaltschaft diese Fälle dennoch als gefährliche Körperverletzung.
Der Anästhesist soll danach insgesamt 714 Rechnungen mit einem Gesamtwert von knapp 140.000 Euro für die nicht notwendigen Narkoseleistungen gestellt haben, der Internist unter Beteiligung der Arzthelferin, die auch seine Lebensgefährtin ist, 1.050 Rechnungen für die nicht erfolgten Operationen mit einem Gesamtbetrag von über einer Million Euro. Das Trio muss sich nun wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in 1.052 Fällen und außerdem wegen des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 1.764 Fällen verantworten.
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